Neustartbonus – Verlängerung bis Ende 2021

Zahlreiche Betriebe, vor allem in der Tourismus-Branche, stehen vor der Herausforderung ausreichend Mitarbeiter für die startende Sommersaison zu finden. Eine wichtige Maßnahme, um Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, ist der Neustartbonus. Aus diesem Grund wird dieser bis zum Ende des Jahres verlängert.

  • Der Neustartbonus kommt für Personen in Betracht, die ein vollversichertes Dienstverhältnis (über der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze) von mindestens 20 Wochenstunden annehmen, dass im Verhältnis zu ihrem Dienstverhältnis vor Arbeitslosigkeit geringer entlohnt ist. Freie Dienstverhältnisse sind nicht förderbar.
  • Weiterhin gilt eine Abstufung nach Arbeitszeitausmaß (Anreiz mehr zu arbeiten).
  • Ab 20 Wochenstunden: Aufstockung auf 145% des Arbeitslosengelds/der Notstandshilfe
  • Ab 25 Wochenstunden: 155% des Arbeitslosengelds/der Notstandshilfe
  • Ab 30 Wochenstunden: 160% des Arbeitslosengelds/der Notstandshilfe

 

  • Der Neustartbonus gilt auch für zunächst noch unterausgelastete Betriebe, die dennoch neue Arbeitskräfte brauchen. Dieser Anreiz zielt v.a. darauf ab, Mitarbeiter für den Tourismusbereich zu gewinnen.
  • Zielgruppe sind alle Arbeitslosen, die einen Job annehmen, der noch nicht so hoch entlohnt ist wie der Job vor Arbeitslosigkeit.
  • Für diese Unterstützungsmaßnahme stehen insgesamt 30 Mio. Euro zur Verfügung.
  • Maximale Förderdauer: 28 Wochen (längere Förderdauer z.B. bei manchen Langzeitarbeitslosen möglich).

„Wir wollen Menschen wieder in Beschäftigung bringen und der Tourismus braucht diese Arbeitskräfte dringend! Der Neustartbonus ist eine Maßnahme, die genau das unterstützt! Die Verlängerung bis Jahresende ist die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit, nämlich mitten in den Vorbereitungen für die Sommersaison. Wir setzen auf dieses optimale Förderinstrument, um das Wiederhochfahren und die erfolgreichen Öffnungsschritte zu forcieren, meint die Kärntner Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.

 

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