WB-Erfolg: Schrittweise Lockerungen kommen!

Bundesregierung reagiert auf vehemente Forderungen des Wirtschaftsbund nach Lockerungen der aktuellen Maßnahmen. Omikron-Datenlage rechtfertigt behutsames Öffnen. 

In enger Abstimmung mit GECKO und ExpertInnen werden folgende Schritte verlautbart:

  • Ab dem 5. Februar
    Verlegung der Sperrstunde von 22:00 auf 24:00 Uhr
    Erhöhung der Veranstaltungskapazität von 25 auf 50 Personen
  • Ab dem 12. Februar
    2G-Verpflichtung im Handel wird aufgehoben
    Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske bleibt weiterhin aufrecht
  • Ab dem 19. Februar
    3G in Gastronomie und Tourismus wieder ausreichend

Gastronomie und Handel sind erfreut über den Verhandlungserfolg des Wirtschaftsbund auf Bundesebene. Die Lockerungen der Maßnahmen zeige ein situationsgerechtes Agieren der Regierung, wie es von der Interessenvertretung gefordert wurde.
Was die Politik aber noch schuldig geblieben ist, sind die Details. Viele Branchen haben noch keine exakten Bestimmungen erhalten und blicken in eine ungewisse Phase. Die genauen Verordnungen müssen jetzt schnellstens verlautbart werden!

Wirtschaft empört: Trotz Rückstau und Wartezeiten will Magistrat Villach 1800 Wochenstunden verschenken!

Kürzere Verfahrensdauern und mehr Service durch flexible Amtsstunden sind gefordert.

Pandemie, Inflation und demographische Entwicklung belasten die Wirtschaft – und damit den Arbeitsmarkt – aktuell extrem. Ein gemeinsamer Vorstoß von Villachs sozialdemokratischer Führung und der Personalvertretung soll nun auch noch die Reduktion auf eine 38-Stunden/4 Tage-Woche für die MagistratsmitarbeiterInnen durchsetzen.
Das brüskiert nicht nur die Villacher BürgerInnen, insbesondere die Wirtschaftstreibenden sind entsetzt. Vor allem, weil seitens des Personalvertreters sofort betont wurde, dass Urlaubsanspruch und Entgelte in voller Höhe(!) bestehen bleiben.

„Das haben sich Bürgermeister, Gewerkschaft und Personalvertretung in ihrer Allmachtstellung quasi „parteiintern“ ausgemacht. Sie bedenken dabei nicht, welches Signal sie damit an die Villacher BürgerInnen und Unternehmen senden“, ärgert sich Raimund Haberl, Obmann des Wirtschaftsbund Villach.
„Am laufenden Band beklagen sich Wirtschaftstreibende über Verfahrensdauern und eine überforderte Verwaltung und suchen Hilfe in der WK-Bezirksstelle“, berichtet der Obmann der Wirtschaftskammer Villach, Bernhard Plasounig.

Anstatt die Arbeitszeiten zu kürzen sollte Bürgermeister Albel nachdenken, wie man serviceorientierter werden kann. „Flexible Öffnungszeiten, digitaler Parteienverkehr, echtes E-Government – dadurch könnte der Magistrat die Verfahren massiv beschleunigen und ein unterstützender Partner für die Villacher Wirtschaft sein“, zeigt Plasounig direkt auf die Problemzonen der städtischen Verwaltung.
Eine 4-Tage-Woche und flexible Arbeitszeitmodelle sind grundsätzlich moderne, begrüßenswerte Ansätze. Aber anstatt die Stunden zu verschenken, könnten sie effektiv genutzt werden. Nicht nur, um den Rückstau abzuarbeiten. „Bürger- und unternehmensfreundliche Abendtermine wären damit umsetzbar und ein echtes Plus an Service“, schlägt Haberl vor.

 

WB-Gstättner: Lockdown-Ende eine Augenauswischerei

Scharfe Kritik übt der WB Kärnten an den Schein-Lockerungen der Bundesregierung.

Nach immer intensiver werdenden Forderungen – vor allem aus der Wirtschaft – kündigte heute Gesundheitsminister Mückstein für 31. Jänner ein Ende des Lockdowns für Ungeimpfte an. Gleichzeitig will er jedoch an anderen strengen Maßnahmen wie der 2G-Regel und der vorverlegten Sperrstunde in der Gastronomie festhalten. „Damit führt er die Lockerung ad absurdum. Und zeigt gleichzeitig deutlich, was es ist: Eine Augenauswischerei“, ist WB-Direktorin Sylvia Gstättner verärgert.

Die einzig logische Konsequenz aus den Erfahrungen mit der Omikron-Variante wäre eine Rücknahme der 2-G-Regel im Handel. „Das würde für die Unternehmen die angezogene Handbremse ein ganzes Stück lösen“, ist Raimund Haberl, Spartenobmann des Kärntner Handels, überzeugt.

„Weiterhin die Händler und ihre MitarbeiterInnen als Prellbock für mittlerweile obsolete Kontrollen zu benutzen, ist nicht mehr vertretbar“, betont der WB-Mandatar.
Ähnlich sieht das Stefan Sternad, Obmann der heimischen Gastronomie: „Wir wollen wieder vorbehaltlos unsere Gäste bewirten! Wir Gastronomen waren in der Vergangenheit bereits verlässliche Partner beim Umsetzen der 3-G-Regel. Dann gibt es aber keine Rechtfertigung mehr für eine vorgezogene Sperrstunde,“ signalisiert Sternad. Ebenso müsse über Kompensation der entstehenden Einbußen diskutiert werden, so der Wirtesprecher.

Nach beinahe zwei Jahren Coronapandemie geht die Geduld der Wirtschaft nun zur Neige: „Der Appell an den Gesundheitsminister kann nur lauten: Jetzt Nägel mit Köpfen machen und konsequente Lockerungsentscheidungen treffen, wie sie andere europäische Länder – etwa die Niederlande oder auch Bayern – vorzeigen“, verlangen die Wirtschaftsbund-Mandatare.

Land Kärnten unterstützt Bus-Ausbau in Klagenfurt

Verkehrslandesrat Schuschnig ermöglicht die millionenschwere Investition in bürgerfreundlichen und klimaneutralen Verkehr für die Landeshauptstadt.

„Gemeinsam haben wir ein Paket über 4,2 Millionen Euro für die nächsten Jahre geschnürt. Damit erreichen wir eine enorme Verbesserung des Öffi-Angebotes, die direkt beim Fahrgast ankommen wird,“ freut sich LR Sebastian Schuschnig über die Einigung.

Durch diese gemeinsame Investition bringen Stadt und Land den innerstädtischen Verkehr in die Zukunft. Durch die Schaffung von – im Endausbau – fünf Hauptlinien, die im 10-Minuten-Takt die Klagenfurter Stadtteile verbinden wird das Busfahren für die Klagenfurter deutlich attraktiver. Auf die Attraktivierung des ÖPNV freut sich auch die Innenstadtwirtschaft, die mit einer deutlichen Frequenzsteigerung rechnet.

So soll die Fahrgastzahl von derzeit 20.000 auf 40.000 im Jahr 2030 verdoppelt werden. Nicht nur für die Klagenfurter, sondern auch für die Einpendler aus den Umlandgemeinden, die derzeit den öffentlichen Verkehr in der Stadt nutzen.

Laut Umweltamt werden damit bis zu 300.000 Tonnen CO2 weniger emittiert. Das bedeutet eine finanzielle Einsparung von bis zu 30 Millionen Euro für Strafzahlungen und CO2 Zertifikate. Geld, das in klima- und lärmschonende Busse investiert werden kann.

 

Foto: Büro LR Schuschnig/Taltavull

Corona-Chaos: Wirtschaft droht mit Schadenersatzklage

Betriebe hätten Verwaltungsversagen satt, erklärt die stärkste Unternehmerorganisation Kärntens, der Wirtschaftsbund. 

Nach bald zwei Jahren Corona-Pandemie sei das Verständnis der Unternehmerschaft für die anhaltenden Schwächen und Versäumnisse von Politik und öffentlicher Verwaltung am Ende, erklärte heute Sylvia Gstättner, die Direktorin des Wirtschaftsbundes. Die nunmehr angekündigte Einstellung der Freitestungen mit Samstag, 00.00 Uhr, sei eine weitere Bankrotterklärung eines Systems zur Pandemiebekämpfung, das in Kärnten noch nie einwandfrei funktioniert habe. Gstättner: „Seit 22 Monaten erfolgt das Coronamanagement in Kärnten nach dem Motto ‚zu wenig, zu lasch und zu langsam‘. Und in aller Regel sind es die Kärntner Betriebe und ihre Beschäftigten, die die Zeche für dieses Versagen zu zahlen haben!“

So führe auch jetzt die kapazitätsbedingte Einstellung der Freitestungen für Abgesonderte dazu, dass den ohnehin an Personalengpässen leidenden Unternehmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs dringend benötigte Mitarbeiter weitere fünf Tage fehlen würden. Gstättner: „Und das, nachdem wir schon vor längerem darauf hingewiesen haben, dass die erwartete ‚Omikron-Wand‘ ein vorübergehendes Aussetzen von Pönalzahlungen und die befristete Liberalisierung von Arbeitszeitregelungen erfordert hätte. Nichts davon ist von politischer Seite geschehen!“

Gstättner kündigte an, nun auf Ebene des österreichweiten Wirtschaftsbundes die Zustände beim Corona-Management in anderen Bundesländern prüfen zu lassen: „Wir schauen uns dieses Kärntner Trauerspiel nicht länger an und behalten uns im Namen der betroffenen Betriebe die rechtliche Klärung von Schadenersatzfragen vor.“

Foto: WB/Helge Bauer

Ökosoziale Steuerreform beschlossen

Der Nationalrat stimmte für die ökosoziale Steuerreform, die mit 1. Jänner 2022 schrittweise in Kraft treten soll. Die Reform bringt sowohl eine spürbare Steuerentlastung für Unternehmen und ihre Beschäftigten als auch eine Ökologisierung des Steuersystems durch den Einstieg in eine CO2-Bepreisung.

Durch die Steuerreform wird die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft gestärkt. Gleichzeitig ist sie der Wegbereiter für eine ökologisch nachhaltige Zukunft.

Die wichtigsten Eckpunkte:

Steuerentlastung

  • Senkung der Lohn- und Einkommensteuer
    und 3. Tarifstufe werden gesenkt
  • Anhebung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag
    Grundfreibetrag von 13% auf 15% angehoben
  • Reduktion bzw. Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge
    bis zu 315 Euro p.a. Entlastung für Selbständige
  • Senkung der Körperschaftsteuer
    stufenweise 2023 und 2024 um je 1%
  • Einführung eines Investitionsfreibetrags
    IFB in Höhe von 10% bzw. 15% ab 2023
  • Anhebung der GWG-Grenze
    ab 2023 Grenzwert auf 1.000 Euro
  • Steuerfreie Mitarbeitererfolgsbeteiligung
    bis zu 3.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter
  • Erhöhung des Familienbonus
    ab 1. Juli 2022 Familienbonus: 1.500 Euro und Kindermehrbetrag: 450 Euro
  • Abschaffung der Eigenstromsteuer für erneuerbare Energien
    ab 1. Juli auf alle erneuerbaren Stromformen

 

Ökologisierung

  • CO2-Bepreisung
    bis 2025 ansteigende Steuer
  • Regionaler Klimabonus
    regional gestaffelter Ausgleich für Haushalte
  • Ausnahmeregelung für EU-ETS-Anlagen
    keine Doppelbelastung für diese Unternehmen
  • Carbon-Leakage-Regelung
    bis zu 95% Kompensation, wo Umstieg noch nicht möglich ist
  • Härtefall-Regelung
    für Unternehmen, die durch Ökologisierung über Gebühr belastet werden

Härtefall-Fonds 4 – ein Zwischenstand

Mit der Neuauflage des Härtefall-Fonds ging eine wesentliche Krisenunterstützung für EPUs, NPOs und Kleinstunternehmen in die Verlängerung. Was davon bis dato bei den Kärntner UnternehmerInnen ankam.

Für weitere fünf Betrachtungszeiträume – nämlich November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 – ist die Antragstellung noch bis 2.5.2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein.

Wie diese Unterstützung angenommen wird, wie gut die Abwicklung funktioniert, zeigen uns die aktuellen Zahlen. Mit Stand 16.01.2022 wurden von 3732 Kärntner UnternehmerInnen fast 6500 Anträge eingebracht. Die Wirtschaftskammer Kärnten hat diese Anträge rasch bearbeitet und 5113 Anträge bewilligt. So wurden bereits an 2881 Personen insgesamt rund 5,7 Mio Euro ausbezahlt. Das entspricht einer durchschnittlichen finanziellen Hilfe in Höhe von 2.001,58 Euro pro AntragstellerIn. Geld, das schnell und unkompliziert dort ankommt, wo es dringend gebraucht wird!

Mit diesem Instrument ist bis Ende März die Unterstützung derer, die sie jetzt auf sie angewiesen sind, gesichert.

 

Graphik: WKO

Ausfallbonus III – Antrag für Dezember jetzt möglich!

Der Ausfallsbonus III kann bei einen Umsatzausfall von mindestens 40 % gegenüber dem Vergleichsmonat (für die Monate November und Dezember von mindestens 30 %) beantragt werden. Damit wird auch der Zugang für die vom Lockdown im November und Dezember betroffenen Unternehmen zu der Unterstützung erleichtert.

 

  • Die Höhe des Ausfallsbonus III ist mit 80.000 Euro pro Kalendermonat gedeckelt. Die Mindesthöhe beträgt 100 Euro, die genaue Höhe richtet sich nach dem Umsatzausfall im gewählten Betrachtungszeitraum und der Branche, in der das Unternehmen überwiegend tätig ist.
  • Die Ersatzraten liegen je nach Branche zwischen 10% und 40% des Umsatzausfalls im gewählten Zeitraum. Voraussetzung ist die Erzielung von Umsätzen vor dem 1. November 2021, sodass auch neu gegründete Unternehmen den Ausfallsbonus III einreichen können.
  • Vergleichszeitraum ist für November und Dezember 2021 jeweils November bzw. Dezember 2019. Für Jänner, Februar und März 2022 dienen Jänner bzw. Februar 2020 und März 2019 als jeweiliger Vergleichszeitraum (Neugründer: Durchschnittlicher Monatsumsatz ab dem ersten Umsatzmonat bis 31.10.2021 bzw. Ende des dritten Quartals 2021).
  • Die Antragsfrist startet jeweils ab dem 10. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats und endet am 9. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats.
  • Die Beantragung erfolgt monatsweise über FinanzOnline.
  • Die Summe aus dem Ausfallsbonus III und der Kurzarbeitsbeihilfe darf den Vergleichsumsatz nicht übersteigen.
  • Der Ausfallsbonus III ist an die Einhaltung der Lockdown-Bestimmungen (also Einhaltung von Betretungsverboten und Einlasskontrollen) geknüpft

 

In welche Kategorie Dein Unternehmen fällt:
Branchenkategorisierung – Ausfallsbonus

Alle Infos und Antragstellung:
https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus3/