Ökosoziale Steuerreform beschlossen
Der Nationalrat stimmte für die ökosoziale Steuerreform, die mit 1. Jänner 2022 schrittweise in Kraft treten soll. Die Reform bringt sowohl eine spürbare Steuerentlastung für Unternehmen und ihre Beschäftigten als auch eine Ökologisierung des Steuersystems durch den Einstieg in eine CO2-Bepreisung.
Durch die Steuerreform wird die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft gestärkt. Gleichzeitig ist sie der Wegbereiter für eine ökologisch nachhaltige Zukunft.
Die wichtigsten Eckpunkte:
Steuerentlastung
- Senkung der Lohn- und Einkommensteuer
und 3. Tarifstufe werden gesenkt - Anhebung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag
Grundfreibetrag von 13% auf 15% angehoben - Reduktion bzw. Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge
bis zu 315 Euro p.a. Entlastung für Selbständige - Senkung der Körperschaftsteuer
stufenweise 2023 und 2024 um je 1% - Einführung eines Investitionsfreibetrags
IFB in Höhe von 10% bzw. 15% ab 2023 - Anhebung der GWG-Grenze
ab 2023 Grenzwert auf 1.000 Euro - Steuerfreie Mitarbeitererfolgsbeteiligung
bis zu 3.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter - Erhöhung des Familienbonus
ab 1. Juli 2022 Familienbonus: 1.500 Euro und Kindermehrbetrag: 450 Euro - Abschaffung der Eigenstromsteuer für erneuerbare Energien
ab 1. Juli auf alle erneuerbaren Stromformen
Ökologisierung
- CO2-Bepreisung
bis 2025 ansteigende Steuer - Regionaler Klimabonus
regional gestaffelter Ausgleich für Haushalte - Ausnahmeregelung für EU-ETS-Anlagen
keine Doppelbelastung für diese Unternehmen - Carbon-Leakage-Regelung
bis zu 95% Kompensation, wo Umstieg noch nicht möglich ist - Härtefall-Regelung
für Unternehmen, die durch Ökologisierung über Gebühr belastet werden