Winter-Gastgärten – welche Regelungen es in Kärnten gibt

Ein leichtes Aufatmen für die Kärntner Gastronomen – Winter-Gastgärten möglich! Doch welche Gemeinde unterstützt das Gesellschaftsleben mit welchen Mitteln?

Die Coronazahlen in Österreich steigen an und ab Freitag, 23.10, gilt wieder eine neue Verordnung, die den Gastronomen die Haare zu Berge stehen lässt. Nur mehr sechs Leute an einem Tisch sind erlaubt. Und das gerade, wo die Herbstferien und die Wintersaison vor der Türe stehen.

Aber trotz allem gibt es kleines Fünkchen Hoffnung für die Kärntner Gastwirte, denn dank der Unterstützung des Land Kärntens bei der Anschaffung einer wintertauglichen Gastgartenausstattung, können Gastgärten in ganz Kärnten nun auch im Winter betrieben werden.

  • Klagenfurt Stadt
    Hier können alle Gastgärten bis Juni 2021 offenbleiben. Eine kurze E-Mail oder ein kurzer Anruf bei der Stadt reicht. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Im Juni 2021 erfolgt dann ein neuer Beschluss.
  • Klagenfurt Land
    Ferlach ist die einzige Stadtgemeinde im Bezirk Klagenfurt Land. Hier kann der Gastronom selbst entscheiden, ob er verlängern möchte oder nicht. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
  • Villach Stadt
    In Villach wird die Vergrößerung der Sitzgärten ohne Kosten bis Ende März 2021 verlängert. Bis 31.August waren die Tarife der Sondernutzung ausgesetzt und seit 1.September fallen nur 50% der Kosten an. Die Mieten für Gastgärten-Flächen am Rathausplatz und in der Rathauspassage werden angepasst.
  • St.Veit
    In St.Veit Stadt wird der Bedarf für den Betrieb der Gastgärten im Winter noch abgeklärt. Pläne gibt es jedoch genug. Es wird auch an einem Weihnachtskonzept gearbeitet, wo winterfeste Sitzgarten-Flächen geplant sind.In Althofen und in Straßburg dürfen Gastwirte die Sitzgärten, unter Einhaltung der Covid-19-Bestimmungen, offenlassen. In beiden Städten fallen keine zusätzlichen Kosten an.Auch in Friesach dürfen die Gastgärten in der Zeit von Oktober bis Mitte Mai bis 22.00 ohne weitere Kosten betrieben werden.
  • Feldkirchen
    In Feldkirchen können die Sitzgärten sowieso das ganze Jahr genutzt werden. Hier gelten nach wie vor die Tarife für Sommer und Winter.
  • Völkermarkt
    In Völkermarkt wird das Thema schon länger diskutiert, aber auch hier ist man guter Dinge, dass man den Gastronomen in den Wintermonaten entgegenkommen wird.
  • Wolfsberg
    In der Stadt Wolfsberg können die Gastgärten vorerst bis 8. November bis Mitternacht geöffnet bleiben. Am 5. November wird im Gemeinderat eine Verordnung beschlossen, die einen Ganzjahresbetrieb gestattet.
    In anderen Gemeinden wird, sofern ein Antrag auf einen Winter-Gastgarten gestellt wird, wohlwollend entschieden werden. Voraussetzung ist nur, dass der Gastwirt selbstständig auf den Winterdienst, Schneeräumung und Anrainerschutz, achtet.
  • Hermagor
    Hier dürfen die Gastgärten bis 23:00 Uhr geöffnet bleiben und es werden auch keine Gebühren verlangt.
  • Spittal
    In Spittal können die Gastgärten über die Wintermonate kostenlos genutzt werden. Die freie Nutzung läuft vorerst bis Ostern.