COFAG-Spätantrags-Richtlinie beschlossen

COFAG-Spätantrags-Richtlinie beschlossen

Wichtige Entwicklung in Bezug auf die Beantragung von Corona-Hilfsgeldern

Nach beihilferechtlichen Diskussionen und einem Auszahlungsstopp bei über die COFAG abgewickelten Corona-Hilfsgeldern, gibt es nun eine positive Nachricht: Die Richtlinie für Spätanträge wurde beschlossen. Dies bedeutet, dass betroffene Unternehmen Rückforderungen vermeiden können.

Diese Entwicklung bringt die dringend benötigte Rechtssicherheit für viele Unternehmen, die noch auf die Auszahlung von Hilfsgeldern warten oder denen die Förderungen bereits ausgezahlt wurden. Es ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die sich an die damaligen Richtlinien gehalten haben, nicht benachteiligt werden.

Was Sie wissen müssen:

  • Start der Antragsstellung: Seit Montag, 4. Dezember 2023, ist es möglich über das Unternehmensserviceportal Anträge zu stellen.
  • Information durch COFAG: Betroffene Unternehmen werden ab diesem Datum informiert.
  • Auszahlungsbeginn: Mitte Dezember ist mit den ersten Auszahlungen zu rechnen.
  • Sanierung der Beihilfen: Dies erfolgt entweder durch Umwidmung auf De-minimis-Beihilfen oder auf Schadensausgleich.
  • Betroffene Hilfen: Ausfallsbonus (ABO) III und Verlustersatz (VUE) III, für den Zeitraum März 2022 (ABO III) bzw. 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 (VUE III).

Für weitere Details:

Bitte besuchen Sie cofag.at Website für mehr Informationen zu den Spätanträgen.

Offene Fragen bei Unternehmensverbünden müssen schnellstens geklärt werden!

Wir setzen uns weiterhin für eine Lösung der Fälle ein, die Unternehmensverbünde betreffen. Auch diese Unternehmen haben richtlinienkonform eingereicht und vertrauen auf die damalige Auslegungspraxis der Förderstelle. Wir halten über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden!