Aus den Bezirken

  • St.Veit

Wirtschaftsbelebung in Althofen
WIRtschaft beginnt mit WIR – das hat sich WB-Bezirksstellenobmann Walter Sabitzer in seiner Heimatstadt zu Herzen genommen und initiierte einen neuen Wirtschaftsförderungsverein.
Der WB-Mandatar wurde zum Obmann des Vereins Pro Althofen – Verein zur Förderung der Althofener Wirtschaft – gewählt. Ziele sind die Förderung der städtischen Wirtschaft und die Belebung der Innenstadt. Gemeinsam mit 61(!) Betrieben ging die Gründungssitzung über die Bühne. Der Wirtschaftsbund gratuliert und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit!

  • Wolfsberg

Gerhard Oswald ist neuer RLB Aufsichtsratsvorsitzender
Im Rahmen der 73. Generalversammlung der Raiffeisen Landesbank Kärnten wurde WB-Bezirksstellenobmann Dr. Gerhard Oswald, seit 2014 im Aufsichtsrat, zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates der RLB Kärnten gewählt. Sein Vorgänger, der ehemalige Landesrat der ÖVP, Robert Lutschounig, verabschiedete sich in den wohlverdienten Ruhestand und wurde von LR Martin Gruber mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen des Landes Kärnten ausgezeichnet. Der Wirtschaftsbund wünscht beiden alles Gute!

Berater warnen: Aufträge nicht abwandern lassen!

Die Sparte Information und Consulting steht für Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen. Die Branche warnt aktuell vor einer Bewusstseinslücke. Denn nicht nur Waren, auch Dienstleistungen kauft man besser vor Ort!

In der Kärntner Unternehmenslandschaft zählen wir über 6800 Betriebe der Sparte Information und Consulting. Sie sind Berater in jeder (Unternehmens-)Lebenslage. Dem Verbraucher, aber vor allem den Wirtschaftstreibenden aller Sparten muss klar werden, dass diese knapp 7000 Wirtschaftstreibenden die heimischen Aufträge dringend brauchen. Und, dass Kärnten diese Unternehmerinnen und Unternehmer braucht, um Wohlstand, Know-how und Arbeitsplätze vor Ort zu halten.

„Auch, wenn für eine Dienstleistung kein LKW durch Österreich rollen muss, so gilt #Heimkaufen auch bei Beratungen als das Gebot der Stunde“, meint dazu der Spartenobmann Martin Zandonella.

Denn gerade die kleinteilige UnternehmerInnenlandschaft der Sparte Information und Consulting ist nicht so stark am Zentralraum orientiert, wie andere Branchen. EPU und KMU arbeiten häufig von Kleinstädten und Orten in unseren Tälern aus.
„Damit schaffen sie Arbeitsplätze vor Ort und sind nicht nur ein Wohlstandsfaktor, sondern auch ein starker Partner gegen die Abwanderung. Die vielen kleinen Betriebe sind es auch, die den weiteren Ausbau der Infrastruktur vorantreiben, etwa dem Breitband-Internet“, sieht Präsident Jürgen Mandl das große Ganze.

Die KärntnerInnen können sich jederzeit mit ihren Herausforderungen an kompetente Partner aus der Branche wenden. Mit fundiertem Fachwissen und exakten Kenntnissen über heimische Bedingungen und Rechtslage stehen die ExpertInnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

„Wir müssen dafür sorgen, dass auch bei Dienstleistungen und Beratungen regionale Beschaffung zum Prinzip wird – für UnternehmerInnen und besonders für die öffentliche Hand!“, appelliert WB-Mandatar Zandonella.

Die Sparte Information und Consulting

  • Entsorgungs- & Ressourcenmanagement
  • Finanzdienstleister
  • Werbung & Markt­kommunikation
  • Unternehmensberatung, Buchhaltung & Informationstechnologie
  • Ingenieurbüros
  • Druck
  • Immobilien- & Vermögenstreuhänder
  • Buch- & Medienwirtschaft
  • Versicherungsmakler & Berater in Versicherungsangelegenheiten
  • Telekommunikations-& Rundfunk­unternehmungen

Neustartbonus – Verlängerung bis Ende 2021

Zahlreiche Betriebe, vor allem in der Tourismus-Branche, stehen vor der Herausforderung ausreichend Mitarbeiter für die startende Sommersaison zu finden. Eine wichtige Maßnahme, um Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, ist der Neustartbonus. Aus diesem Grund wird dieser bis zum Ende des Jahres verlängert.

  • Der Neustartbonus kommt für Personen in Betracht, die ein vollversichertes Dienstverhältnis (über der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze) von mindestens 20 Wochenstunden annehmen, dass im Verhältnis zu ihrem Dienstverhältnis vor Arbeitslosigkeit geringer entlohnt ist. Freie Dienstverhältnisse sind nicht förderbar.
  • Weiterhin gilt eine Abstufung nach Arbeitszeitausmaß (Anreiz mehr zu arbeiten).
  • Ab 20 Wochenstunden: Aufstockung auf 145% des Arbeitslosengelds/der Notstandshilfe
  • Ab 25 Wochenstunden: 155% des Arbeitslosengelds/der Notstandshilfe
  • Ab 30 Wochenstunden: 160% des Arbeitslosengelds/der Notstandshilfe

 

  • Der Neustartbonus gilt auch für zunächst noch unterausgelastete Betriebe, die dennoch neue Arbeitskräfte brauchen. Dieser Anreiz zielt v.a. darauf ab, Mitarbeiter für den Tourismusbereich zu gewinnen.
  • Zielgruppe sind alle Arbeitslosen, die einen Job annehmen, der noch nicht so hoch entlohnt ist wie der Job vor Arbeitslosigkeit.
  • Für diese Unterstützungsmaßnahme stehen insgesamt 30 Mio. Euro zur Verfügung.
  • Maximale Förderdauer: 28 Wochen (längere Förderdauer z.B. bei manchen Langzeitarbeitslosen möglich).

„Wir wollen Menschen wieder in Beschäftigung bringen und der Tourismus braucht diese Arbeitskräfte dringend! Der Neustartbonus ist eine Maßnahme, die genau das unterstützt! Die Verlängerung bis Jahresende ist die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit, nämlich mitten in den Vorbereitungen für die Sommersaison. Wir setzen auf dieses optimale Förderinstrument, um das Wiederhochfahren und die erfolgreichen Öffnungsschritte zu forcieren, meint die Kärntner Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.

 

Weitere Informationen hier

Aus den Bezirken

  • St. Veit

Top-Projekt für Friesach
Die größte solarthermische Anlage Österreichs wird ab Juli den Fernwärme-Bedarf von 500 Haushalten zu hundert Prozent zur Verfügung stellen. Die Anlage errichtet das Unternehmen „Unser Kraftwerk“ gemeinsam mit der Kelag. Das Know-how stammt von „GREENoneTEC “ in St. Veit. Für den Solarpionier und stv. WB-Obmann KoR Robert Kanduth ist die Anlage in Friesach ein Vorzeigeprojekt: „Wir haben bereits Anmeldungen aus Italien, Chile und Mexiko zur Besichtigung dieser Anlage. So wird österreichisches Know-how in die ganze Welt getragen und wir können mit Stolz behaupten, hier auch eine wichtige Vorreiterrolle zur Erreichung der Klimaschutz-Ziele einzunehmen.“ Der Wirtschaftsbund gratuliert zu dieser nachhaltigen Umsetzung!

  • Villach:

„Sigillum civitatis villacensis“
Steht am Villacher Stadtwappen geschrieben, dass an den WB-Mitgliedsbetrieb „Wagner für Haare“ verliehen wurde. Der Traditionsbetrieb ist weit über die Stadtgrenzen hinaus als Qualitäts- und Wohlfühldienstleister bekannt – und das bereits seit fast einem halben Jahrhundert. Gegründet von Gottfried Wagner und seiner Frau Doortje übernahmen 2016 Marlies und Klaus Kleinberger in zweiter Generation. „Die Verleihung des Villacher Stadtwappens ist nicht nur für uns als Familie, sondern für den ganzen Betrieb und das gesamte Team eine besondere und motivierende Auszeichnung“, freut sich Marlies Kleinberger. „Die Unternehmerfamilie hat sich diese Auszeichnung redlich verdient und zeigt, dass sich qualitätsbewusstes Handwerk auch in der heutigen Zeit bezahlt macht“, gratuliert WB-Obmann Jürgen Mandl.

 

 

Foto: GREENoneTEC / Wagner für Haare

Neue Lockerungen ab 1. Juli – was gilt

Schnellstmögliche sowie praktikable weitere Lockerungen für die gesamte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie sowie die Veranstalter und Reisebranche wurden beschlossen:
Alles auf einen Blick:

Allgemein

  •  Einschränkungen durch Auf- und Sperrstunde fallen gänzlich weg
  •  Kein Mindestabstand zwischen Besucher- oder Gästegruppen mehr
  • Keine Maskenpflicht (weder FFP2 noch sonstigen Mund-Nasenschutz) in
    der Gastronomie, Tourismus- oder Freizeitwirtschaft
  •  Die 3-G Regel gilt dabei weiterhin
  • Testnachweise braucht es nunmehr erst ab Vollendung des
    12. Lebensjahres

Gastronomie

  • Besuchergruppen-Regelungen entfallen vollständig
  • Gästeregistrierungspflicht wird ab 22. Juli aufgehoben
  • Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nicht mehr nur im Sitzen
    an Verabreichungsplätzen erlaubt, sondern auch wieder im Stehen möglich
  • Die 3-G Regel: Gäste haben weiterhin ein gültiges negatives Testergebnis,
    einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte
    COVID-19-Erkrankung vorzuweisen – zudem sind weiterhin auch Tests vor
    Ort möglich
  •  Keine Auf- und Sperrstunden im Bereich der Gastronomie, dies gilt auch
    für die Nachtgastronomie
  • Für die ersten drei Wochen besteht noch eine Beschränkung der
    Auslastung bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen in der
    Nachtgastronomie: maximal 75 Prozent der grundsätzlich
    zugelassenen Höchstgrenze des jeweiligen Betriebes ist erlaubt
  • Dies gilt nicht, wenn es sich um eine angemeldete oder genehmigte
    Veranstaltung handelt!
  • Ab 22. Juli werden auch hier die Kapazitätsbeschränkungen
    aufgehoben

Beherbergung und Freizeit

  • Die 3-G Regel gilt beim erstmaligen Eintritt
  • Verköstigung von Gästen analog zu Regelungen der Gastronomie
  • Wellnessbetrieb analog zu Regelungen Wellness-Freizeiteinrichtungen
  •  Kapazitätsbeschränkung fällt: Pro Kunde müssen nicht mehr 10 m²
    zur Verfügung stehen

Veranstaltungen

  • Keine Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen mit oder ohne
    zugewiesenen Sitzplätzen
  • Kapazitätsbeschränkung fällt bei Fach- und Publikumsmessen: Pro Kunde
    müssen nicht mehr 10 m² zur Verfügung stehen
  •  Anzeigepflicht: ab 100 Personen
  • Genehmigungspflicht: ab 500 Personen
  • Die 3-G Regel: Ab 100 Teilnehmern ist weiterhin vor der Veranstaltung ein
    gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung
    über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorzuweisen – zudem
    sind weiterhin auch Tests vor Ort möglich
  •  Bis 100 Teilnehmer muss kein 3-G Nachweis vorgelegt werden

 

Mitarbeiter gesucht!

Die heimische Wirtschaft kämpft mit dem Mangel an arbeitswilligen Menschen am Ende der Corona-Krise. Jobs sind vorhanden, aber das Interesse ist gering. Anpassungen sind notwendig.

“Gastrojob – ohne Teildienst, 5-Tage Woche und gute Bezahlung” – klingt eigentlich nach einem guten Angebot für Arbeitssuchende. Nur leider finden sich oft auf solche Anzeigen keine passenden Fachkräfte mehr. Was hat sich geändert? Die UnternehmerInnen im Land fragen sich, ob so mancher es sich nicht zu Hause im Lockdown bequem gemacht.

Ebenso düster sieht es im Bereich der Hilfskräfte aus. Abwäscher für Gastrobetriebe oder Reinigungskräfte für Hotelzimmer sind kaum mehr zu finden oder erscheinen nicht zu vereinbarten Vorstellungsgesprächen. Den gewohnten Standard in der Sommersaison zu halten wird mit diesen Aussichten im heurigen Sommer schwer möglich sein, hört man von vielen Touristikern aus den Kärntner Urlaubsorten. Im schlimmsten Fall müssten sich Touristen und Einheimische auf mehr Ruhetage oder weniger Service einstellen.

In anderen Branchen, wie zum Beispiel dem Baugewerbe, kennt man den Fachkräftemangel schon länger und die Krise verstärkte den Trend. Gut ausgebildete Arbeitskräfte zu finden, wird immer schwieriger. Die Auftragsbücher sind voll, aber Rohstoffe und Mitarbeiter sind Mangelware.

Anpassungen beim Arbeitslosengeld sind unverzichtbar und würden der heimischen Wirtschaft unter die Arme greifen. „Was weder die Arbeitgeber- noch in Wahrheit die Arbeitnehmervertretung hinnehmen können, ist das immer stärker zunehmende Missverhältnis zwischen Unternehmen, die händeringend Mitarbeiter suchen, und einer immer größeren Zahl an Arbeitslosen, die arbeiten könnten, aber aus irgendwelchen Gründen nicht mehr am Arbeitsprozess teilnehmen. Das halte ich volkswirtschaftlich für verheerend und persönlich für inakzeptabel,“ meint WB-Obmann Jürgen Mandl.

Betriebe müssen mögliche Aufträge und somit Umsätze ablehnen und andererseits muss der Steuerzahler für all jene bezahlen, die trotz zahlreicher offener Stellen den Verbleib in der Arbeitslosigkeit vorziehen. Mandl plädiert daher dafür, die bestehenden Regelungen dahingehend zu adaptieren, dass sie den von Arbeitslosigkeit Betroffenen zwar so viel materielle Sicherheit wie möglich aber auch so viel Motivation wie nötig bieten, um so rasch es geht eine neue Berufstätigkeit anzustreben.

Comeback-Fonds – Unbürokratischer Zugang zu Eigenkapital für KMU gefordert

Je höher das Eigenkapital, desto robuster ist das Unternehmen im Krisenfall. Im Umkehrschluss heißt das: Je weniger Eigenkapital, desto höher ist die Überschuldungsgefahr und das Risiko von finanziellen Schwierigkeiten.

Die Pandemie hat viele Branchen betroffen, die bereits vor der Krise mit einer niedrigen Eigenkapitalquote zu kämpfen hatten. Kleine und mittlere Unternehmen finanzieren sich Großteils über Bankkredite und nicht über den Finanzmarkt. Damit verbunden ist die Eigenkapitalquote tendenziell niedrig.

UNSERE FORDERUNGEN:

  • Comeback-Fonds errichten: Eine neue Möglichkeit für KMU, um am Kapitalmarkt an Geld zu kommen und sie finanziell zu stärken.
  • Zugang muss unbürokratisch und rasch erfolgen: Investieren soll einfach und kostengünstig möglich sein.
  • Staatliche Garantie: Vertrauen durch staatliche Sicherheiten schaffen Investitionsanreize.

Neben „klassischen“ Ansparmodellen für Sparer soll der Comeback Fonds als neue Finanzierungsform bestehen. Dieser Fonds investiert das eingesammelte Kapital in heimische KMU und stärkt zeitgleich deren Eigenkapitalquote. Private Kleinanleger bekommen die Möglichkeit, als Alternative zu Girokonto und Bausparer im Comeback-Fonds anzulegen. Sie investieren ihr Geld in heimische KMU und schaffen damit Arbeitsplätze und stärken die Wertschöpfung in Österreich. Eine Ausfallgarantie beim Bund und der EIB (Europäische Investmentbank), die anteilig haften, soll das Vertrauen in diesen Fonds festigen. Der Comeback-Fonds würde neue Anreize für den Kapitalmarkt schaffen.

Ähnliche eigenkapitalstärkende KMU-Konzepte gibt es in anderen europäischen Mitgliedsstaaten bereits, wie etwa in Dänemark. Dort hat die dänische Förderbank mit der Europäischen Investitionsbank eine Co-Investitionsplattform bereitgestellt, um KMU zu unterstützen.

Aktuell hat jedes fünfte Unternehmen in Österreich Probleme, an das benötigte Eigenkapital zu kommen. Aus diesem Grund sind jetzt Maßnahmen dringend notwendig!

Adaptierung Wirtschaftshilfen: Treffsichere Unterstützung für weiterhin stark betroffene Betriebe

Die aktuellen Öffnungsschritte vom 19. Mai haben den erhofften starken Impuls für Österreichs Wirtschaft gebracht. Aktuell (31. Mai bis 6. Juni) ist die Österreichische Wirtschaft nur mehr 0,4 % unter dem Vorkrisenniveau 2019. Dies ist der beste Wert seit Beginn der Corona Pandemie.

Der aktuelle Aufschwung wird nicht überall gleich stark sein und die Krise ist nicht für alle Branchen gleich vorbei. Gerade in der aktuellen Comeback – Phase sind Hilfen wichtig, um Arbeitsplätze und Unternehmen auch auf den letzten Metern der Krise bestmöglich zu unterstützen.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

Ausfallsbonus:
o Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
o Wegfall Vorschuss FKZ Teil: nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)
o Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall (bisher nur 40%)
o Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischem Rohertrag (10%, 20%, 30% und 40%)
o Deckel: 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro)
o Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus + KUA darf max. Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben.
o Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden von FKZ 800.000 übernommen

Verlustersatz:
o Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember)
o Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall
o Deckel: 10 Mio (beihilfenrechtlicher Rahmen)

Härtefallfonds:
o Verlängerung („Phase 3“): 3 Monate (Juli – September)
o Eintrittskriterium: 50% Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
o Betrag: 600 Euro (statt bisher 1.100 Euro inkl. Comeback-Bonus und Zusatzbonus); max. 2000 Euro o Zeitraum: ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)
o Beantragungszeitraum: bis Ende Oktober 2021
o Neu: Handysignatur

KMU Stresstest

Durchstarten – und krisenfest bleiben

Mit einem eigenen Online-Stresstest können die Unternehmerinnen und Unternehmer die Krisenfestigkeit ihres Betriebes regelmäßig testen und erhalten nützliche Handlungsvorschläge für ihre Zukunftssicherheit.

  1. Erstellen Sie online eine „Diagnose“ zur Ihrer aktuellen wirtschaftlichen Situation.
  2. Machen Sie einen Stresstest – simulieren Sie eine Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit Hilfe von fünf vorgegebenen Krisenszenarien.
  3. Treffen Sie eigene Annahmen über die Entwicklung von Umsatz und Kosten und überprüfen Sie die Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg.

Sie erhalten neben einem individuellen Ergebnis auch praktische Handlungsvorschläge und Hinweisen auf das Unterstützungsangebot in Ihrem Bundesland nach der Durchführung des Stresstests.

Verlängerung der Kurzarbeit

Die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit und die Einführung eines zusätzlichen Übergangsmodells mit reduzierter Förderhöhe wurden vereinbart.

Die „Kurzarbeit“ hat sich als Krisenmaßnahme erfolgreich bewährt. Insgesamt konnten so 1,2 Millionen Arbeitsplätze gesichert werden, viele davon in Gastronomie und Tourismus. Seit 19. Mai sperrt Österreich wieder auf. Die Öffnungen laufen reibungslos an, die Betriebe brauchen aber nach wie vor Unterstützung.

Heute haben sich Bundesregierung und Sozialpartner daher darauf geeinigt, die Corona Kurzarbeit in adaptierter Form bis Ende des Jahres 2021 zu verlängern.
Konkret bedeutet das, dass die bisherige Corona-Kurzarbeit ab Juli 2021 bis Ende des Jahres mit folgenden Eckpunkten verlängert wird:

  • Es gelten im Allgemeinen bisherigen Bestimmungen
  • Unternehmer hat einen Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent vorzuweisen (NEU)
  • D.h. die im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % hatten
  • Das dritte Quartal 2020 wird aufgrund der vergleichbaren Situation (weitgehende Öffnungen, aber Störungen im internationalen Reiseverkehr) herangezogen.
  • Die Sonderregelung ist bis Ende des Jahres befristet.

Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe

  • Eckpunkte des Modells:
  •  Abschlag von 15% von der bisherigen Beihilfenhöhe
  •  Die Nettoersatzraten für den Arbeitnehmer bleiben gleich
  •  50% Mindestarbeitszeit (mit Ausnahmen im Einzelfall)
  • Verpflichtender Urlaubsverbrauch von einer Woche je (angefangenen) zwei Monaten Kurzarbeit
  • Der Personalabbau zwischen den Phasen der Kurzarbeit wird erleichtert
  • Dreiwöchige Beratungsphase durch AMS und Sozialpartner für neu eintretende Betriebe
  •  Das Modell steht bis Mitte 2022 zur Verfügung, danach wird das Modell evaluiert
  • Jeder Betrieb kann maximal 24 Monate (mit Ausnahmen im Einzelfall) Kurzarbeit beantragen
  • Verlängerungsantrag nach 6 Monaten notwendig