Gastgärtenförderung beantragbar
Seit Beginn der Pandemie sind Gastronomiebetriebe mit einschneidenden Beschränkungen konfrontiert. Ab 19. Mai 2021 werden sie wieder aufsperren können. Die Gästegruppe wird im Innenbereich max. vier Erwachsene zuzüglich Minderjähriger und im Außenbereich max. zehn Personen umfassen dürfen.
Die Schaffung von neuen Verabreichungsplätzen im Outdoor-Bereich und die Attraktivierung von bestehenden Gastgärten stehen daher im Mittelpunkt der Sonderförderaktion des Tourismusministeriums, die über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgewickelt wird.
Mit der Gastgärtenförderung werden Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen, wie Schanigärten und Gastraumausstattungen ab 5.000 Euro, mit einem Zuschuss von 20 Prozent gefördert.
Beispiel: Für die Anschaffung einer Gastgarten-Ausstattung in der Höhe von 15.000 Euro erhält ein kleines Unternehmen einen Zuschuss von 3.000 Euro.
Gefördert werden alle Investitionen, die es zur Schaffung eines attraktiven Außenangebotes braucht – zusätzlich auch begleitende Maßnahmen wie etwa Fassadengestaltungen, Beschattungen oder die Schaffung barrierefreier Zugänge, die nach Antragstellung umgesetzt, bezahlt und vor dem 31. Dezember 2021 abgeschlossen werden.
Insgesamt werden dafür 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Anträge können mit heute – 30. April 2021 – gestellt werden.
Die Förderungsabwicklung erfolgt durch die ÖHT.
Detaillierte Informationen sind unter www.oeht.at zu finden.