Verlängerung der Kurzarbeit

Die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit und die Einführung eines zusätzlichen Übergangsmodells mit reduzierter Förderhöhe wurden vereinbart.

Die „Kurzarbeit“ hat sich als Krisenmaßnahme erfolgreich bewährt. Insgesamt konnten so 1,2 Millionen Arbeitsplätze gesichert werden, viele davon in Gastronomie und Tourismus. Seit 19. Mai sperrt Österreich wieder auf. Die Öffnungen laufen reibungslos an, die Betriebe brauchen aber nach wie vor Unterstützung.

Heute haben sich Bundesregierung und Sozialpartner daher darauf geeinigt, die Corona Kurzarbeit in adaptierter Form bis Ende des Jahres 2021 zu verlängern.
Konkret bedeutet das, dass die bisherige Corona-Kurzarbeit ab Juli 2021 bis Ende des Jahres mit folgenden Eckpunkten verlängert wird:

  • Es gelten im Allgemeinen bisherigen Bestimmungen
  • Unternehmer hat einen Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent vorzuweisen (NEU)
  • D.h. die im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % hatten
  • Das dritte Quartal 2020 wird aufgrund der vergleichbaren Situation (weitgehende Öffnungen, aber Störungen im internationalen Reiseverkehr) herangezogen.
  • Die Sonderregelung ist bis Ende des Jahres befristet.

Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe

  • Eckpunkte des Modells:
  •  Abschlag von 15% von der bisherigen Beihilfenhöhe
  •  Die Nettoersatzraten für den Arbeitnehmer bleiben gleich
  •  50% Mindestarbeitszeit (mit Ausnahmen im Einzelfall)
  • Verpflichtender Urlaubsverbrauch von einer Woche je (angefangenen) zwei Monaten Kurzarbeit
  • Der Personalabbau zwischen den Phasen der Kurzarbeit wird erleichtert
  • Dreiwöchige Beratungsphase durch AMS und Sozialpartner für neu eintretende Betriebe
  •  Das Modell steht bis Mitte 2022 zur Verfügung, danach wird das Modell evaluiert
  • Jeder Betrieb kann maximal 24 Monate (mit Ausnahmen im Einzelfall) Kurzarbeit beantragen
  • Verlängerungsantrag nach 6 Monaten notwendig