Petition B317 – Sicherheit für Kärntner Straßen

Im Zuge der politischen Planung zur Erreichung der Klimaziele hat Bundesministerin Gewessler rigoros sämtliche Ausbauten von Bundes- und Schnellstraßen auf Eis gelegt. Landesrat Martin Gruber kämpft für die Umsetzung des Sicherheitsausbaus der B317.

Dass der herkömmliche Kraftfahrzeugverkehr und ausufernde Bodenversiegelung durch den Straßenbau nicht zukunftsfähig sind, liegt auf der Hand. Wir werden aber auch mit Elektro- und Wasserstofffahrzeugen nicht ohne ein Straßennetz auskommen. Und was die Verkehrsministerin aber offenbar vergisst, ist die Notwendigkeit, bestehende Straßen brauchbar und vor allem sicher zu halten.

Genau das ist das Anliegen von Kärntens Landesrat Martin Gruber. Er will die Absage des bereits seit zwei Jahrzehnten (!) diskutierten und auch bereits versprochenen Sicherheitsausbaus der B317 nicht einfach hinnehmen. Zwischen St. Veit und Friesach klafft eine Lücke in der geplanten Schnellstraßenverbindung Kärnten-Steiermark-Niederösterreich. Diese Route wäre wirtschaftlich gesehen eine wichtige Verkehrsader in Richtung Wien.

Vielmehr aber drängt der Ausbau aus Sicherheitsgründen. Die teils enge und kurvenreiche Streckenführung ist eine der gefährlichsten Transitstrecken unseres Landes und forderte bereits zahlreiche Todesopfer.

Darum startet LR Gruber gemeinsam mit den Bürgermeistern der örtlichen Gemeinden eine Petition, die die Bundesministerin zum Handeln veranlassen soll.

Hier gleich die Petition unterstützen: openpetition.eu/!kzynd

Kurzarbeit: Personal halten und nach dem Lockdown durchstarten

Der aktuelle Lockdown gefährdet Beschäftigung und Unternehmen. Im Tourismus steht die existenzielle Wintersaison auf dem Spiel. Daher haben sich Bundesregierung und Sozialpartner auf Maßnahmen geeinigt, die Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zur Kurzarbeit sichern, Mitarbeiter besser stellen und Saisonbetriebe beim Start in die Wintersaison unterstützen.

Eckpunkte der Einigung

Förderhöhe und -dauer
• Bei Vorliegen der Voraussetzungen (Lockdownbetroffenheit ODER Umsatzrückgang >50% 3. Qu.´19 – 3. Qu.´20) kann die volle Beihilfe bis 31.3.2021 gewährt werden.
• Kurzarbeit ist für maximal 24 Monate möglich und endet für Unternehmen, die seit März 2020 in Kurzarbeit sind, spätestens am 31.3.2022.

Verfahren
• Vom Lockdown direkt betroffene Betriebe können mit 22.11.2021 die Kurzarbeit beginnen und drei Wochen rückwirkend den Antrag beim AMS stellen.
• Sie benötigen keine Bestätigung des Steuerberaters für die Beilage 1.
• Das bisherige Beratungsverfahren wird für alle Betriebe bis 31.1.2022 ausgesetzt.

Starthilfe für Saisonbetriebe
Voraussetzung für die Kurzarbeit ist, dass die Mitarbeiter zuvor für ein Kalendermonat voll entlohnt wurde. Geschlossene Saisonbetriebe können diese Voraussetzung nicht erfüllen, weil viele ihrer Mitarbeiter erst mit Saisonstart im November/Dezember beginnen. Tourismusbetriebe sind aufgrund von Lockdown, Reisewarnungen und 2G-Regeln mehrfach betroffen. Sie benötigen aber Personal, um wenigstens nach dem Lockdown schrittweise die für Österreich existenziell wichtige Wintersaison zu starten.

Daher erhalten geschlossene Saisonbetriebe, die ihr in Österreich gemeldetes Personal zwischen 3.11. und 12.12. einstellen, eine Starthilfe vom AMS in Höhe von 65% der Arbeitskosten. Diese Starthilfe gebührt bis inklusive dem ersten vollentlohnten Kalendermonat (also bis 31.12.2021 oder 31.1.2022). Danach folgt entweder eine normale Beschäftigung oder (im Notfall) Kurzarbeit. Nahe Familienangehörige sind nicht förderbar.

Bonus für Langzeit-Kurzarbeitende
Arbeitnehmer/innen, die lange in Kurzarbeit waren, haben viel Einkommen verloren.

Daher erhalten Arbeitnehmer, die
• seit März 2020 mindestens 10 Monate und noch im November 2021 in Kurzarbeit waren/sind und
• im November 2021 einen Bruttolohn von weniger als 2.775 Euro aufweisen, ca. im April 2022 einen Bonus von 500 Euro (Abwicklung über Buchhaltungsagentur).

Trinkgeldersatz
Arbeitnehmer/innen in Trinkgeldbranchen verlieren bei Kurzarbeit nicht nur 10/15/20% ihres Einkommens, sondern zusätzlich Trinkgeld. Sie erhalten dafür ab Dezember eine erhöhte Vergütung. Sie ergibt sich, indem die Bemessungsgrundlage für ihre Vergütung, aber auch für die Unternehmen zustehende Beihilfe um 5% erhöht wird. Unternehmen dieser Branchen (u.a. Beherbergung, Gastgewerbe, Frisör-, Kosmetiksalons) müssen gegenüber dem AMS erklären, dass sie die Bemessungsgrundlage erhöhen, und die entsprechend höhere Vergütung auszahlen.

Wirtschaftshilfen bereits angekündigt!

Die Kärntner UnternehmerInnen brauchen unbedingt die Unterstützung des Bundes. „Und zwar möglichst rasch. Es braucht unbürokratische Maßnahmen!“, betont auch WB-Direktorin Sylvia Gstättner. Antragstellung, Abwicklung und Auszahlung müssen binnen kürzester Zeit erfolgen, um die Liquidität unserer Betriebe zu erhalten.

Folgende Maßnahmen wurden verkündet:

Ausfallsbonus (Kosten bis zu 700 Mio./Monat):

  • 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen: 2,3 Mio Euro (statt bisher 1,8 Mio.)
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Beantragung: ab 16. Dezember 2021

Verlustersatz:

  • 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt bisher 10 Mio.)
  • Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
  • Beantragung Anfang 2022

Härtefallfonds (Kosten ca. 100 Mio./Monat):

  • 40 % Einkomensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
  • Ersatzrate: 80% zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

Weitere Instrumente: NPO-Fonds und Veranstalterschutzschirm bis März 2022, Garantien bis Juni 2022

NEU: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe.

Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.

Seitens des Arbeitsministeriums werden ebenso Hilfen zur Verfügung gestellt bzw. verlängert.

  • Die Corona-Kurzarbeit
  • Der Freistellungsanspruch für Risikogruppen
  • Die Sonderbetreuungszeit und Freistellungsanspruch für Schwangere
  • Sowie die Nutzung von Homeoffice als individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wieder Lockdown – WB kämpft für schnelle Hilfen!

Ab Montag gilt ein genereller Lockdown, voraussichtlich bis 12. Dezember. Der Wirtschaftsbund kämpft für schnelle zielgenaue Hilfen. Heimischer Handel hofft auf online-Weihnachtsgeschäft.

Jetzt ist gekommen, was wir alle vermeiden wollten: Ein weiterer Lockdown. „Die Infektionszahlen machten es unvermeidlich, doch der Schaden für die Wirtschaft wird enorm sein“, ist WB-Obmann Jürgen Mandl besorgt. „Viele UnternehmerInnen aus Handel, Tourismus und Veranstaltungswirtschaft brauchen das Weihnachtsgeschäft dringend“, gibt Mandl zu bedenken.

Die Kärntner UnternehmerInnen brauchen unbedingt die Unterstützung des Bundes. „Und zwar möglichst rasch. Es braucht unbürokratische Maßnahmen!“, betont auch WB-Direktorin Sylvia Gstättner. Antragstellung, Abwicklung und Auszahlung müssen binnen kürzester Zeit erfolgen, um die Liquidität unserer Betriebe zu erhalten. Es geht beispielsweise um eine praxiskonformere Kurzarbeit – ab dem 1. Tag, oder um Umsatzersatz und Soforthilfen.
„Es ist jetzt unser Auftrag als Wirtschaftsbund, diese schnellen und zielgenaue Hilfen vom Bund einzufordern. Und wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen!“, so Mandl.

„Meine Bitte an alle lautet: Nehmen wir den Lockdown ernst! Mit einer guten Portion Eigenverantwortung und ohne die Gesellschaft weiter zu spalten. Tragen wir jede(r) unser Scherflein dazu bei, umso schneller haben wir es hinter uns“, appelliert Sylvia Gstättner an die Vernunft.

Details hier lesen!

 

Corona-Maßnahmen im Überblick

  • Bundesweiter Lockdown von 0- 24 Uhr für 20 Tage
  • Evaluierung nach 10 Tagen
  • Nach 20 Tagen (spätestens am 12.12) enden die Maßnahmen automatisch – Rückkehr zum Lockdown für Ungeimpfte
  • Präsenzunterricht für all jene die es benötigen. Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie Klassen- und Gruppenräumen
  • Home-Office-Empfehlung
  • FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz
  • Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht mit Inkrafttreten spätestens am 1. Februar 2022.
  • Impfoffensive
  • Dritte Dosis bei Vektorimpfstoffen ab dem 4. Monat empfohlen
  • Dritte Dosis bei mRNA-Impfstoffen ab dem 4. Monat möglich
  • Verkürzung des Grünen Passes ab spätestens 01.02.2022 auf 7 Monate für den 3. Stich

Aus den Bezirken

  • Spittal

Cantina Mexicana macht das zweite Jahrzehnt voll
WB-Mitglied Daniel Ramsbacher feiert mit all seinen Gästen und jenen, die es noch werden wollen, 20jähriges Jubiläum. Das Restaurant und Hotel, das sich in einem der ältesten Privathäuser von Spittal befindet wurde von Ramsbacher zuerst gepachtet und später gekauft. Zug um Zug wurde das komplette Gebäude umgebaut, ein Weinkeller angelegt, ein Rumregal entstand. Die Auswahl an verschiedensten Essigen, Ölen, Salz und Pfeffer aus der ganzen Welt bietet eine unglaubliche Vielfalt an Aromen. Doch können Familie Ramsbacher und ihr Team nicht nur mit gutem Essen und komfortablen Räumlichkeiten punkten. Die Cantina Mexicana ist vor allem für die vielen, abwechslungsreichen Veranstaltungen und Events bekannt. Die WB-Familie gratuliert zum langjährigen Bestehen und wünscht 20 weitere erfolgreiche Jahre.

  • Feldkirchen

Die „Mamaschicht“ by Leeb Balkone
Bereits seit einem Jahr bietet das Unternehmen Leeb Balkone die sogenannte „Mamaschicht“ an. Ziel ist es, Müttern eine Balance zwischen Beruf und Privatleben zu ermöglichen, sodass weder die Kinder noch der Job zu kurz kommen. Inhaber (und stv. WB-Landesobmann) Markus Leeb hat erkannt, dass von diesem Model beide Seiten profitieren. Die ArbeitnehmerInnen freuen sich über so viel Flexibilität und das steigert natürlich die Arbeitsmoral und Loyalität. Bei dem herrschenden Fachkräftemangel sind solche Maßnahmen hilfreich, um sich als Arbeitsgeber attraktiv für die richtigen Arbeitnehmer zu machen. Ein starker Impuls für familiengerechtes Arbeiten!

 

Fotos: Cantina Mexicana bzw. Fa. Leeb Balkone GmbH

Rote Fäden, die fehlen und Geduldsfäden, die reißen

Ja, es mag schon sein, dass man oftmals von momentanen Ereignissen überrascht wird und reaktiv handeln und das Beste aus der Situation machen muss.
Und ja, es ist nicht immer leicht, Menschen zu überzeugen, Pläne zu entwickeln und die organisatorische Basis für Abläufe zu schaffen.

Aber: Wir sind nun im 21. Monat nach Ausbruch der Pandemie. Der Vertrauensbonus für die Verantwortungsträger in Kärnten ist längst aufgebraucht. Eine vierte (!) Welle ist kein überraschendes Szenario mehr. Die zuständigen Damen und Herren in unserer Landesregierung haben es schlichtweg verabsäumt, ihre Sommerlethargie abzulegen. Und das, obwohl die Gesundheitsreferentin im August meinte, die Bettenbelegung nähme „bedenkliche Ausmaße“ an. Unglücklicherweise hat sie diese Situation nicht zum Handeln veranlasst.

Leider lässt sich in Analogie zur Bundesregierung auch kein roter Faden in den Stückwerken der Landesregierung erkennen. Schon im Juni hätte das fix-fertige ‚Kärnten gurgelt‘-Konzept der Kärntner Wirtschaft umgesetzt werden können. Damit in der absehbaren heißen Phase im Herbst ein bereits erprobtes System reibungslos funktioniert hätte.
Die Apotheker drohen aktuell, aus dem angerichteten PCR-Test-Chaos auszusteigen.

Den UnternehmerInnen reißt nun bald endgültig der Geduldsfaden. Mitarbeiter fehlen unnötig in ihren Betrieben, weil Bescheide und Test-Zertifikate viel zu lange auf sich warten lassen. Und nun werden mit einer eigenen Verschärfung für Kärnten wieder die betrieblichen Planungen über den Haufen geworfen.

Nicht nur die Kärntner Wirtschaft – alle Kärntnerinnen und Kärntner – brauchen jetzt fähige, vorausschauende und fleißige PolitikerInnen. Solche, die ein stringentes Coronamanagement betreiben!
Denn diese konzept-, einsatz- und führungslose Corona-Politik wird uns KärntnerInnen nicht aus der Krise führen.
Meint Ihre

Handel und Gastro fordern Entgegenkommen der Gemeinden

Bund und Länder überschlagen sich mit Einschränkungen. Gerade in der Vorweihnachtszeit bremst das die umsatzstarke Phase für viele Betriebe. Gemeinden können mit kleinen Maßnahmen Großes bewirken.

Die aktuellen Verordnungen von Bund und Land bedeuten nicht nur Einschnitte für die Bevölkerung, sondern erneut massive Probleme für Gastronomie und Handel. Auslastung, Einkaufserlebnis und Laufkundschaft leiden unter der momentanen Situation.

„Es gibt Möglichkeiten, wie die Gemeinden ohne großen Aufwand unseren Gastronomen helfen können. Damit servicieren sie nicht nur die BürgerInnen, sondern unterstützen ihre Arbeitgeber im eigenen Ort“, meint dazu Stefan Sternad, WB-Gastro-Obmann.

Die Gemeinden können hier schnell, einfach und unbürokratisch eine wirkungsvolle Hilfestellung leisten:

  • Kostenlose und vergrößerte Gastgärten für die Lokale und Restaurants in den Städten und Ortskernen
  • Kostenlose Nutzung von Freiflächen für den stationären Handel für Aufsteller
  • Kostenloser öffentlicher Nahverkehr an den Einkaufssamstagen im Advent

WB-Spartenobmann Raimund Haberl: „Die Adventzeit ist für uns im Handel die wichtigste Zeit im Jahr. Für viele Bereiche, wie Schmuck oder Spielwaren, entscheidet sich erst im Dezember, ob man positiv bilanzieren kann. Ein gutes Weihnachtsgeschäft brauchen die Händler in den Regionen, um weiterhin Arbeitsplätze und Wohlstand zu garantieren.“

Damit helfen die Kommunen nicht nur den heimischen Unternehmen, sondern beleben die Innenstädte und Ortskerne und liefern einen weiteren, wichtigen Baustein für ein gesundes Zusammenleben.

 

Neues „Kärnten Ticket“ bedeutet größte Tarifreform

Ab Jänner 2022 alle Öffis in Kärnten mit einem Ticket nutzen! „Klimaticket“ soll als Beitrag zum Klimaschutz zum Umstieg auf die Öffis animieren.

Kärnten hat mit der Angebotsausweitung von Bahn und Bus in den vergangenen Jahren so viel wie noch nie in den Öffentlichen Verkehr investiert. Jetzt folgt der nächste Schritt: Ab Jänner 2022 tritt ein kärntenweites Netzticket in Kraft. „Das bringt den Menschen nicht nur eine deutliche finanzielle Entlastung, sondern hilft auch im Kampf gegen den Klimawandel und ist ein weiterer Anreiz zum Umstieg“, betont Mobilitätslandesrat Sebastian Schuschnig.

Von der Bahn über die Regionalbusse bis zu den Stadtbussen können künftig alle Verbindungen mit nur einem einzigen Ticket einfach und flexibel genutzt werden. „Wir setzen damit die größte Tarifreform im Land um. Das Tarifsystem wird schlanker, moderner und damit zukunftsfit“, betont Mobilitätslandesrat Sebastian Schuschnig. Dies sei ein Vorhaben im Rahmen des gestarteten ÖV-Reformplan, von dem alle profitieren: die PendlerInnen, SeniorInnen, Jugendliche, Studierende, Familien sowie Menschen mit Behinderung.

Das neue Ticket kostet regulär 550 Euro – ein Preis, den aber nur wenige zahlen werden. „Denn wir haben für einen Großteil Vergünstigungen geschaffen“, betont Schuschnig. Über die Arbeitnehmerförderung erhalten Berufstätige mit niedrigem bis mittlerem Einkommen sogar bis zu 100 Prozent des Tickets erstattet. Für SeniorInnen wird ein eigenes Ticket um 365 Euro realisiert, Mindestpensions- bzw. AusgleichszulagenbezieherInnen zahlen ebenso wie Menschen mit Behinderung nur 199 Euro. Studierende fahren künftig um 299 Euro durch ganz Kärnten. Für einen Aufpreis von 110 Euro können bis zu vier Schulkinder mit einem Erwachsenen mitfahren. Weiterhin können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge ein Jahresticket um 110 Euro beziehen.

Der Vorverkauf für die neue landesweite Jahreskarte startet am 1. Dezember 2021. Das Ticket kann unter www.kaerntner-linien.at vorbestellt und über den Kärntner Verkehrsverbund erworben werden

Foto: Büro LR Schuschnig/Taltavull

Corona Schutzmaßnahmen – was jetzt wo gilt!

Das Land Kärnten verschärft zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes, um die Infektionslage in den Griff zu bekommen. Hier die Regeln im Überblick:

Kärnten:

Die FFP2-Maskenpflicht wird in Kärnten ausgeweitet: Zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes gilt ab Freitag Maskenpflicht – befristet bis 5. Dezember.

• Am Arbeitsplatz
• Bei körpernahen Dienstleistern für KundInnen
• In der Gastronomie (außer am Verabreichungsplatz)
• Beherbergungsbetriebe (in den allgemein zugänglichen Bereichen)
• In Sporteinrichtungen (außer an Geräten)
• In privaten Reisebussen
• In Freizeit– und Kultureinrichtungen
• Bei Gelegenheitsmärkten (außer am Verabreichungsplatz)
• Zusammenkünfte im Innen- und Außenbereich

Bundesweit:
• Ausgangsbeschränkungen für alle Ungeimpften ab dem zwölften Lebensjahr. Für Kinder bis 12 Jahren gelten die Beschränkungen nicht.

Für Personen, die nachweisen können, dass von ihnen keine große epidemiologische Gefahr ausgeht, gelten die Beschränkungen nicht. Dazu gehören Menschen, die
• bereits zwei Mal geimpft sind oder
• eine Coronainfektion durchgemacht haben und einmal geimpft sind.
Ein Genesungsnachweis oder Absonderungsbescheid gilt ohne zusätzlicher Impfung 180 Tage als 2G-Nachweis.

Wann darf die Wohnung verlassen werden?
Zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse:
• Kontakt zu Partnern oder Angehörigen
• Arbeit oder Ausbildung
• Sport oder psychische Erholung
• Unaufschiebbare Behördenwege
• Betreuung von Menschen
• Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse (auch Begräbnisse)
• Der Weg zum Arzt – und der Weg zur Impfung!

Die 2G-Regel gilt überall, wo bisher 3G galt.
• Körpernahe Dienstleister
• Gastronomie
• Hotellerie (ähnliche Settings im Kulturbereich)
• Sportstätten
• Discos, Tanzlokale

Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. Die Übergangsregelung, dass anstelle eines Tests auch eine FFP2-Maske getragen wird, entfällt. Ab Montag müssen alle, die nicht geimpft oder genesen sind, ausnahmslos einen aktuellen Test vorweisen. Dazu reicht ein einfacher Antigentest. In sensiblen Bereichen wie der Pflege oder der Nachtgastro ist ein PCR-Test notwendig.