Adaptierung Wirtschaftshilfen: Treffsichere Unterstützung für weiterhin stark betroffene Betriebe
Die aktuellen Öffnungsschritte vom 19. Mai haben den erhofften starken Impuls für Österreichs Wirtschaft gebracht. Aktuell (31. Mai bis 6. Juni) ist die Österreichische Wirtschaft nur mehr 0,4 % unter dem Vorkrisenniveau 2019. Dies ist der beste Wert seit Beginn der Corona Pandemie.
Der aktuelle Aufschwung wird nicht überall gleich stark sein und die Krise ist nicht für alle Branchen gleich vorbei. Gerade in der aktuellen Comeback – Phase sind Hilfen wichtig, um Arbeitsplätze und Unternehmen auch auf den letzten Metern der Krise bestmöglich zu unterstützen.
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
Ausfallsbonus:
o Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
o Wegfall Vorschuss FKZ Teil: nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)
o Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall (bisher nur 40%)
o Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischem Rohertrag (10%, 20%, 30% und 40%)
o Deckel: 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro)
o Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus + KUA darf max. Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben.
o Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden von FKZ 800.000 übernommen
Verlustersatz:
o Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember)
o Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall
o Deckel: 10 Mio (beihilfenrechtlicher Rahmen)
Härtefallfonds:
o Verlängerung („Phase 3“): 3 Monate (Juli – September)
o Eintrittskriterium: 50% Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
o Betrag: 600 Euro (statt bisher 1.100 Euro inkl. Comeback-Bonus und Zusatzbonus); max. 2000 Euro o Zeitraum: ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)
o Beantragungszeitraum: bis Ende Oktober 2021
o Neu: Handysignatur