Es wird Zeit zur Besinnung zu kommen!

Die Freude auf eine schöne Weihnachtszeit im trauten Kreise der Familie kann leider nicht über die triste Stimmung in der Kärntner Wirtschaft hinwegtäuschen. Die jährliche Konjunkturumfrage der WKK zeigt bei allen abgefragten Indikatoren: Die Stimmung der Kärntner Unternehmerinnen und Unternehmer ist so schlecht wie niemals zuvor.

 

Daher fordere ich die Kärntner Landespolitik auf, zur Besinnung zu kommen und zu reagieren. Es müssen entschiedene und schnell wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um dem konjunkturellen Abschwung antizyklisch entschlossen entgegenzuwirken.

 

Bürokratische Hürden für qualifizierten Zuzug müssen fallen

Nicht erst seit gestern ist bekannt, dass bis 2040 in Kärnten 40.000 Personen im erwerbsfähigen Alter fehlen werden. Seit Jahren fordern wir die Ermöglichung eines qualifizierten Zuzuges, um die dringend benötigten Arbeitskräfte zu gewinnen. Unerlässlich ist es ebenfalls, die richtigen Rahmenbedingungen im Land zu schaffen, damit wir Familien davon überzeugen können, Kärnten zu ihrem Lebensmittelpunkt zu machen. Seitens der Wirtschaft haben wir der Politik einen Lösungsvorschlag vorgelegt, der echte Wachstumschancen beinhaltet.

 

Das „Kärntner Wachstumschancenpaket“: 25 Maßnahmen

Das Forderungspaket umfasst von vorgezogenen Bauinvestitionen über zusätzliche Investitionsanreize bis zum Abbau bürokratischer Hemmnisse zahlreiche Handlungsempfehlungen, die seitens der Politik rasch umzusetzen sind. Link zu Maßnahmen: https://bit.ly/470ZDKY

 

Reformen braucht das Land, nicht noch mehr Schulden!

Neben den Maßnahmen muss das Land Kärnten endlich Reformbereitschaft in der Landesverwaltung zeigen. Angesichts des präsentierten Budgetbeschlusses kann einem angst und bange werden. Es sind weit und breit keine Einsparungsmaßnahmen zu sehen. Ganz im Gegenteil, die Schulden explodieren, allein das großzügige Gehaltsplus von 9,15 Prozent bei den Landesbediensteten macht rund 90 Millionen aus!

Dieser Budgetbeschluss bedeutet, dass die schon heute höchste Pro-Kopf-Verschuldung in Kärnten von 6298 Euro (2022) bis 2027 auf rund 11.300 Euro explodieren wird, hier kann von enkeltauglicher Politik nicht die Rede sein!

 

Meint Ihre,

Sylvia Gstättner

COFAG-Spätantrags-Richtlinie beschlossen

Wichtige Entwicklung in Bezug auf die Beantragung von Corona-Hilfsgeldern

Nach beihilferechtlichen Diskussionen und einem Auszahlungsstopp bei über die COFAG abgewickelten Corona-Hilfsgeldern, gibt es nun eine positive Nachricht: Die Richtlinie für Spätanträge wurde beschlossen. Dies bedeutet, dass betroffene Unternehmen Rückforderungen vermeiden können.

Diese Entwicklung bringt die dringend benötigte Rechtssicherheit für viele Unternehmen, die noch auf die Auszahlung von Hilfsgeldern warten oder denen die Förderungen bereits ausgezahlt wurden. Es ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die sich an die damaligen Richtlinien gehalten haben, nicht benachteiligt werden.

Was Sie wissen müssen:

  • Start der Antragsstellung: Seit Montag, 4. Dezember 2023, ist es möglich über das Unternehmensserviceportal Anträge zu stellen.
  • Information durch COFAG: Betroffene Unternehmen werden ab diesem Datum informiert.
  • Auszahlungsbeginn: Mitte Dezember ist mit den ersten Auszahlungen zu rechnen.
  • Sanierung der Beihilfen: Dies erfolgt entweder durch Umwidmung auf De-minimis-Beihilfen oder auf Schadensausgleich.
  • Betroffene Hilfen: Ausfallsbonus (ABO) III und Verlustersatz (VUE) III, für den Zeitraum März 2022 (ABO III) bzw. 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 (VUE III).

Für weitere Details:

Bitte besuchen Sie cofag.at Website für mehr Informationen zu den Spätanträgen.

Offene Fragen bei Unternehmensverbünden müssen schnellstens geklärt werden!

Wir setzen uns weiterhin für eine Lösung der Fälle ein, die Unternehmensverbünde betreffen. Auch diese Unternehmen haben richtlinienkonform eingereicht und vertrauen auf die damalige Auslegungspraxis der Förderstelle. Wir halten über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden!

 

 

Ahm begrüßt Erweiterung des Industrie- und Gewerbezentrums

Klagenfurt setzt einen entscheidenden Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts: Das Industrie- und Gewerbezentrum KIZ Ost wird durch KIZ Ost II erweitert, wodurch zusätzliche 38 Hektar für Unternehmensansiedlungen bereitstehen.

Das KIZ Ost I, mit einer Fläche von 30 Hektar, ist bereits komplett ausgelastet und beherbergt neun renommierte Unternehmen. Um diesen Erfolg fortzuführen, hat Wirtschaftsstadtrat Max Habenicht die Erweiterungspläne initiiert. Ab 1. Jänner 2024 wird Udo Tarmann die neu gegründete UZ-Immobilien Besitz GmbH leiten, um gemeinsam mit Andreas Fritz vom Wirtschaftsservice der Stadt und der BABEG die Ansiedlung neuer Unternehmen effektiv zu fördern.

WB-Bezirksobmann Franz Ahm lobt die Initiative: „KIZ Ost II ist ein zukunftsweisender Schritt für Klagenfurt. Die Zusammenarbeit von Tarmann, Fritz und BABEG wird wesentlich zur Unterstützung von Betrieben beitragen. Wir stehen bereit, diese Initiative nach Kräften zu unterstützen.“

Um die Attraktivität des KIZ Ost zu erhöhen, wird eine Haltestelle der Koralmbahn im Gebiet gefordert. „Eine Haltestelle würde Klagenfurt im Wirtschaftsraum zwischen Graz und Klagenfurt sowie im Alpen-Adria-Raum stärken“, betont Ahm. Die Nähe zur Koralmbahn und die Anbindung an wichtige Verkehrswege sind Schlüsselelemente, um die regionale Wirtschaft zu fördern und ökologische Transportwege zu nutzen.

Das Wirtschaftsservice Klagenfurt wird unter der Leitung von Andreas Fritz als autonomer Wirtschaftsförderer mit einem eigenen Budget agieren und umfassende Hilfestellungen bieten. „Wir sind bestens vernetzt und bieten ganzheitliche Unterstützung“, so Fritz.

Ein wichtiger Schritt um Klagenfurt  als dynamischen und attraktiven Standort für Unternehmen zu positionieren und die Entwicklung der AREA Süd weiter voranzutreiben.