Härtefall-Fonds 4 – ein Zwischenstand
Mit der Neuauflage des Härtefall-Fonds ging eine wesentliche Krisenunterstützung für EPUs, NPOs und Kleinstunternehmen in die Verlängerung. Was davon bis dato bei den Kärntner UnternehmerInnen ankam.
Für weitere fünf Betrachtungszeiträume – nämlich November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 – ist die Antragstellung noch bis 2.5.2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein.
Wie diese Unterstützung angenommen wird, wie gut die Abwicklung funktioniert, zeigen uns die aktuellen Zahlen. Mit Stand 16.01.2022 wurden von 3732 Kärntner UnternehmerInnen fast 6500 Anträge eingebracht. Die Wirtschaftskammer Kärnten hat diese Anträge rasch bearbeitet und 5113 Anträge bewilligt. So wurden bereits an 2881 Personen insgesamt rund 5,7 Mio Euro ausbezahlt. Das entspricht einer durchschnittlichen finanziellen Hilfe in Höhe von 2.001,58 Euro pro AntragstellerIn. Geld, das schnell und unkompliziert dort ankommt, wo es dringend gebraucht wird!
Mit diesem Instrument ist bis Ende März die Unterstützung derer, die sie jetzt auf sie angewiesen sind, gesichert.
Graphik: WKO