Winter-Gastgärten – welche Regelungen es in Kärnten gibt

Ein leichtes Aufatmen für die Kärntner Gastronomen – Winter-Gastgärten möglich! Doch welche Gemeinde unterstützt das Gesellschaftsleben mit welchen Mitteln?

Die Coronazahlen in Österreich steigen an und ab Freitag, 23.10, gilt wieder eine neue Verordnung, die den Gastronomen die Haare zu Berge stehen lässt. Nur mehr sechs Leute an einem Tisch sind erlaubt. Und das gerade, wo die Herbstferien und die Wintersaison vor der Türe stehen.

Aber trotz allem gibt es kleines Fünkchen Hoffnung für die Kärntner Gastwirte, denn dank der Unterstützung des Land Kärntens bei der Anschaffung einer wintertauglichen Gastgartenausstattung, können Gastgärten in ganz Kärnten nun auch im Winter betrieben werden.

  • Klagenfurt Stadt
    Hier können alle Gastgärten bis Juni 2021 offenbleiben. Eine kurze E-Mail oder ein kurzer Anruf bei der Stadt reicht. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Im Juni 2021 erfolgt dann ein neuer Beschluss.
  • Klagenfurt Land
    Ferlach ist die einzige Stadtgemeinde im Bezirk Klagenfurt Land. Hier kann der Gastronom selbst entscheiden, ob er verlängern möchte oder nicht. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
  • Villach Stadt
    In Villach wird die Vergrößerung der Sitzgärten ohne Kosten bis Ende März 2021 verlängert. Bis 31.August waren die Tarife der Sondernutzung ausgesetzt und seit 1.September fallen nur 50% der Kosten an. Die Mieten für Gastgärten-Flächen am Rathausplatz und in der Rathauspassage werden angepasst.
  • St.Veit
    In St.Veit Stadt wird der Bedarf für den Betrieb der Gastgärten im Winter noch abgeklärt. Pläne gibt es jedoch genug. Es wird auch an einem Weihnachtskonzept gearbeitet, wo winterfeste Sitzgarten-Flächen geplant sind.In Althofen und in Straßburg dürfen Gastwirte die Sitzgärten, unter Einhaltung der Covid-19-Bestimmungen, offenlassen. In beiden Städten fallen keine zusätzlichen Kosten an.Auch in Friesach dürfen die Gastgärten in der Zeit von Oktober bis Mitte Mai bis 22.00 ohne weitere Kosten betrieben werden.
  • Feldkirchen
    In Feldkirchen können die Sitzgärten sowieso das ganze Jahr genutzt werden. Hier gelten nach wie vor die Tarife für Sommer und Winter.
  • Völkermarkt
    In Völkermarkt wird das Thema schon länger diskutiert, aber auch hier ist man guter Dinge, dass man den Gastronomen in den Wintermonaten entgegenkommen wird.
  • Wolfsberg
    In der Stadt Wolfsberg können die Gastgärten vorerst bis 8. November bis Mitternacht geöffnet bleiben. Am 5. November wird im Gemeinderat eine Verordnung beschlossen, die einen Ganzjahresbetrieb gestattet.
    In anderen Gemeinden wird, sofern ein Antrag auf einen Winter-Gastgarten gestellt wird, wohlwollend entschieden werden. Voraussetzung ist nur, dass der Gastwirt selbstständig auf den Winterdienst, Schneeräumung und Anrainerschutz, achtet.
  • Hermagor
    Hier dürfen die Gastgärten bis 23:00 Uhr geöffnet bleiben und es werden auch keine Gebühren verlangt.
  • Spittal
    In Spittal können die Gastgärten über die Wintermonate kostenlos genutzt werden. Die freie Nutzung läuft vorerst bis Ostern.

 

Bauwirtschaft blickt mit Sorge in Zukunft – wo bleiben die öffentlichen Aufträge?

Die Kärntner Bau- und Baunebengewerbe haben die Krise bis jetzt noch einigermaßen gemeistert. Die Zahlen aus dem ersten Halbjahr klingen gut, die zweite Hälfte und das nächste Jahr machen aber Sorgen.

Die Zahlen, die die Bauwirtschaft aus der Periode Jänner bis Mai 2020 meldet, sind überraschend gut. Das Offenhalten der Branche in den Wochen des Lockdowns hat sie verhältnismäßig gut durchs Frühjahr steuern lassen.

Insbesondere in Kärnten konnten die Handwerker in dieser Zeit die Krise besser bewältigen, als die gesamtösterreichischen Kollegen. Während in Kärnten die Arbeitslosenzahlen in der Baubranche um 25% stiegen, liegt der Österreichschnitt bei 38%.

Auffallend negativ entwickelten sich jedoch die Aufträge der öffentlichen Hand. Mit einem Minus von 11,90% in den ersten 5 Monaten waren sie hauptverantwortlich für die Umsatzeinbußen von 8,20% in Kärnten.
Dieser Rückgang begründet sich zum einen auf die Zurückhaltung der Auftraggeber, zum anderen auf die langwierigen Genehmigungsverfahren. Lockdown, Heimarbeit und die Schwierigkeiten bei vor-Ort-Bauverhandlungen brachten den Prozess ins Stocken. Trotz Gemeindemilliarde des Bundes ist noch wenig in den Auftragsbüchern der Bauunternehmer zu spüren.

„Die öffentlichen Einrichtungen müssen nun ihre Hausaufgaben erledigen. Anstehende Projekte müssen ausgearbeitet und ausgeschrieben werden, damit unsere Branche planen kann“, appelliert der Spartenobmann des Handwerks und Gewerbes, Klaus Kronlechner, „jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, Bürokratie abzubauen!“. Vor allem müsse darauf geachtet werden, dass die heimischen Betriebe zum Zug kommen, meint der WB-Funktionär. „Es liegt in den Händen der Bürgermeister, die Ausschreibungen dementsprechend zu gestalten“, stellt Kronlechner klar.

Aus den Bezirken

Sankt Veit an der Glan/Villach

St.Veit

20 Jahre Trafik Besold in St. Veit an der Glan

Unser langjähriges Wirtschaftsbund-Mitglied Karl Besold feiert sein 20-jähriges Jubiläum. Als Trafikant in der Spitalgasse trägt er damit seit zwei Jahrzehnten zur Nahversorgung und Belebung der Innenstadt bei. WB-Bezirksobmann und WK-Obmann Freddy Bein stattete ihm einen Besuch ab, und gratulierte dem Jubilar.

 

Villach

Generationenwechsel in Traditionsbetrieb

DI Martin Plasounig, MSc übernahm mit 1. Oktober die Geschäftsführung der Plasounig Technik GmbH Hydraulik & Gelenkwellenservice von seinem Vater. Damit ist die mittlerweile 4. Generation in dem Familienbetrieb am Ruder.
Als erstes Projekt startet der studierte Maschinenbauer einen umfangreichen Webshop für das traditionsreiche Unternehmen.
WB-Bezirksobmann Raimund Haberl freut sich über das Engagement des Jungunternehmers und überzeugte sich vor Ort vom Enthusiasmus des neuen Firmenchefs.

Wir haben es selbst in der Hand

Am Montag war es wieder einmal soweit: Die nächste Pressekonferenz, die nächsten Einschränkungen, das nächste Warten auf die Verordnung.

Doch ist mit den aktuellen Maßnahmen wirklich der große Wurf gelungen? – Darüber lässt sich diskutieren.

Gastronomie und Eventbranche erfahren den nächsten Dämpfer. Betriebe wie Tanzschulen oder Fitnesscenter können mit der 6 Personenregel wirtschaftlich kaum (über)leben. In der Gastronomie fallen noch die letzten kleinen Weihnachtsfeiern, die geplant waren, aus. Es besteht massive Unsicherheit was die Durchführung jedweder Veranstaltung betrifft.

Klar ist, dass es bei steigenden COVID-19-Infektionszahlen Maßnahmen braucht, die helfen gegenzusteuern. Aber was bewirkt die neuerliche Reduktion der Personenzahl im öffentlichen Raum, sowie die Einschränkung keine Getränke und Essen zu erlauben?

Denken wir das Szenario unter dem Aspekt zu Ende, dass eine Vielzahl an Infektionen im privaten Bereich entstehen. Und lassen wir dabei die Natur des Menschen nicht außer Acht, dann sehen wir, dass vermutlich Folgendes passieren wird: Das Fehlen von Weihnachtsfeiern, Glühweinständen, Christkindlmärkten und der meisten Veranstaltungen wird das typisch österreichisch-gemütliche Zusammenkommen nicht unterbinden. Es wird dadurch nur in den privaten Raum verlagert. Glühwein im Garten, Garagenpartys und das Revival der längst vergessenen ‚Kellerbar‘ sind das Ergebnis und bereits jetzt zu beobachten.

Es bleibt zu wünschen, dass die Partygäste im vermeintlich sicheren Nest des privaten Wohnraums nicht vergessen, dass in diesem Herbst besondere Regeln des Miteinanders einzuhalten sind. Hoffen wir, dass wir nicht alle im Anschluss die Rechnung für unbesonnene Feierlaune bezahlen.

Es geht also darum, dass jeder sich bei der eigenen Nase nimmt und bei der Planung – beruflich wie privat – sich damit auseinandersetzt, was für uns alle auf dem Spiel steht.

Vor allem unsere Vernunft in der Gestaltung der Freizeit wird ein wichtiges Kriterium sein, ob wir betrieblich endlich in ruhigere Fahrwasser kommen können. Einen zweiten Lockdown wollen wir alle nicht und können wir uns auch nicht leisten. Denn die Rechnung bezahlen am Ende wir alle.

 

Anders gesagt:

Am Samstag bei der Garagenparty entscheidet sich, ob wir Montag noch unsere Betriebe aufsperren können und unsere Mitarbeiter auch zukünftig noch einen Arbeitsplatz haben.

Meint Ihre

Neue Maßnahmen gegen die Covid-Pandemie

Was ist neu an der nunmehr verlautbarten Verordnung? Zuallererst: Sie gilt doch erst ab Sonntag, 25.10.2020, 00:00 Uhr!

In Summe gesehen zielen die Verschärfungen darauf ab, dort, wo Menschen zusammenkommen, die Gruppen zu verkleinern und die Sicherheit zu erhöhen.

Dazu die markantesten Punkte zusammengefasst:

  • An öffentlichen Orten gilt ab sofort ein Mindestabstand von 1m, auch im Freien. In geschlossenen öffentlichen Räumen ist zusätzlich ein MNS zu tragen.
  • Ergänzend zu den Massenbeförderungsmitteln gilt dies auch in Bahnhöfen, an Bushaltestellen u.ä. MNS-Pflicht.

 

  • In der Gastronomie sind in geschlossenen Räumen nur mehr 6 Personen plus max. 6 Minderjährige pro Besuchergruppe erlaubt.
  • Bei Veranstaltungen sind ebenfalls im Innenbereich max. 6 Personen, außen max. 12 Personen plus max. insgesamt 6 Minderjährige erlaubt, wenn keine zugewiesenen Sitzplätze vorhanden sind.
  • Veranstaltungen mit zugewiesenen, gekennzeichneten Sitzplätzen dürfen in geschlossenen Räumen max. 1000, im Außenbereich max. 1500 Gäste einlassen.
  • Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen, bei denen das Konsumieren von Speisen und Getränken typisch und kennzeichnend ist, dürfen diese weiterhin anbieten.
  • Im Freien an Imbißständen und bei Märkten darf auch im Stehen an Verabreichungsplätzen gegessen und getrunken werden.
  • Bei Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich ist durchgehend ein MNS zu tragen.
  • Bei Veranstaltungen ab einer Dauer von drei Stunden dürfen Speisen und Getränke verabreicht werden, sonst lediglich Wasser.
  • Veranstaltungen mit mehr als 6 bzw. 12 Personen bedürfen einer Anzeige bei der BH und eines Covid-Präventionskonzepts.
  • Gastronomie-Betriebsstätten mit mehr als 50 Sitzplätzen müssen einen Covid-Beauftragten bestellen und ein Covid-Konzept erstellen.
  • Nach der Sperrstunde gilt ein Konsumationsverbot von alkoholischen Getränken im Umkreis von 50m einer Gaststätte.
  • MNS-Pflicht für Mitarbeiter und Kunden (ausgenommen am Sitzplatz) der Gastronomie im Innen- und Außenbereich.

 

  • Umfangreiche Verschärfungen gibt es für Alten-, Pflege- und Behindertenheime.
  • Begräbnisse dürfen mit max. 100 Besuchern stattfinden.
  • In Kranken- und Kuranstalten gilt im Kundenbereich und für Mitarbeiter mit Kundenkontakt MNS-Pflicht.

 

 

Die gesamte Novelle hier.

WB-Forderung durchgesetzt: Land fördert Winter-Gastgärten

Gastgärten können nun in ganz Kärnten winterfit gemacht werden. Die Finanzierungsfrage ist endlich geklärt!

Die Politik hat schnell und unbürokratisch auf die Forderung einer Unterstützung der Gastronomen reagiert und wird diese mit bis zu 2000Euro bei der Anschaffung einer wintertauglichen Gastgartenaustattung unterstützen. „Unseren Betrieben wird damit nachhaltig sehr geholfen. Das Jahr war bereits hart genug“, bedankt sich WB-Fachgruppenobmann der Gastronomie Stefan Sternad.

Bei dem gemeinsamen Pressegespräch mit Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig wurde die Aktion vorgestellt:

  • Die Betriebe erhalten 50 Prozent ihrer Investitionen rückerstattet.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 2.000 Euro.
  • Der Mindesteinreichbetrag beträgt 500 Euro.
  • Start der Förderaktion ist der 27. Oktober 2020. Rechnungen können aber rückwirkend – mit Stichtag 1. September 2020 – eingereicht werden.
  • Pro Förderwerber ist nur eine Einreichung möglich.
  • Die Förderung läuft, bis die Fördersumme von 200.000 Euro ausgeschöpft ist.
  • Das Budget für die Förderung kommt vom Land Kärnten, Abwicklung und Auszahlung erfolgen durch die Wirtschaftskammer Kärnten.

Nähere Informationen folgen..

 

 

Foto:  Georg Schober auf Pixabay

Aus den Bezirken

FiW St.Veit:

Mit Visionen in die Zukunft

Unter diesem Motto lud Frau in der Wirtschaft St. Veit zu einem „Power-Frühstück“ in das „Bed and Breakfast Mittelkärnten“ von Birgit Schneider-Krassnitzer in Althofen ein. „Wir haben eine kleine Runde ausgewählter Unternehmerinnen eingeladen, um gemeinsam über Visionen, Möglichkeiten und Chancen für Unternehmerinnen und den Bezirk zu diskutieren“, so die WB Funktionärin und FiW Bezirksvorsitzende Nicole M. Mayer.

Entsprechend der geltenden CV-19-Regelungen wurde die Runde bewusst klein gehalten – „Wir freuen uns, dass alle, die nicht dabei sein konnten, auf anderen Wegen wertvolle Inputs geliefert haben“, so Mayer. Im Mittelpunkt stand das gemeinsame Ideen finden, wie man regionale Zusammenarbeit fördern kann und was die Unternehmerinnen im Bezirk akut benötigen. Die hochrangige WB-Funktionärin, WKK-Vizepräsidentin und FiW-Landesvorsitzende Astrid Legner, zeigte sich begeistert: „Hier spürt man die Power und das Engagement, mit dem Unternehmerinnen am gemeinsamen Fortkommen arbeiten.“ Mit dabei waren neben der Gastgeberin Schneider-Krassnitzer und FiW Landesgeschäftsführerin Tanja Telesklav noch sieben Unternehmerinnen aus St.Veit.  „Wir möchten in Zukunft solche Expertinnen-Runden vermehrt organisieren, um uns die wertvollen Inputs von den Unternehmerinnen direkt abzuholen – denn nur gemeinsam können wir viel bewegen“, schließt Mayer.

 

Klagenfurt:

Cashback-Aktion nutzen!

„Nutzen Sie noch die Möglichkeit zur Teilrefundierung Ihrer Restaurant- oder Café-Rechnung!“, erinnert WB-Bezirksobmann Max Habenicht.

Die Phase 2 der Klagenfurter Cashback-Aktion wurde speziell für die Gastronomiebetriebe entwickelt. Kunden, die in einem Gastro-Betrieb in Klagenfurt einen Gutschein kaufen, können diese Rechnung einreichen, und erhalten 20% rückerstattet.

Der Topf, den die Stadt Klagenfurt auf Anregung des WB-Funktionärs Habenicht eingerichtet hat, ist noch nicht leer. „Deshalb gilt es, jetzt noch diese tolle Aktion nutzen, und sich den Zuschuss zu seinem Klagenfurter Wirtshauserlebnis zu holen“, rät Habenicht.

Mehr dazu hier

 

Foto: FiW

Bäckermeister feiern ‚Woche des Brotes‘

Vom 12. Oktober bis einschließlich 17. Oktober wird an die Bedeutung des Brotes erinnert. Jeden Tag bäckt ein anderer heimischer Bäckermeister sein Spezialbrot.

Seit rund dreißig Jahren wird jedes Jahr am 16. Oktober der Tag des Brotes gefeiert. Er soll nicht nur an die Bedeutung des Brotes erinnern, sondern vor allem an die Wertschätzung für das Lebensmittel Brot und das Bäckerhandwerk.

Nächste Woche werden von Montag bis Samstag sechs Brothandwerker aus ganz Kärnten Lieblingsbrote der Kärtner backen.

Am Dienstag, 13.Oktober, bäckt unser langjähriger WB- Funktionär und Bezirksstellenobmann aus Hermagor, KoR Hannes Kandolf, sein „Brot nach Lesachtaler Art“. Zwei Tage später gibt es bei Martin Vallant, WB-Innungsmeister des Lebensmittelgewerbes, seinen Spezial Reindling. Vallants Reindling ist deshalb so speziell, weil er doppelt gefüllt ist – mit einer Nussmischung und der traditionellen Kärntner-Reindling Mischung. Für die, die sich jetzt wundern: In Kärnten zählt Reindling als Brot – vielleicht schmeckt er deshalb so gut zum Schinken.

Die Kärntner Bäckermeister backen nach wie vor ohne industrielle Backmittel oder Aromen und verzichten auf Zusatzstoffe und zugekaufte Teiglinge.

Der Tag des Brotes soll also daran erinnern, dass richtig gute Backwaren nach wie vor aus der Backstube eines Bäckermeisters kommen.

 

Foto: WB
Das WB-Team mit Mag. Stefan Dareb, Landesinnungsgeschäftsführer Lebensmittelgewerbe, WB-Innungsmeister Martin Vallant und WB Funktionär KoR Hannes Kandolf (v.r.n.l)

Bewerbungsstart: Kreativwirtschaftscoaching C hoch 3

Kreative aller Bereiche aufgepasst: Seit 1.10 läuft bereits die Bewerbungsphase von C hoch 3. Bis 15. November kann man sich dafür noch bewerben.

Das Kreativwirtschaftscoaching C hoch 3 setzt sich seit vielen Jahren für den interdisziplinären Austausch zwischen Kreativen und deren wirtschaftlichem Empowerment ein. Durch neue Kooperationen und spezifischem Know-How versucht man für die jeweiligen Geschäftsmodelle an einem Restart zu arbeiten.

20 Kreative pro Bundesland werden ein halbes Jahr lang bei der Weiterentwicklung ihres Unternehmens unterstützt. Ideen und Wertschöpfungsketten, die während der Corona-Zeit verloren gegangen sind, können im Coaching neu aufgebaut und weiterentwickelt werden.

Als „innovativen Leuchtturm unserer Wirtschaft“ bezeichnet Wirtschaftsministerin Schramböck die Kreativwirtschaft. Ideen von morgen werden hier schon heute erfolgreich realisiert.

Auch Harald Mahrer, Präsident des Wirtschaftsbunds Österreich weiß, wie wichtig es ist, gerade in Zeiten wie diesen, kreativen Ideen freien Lauf zu lassen und so an der unternehmerischen Weiterentwicklung zu arbeiten. „Mit dem Kreativwirtschaftscoaching fördern wir den Austausch zwischen Kreativen und Wirtschaft. In Zeiten der Krise ist es besonders essentiell, Anknüpfungspunkte zu schaffen und Wissenstransfer zu fördern“, so Mahrer und Schramböck unisono.

 

Bewerbungen für C hoch 3 können auf der Website der Kreativwirtschaft Austria www.kreativwirtschaft.at/choch3 eingereicht werden.

Härtefallfonds 2: WB Verhandlungserfolg!

Die Pandemie ist noch lange nicht ausgestanden. Deshalb dürfen auch die Maßnahmenpakete für die heimische Wirtschaft nicht auslaufen. Nach zähen Verhandlungen ist unseren Verhandlern eine Ausweitung des Härtefallfonds gelungen.

Seriöse Berichte prophezeien uns, dass wir mindestens bis Ende des Winters mit Abstands- und Vorsichtsmaßnahmen sowie entsprechenden Einschränkungen leben werden müssen. Das heißt für Wirtschaftstreibende, dass auch ihr beruflicher Kampf weitergeht.

„Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern, dürfen auch die Unterstützungsmaßnahmen nicht auslaufen“, so WB-Kärnten-Obmann Jürgen Mandl. Deshalb setzte sich der Wirtschaftsbund auf Bundesebene vehement dafür ein, dass der Härtefallfonds verlängert wird. „Vor allem Klein- und KleinstunternehmerInnen kommen damit über den Winter“, zeigt sich der WK-Kärnten Präsident erleichtert. Insbesondere durch die Erhöhung der maximalen Fördersumme biete der Fonds jetzt eine bessere Hilfe.

Die Fakten:

Der Härtefallfonds wird auf insgesamt 12 Monate verlängert!

  • Bisher kann von Betroffenen in 6 aus 9 Monaten (6 Monate zwischen 16.03.2020 – 15.12.2020) eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds bezogen werden. Zukünftig sollen 12 aus 12 Monaten möglich sein (16.3.2020 – 15.3.2021).
  • Es sind Unternehmen, die in diesem Zeitraum einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% hatten oder die laufenden Kosten nicht mehr decken konnten, anspruchsberechtigt für die zweite Phase des Härtefallfonds.
  • Dadurch können bis zu zwölf Mal 2.500 Euro und insgesamt über zwölf Monate bis zu 30.000 Euro im Zuge des Härtefallfonds abgeholt werden.

Ab Mitte Oktober sollen Anträge möglich sein. Die Ausweitung erfolgt damit zeitgerecht vor dem Start des mittlerweile siebenten Unterstützungs-Monats. Das schafft zumindest im kleinen Rahmen eine notwendige Planbarkeit für die betroffenen Selbständigen.