Corona Schutzmaßnahmen – was jetzt wo gilt!

Das Land Kärnten verschärft zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes, um die Infektionslage in den Griff zu bekommen. Hier die Regeln im Überblick:

Kärnten:

Die FFP2-Maskenpflicht wird in Kärnten ausgeweitet: Zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes gilt ab Freitag Maskenpflicht – befristet bis 5. Dezember.

• Am Arbeitsplatz
• Bei körpernahen Dienstleistern für KundInnen
• In der Gastronomie (außer am Verabreichungsplatz)
• Beherbergungsbetriebe (in den allgemein zugänglichen Bereichen)
• In Sporteinrichtungen (außer an Geräten)
• In privaten Reisebussen
• In Freizeit– und Kultureinrichtungen
• Bei Gelegenheitsmärkten (außer am Verabreichungsplatz)
• Zusammenkünfte im Innen- und Außenbereich

Bundesweit:
• Ausgangsbeschränkungen für alle Ungeimpften ab dem zwölften Lebensjahr. Für Kinder bis 12 Jahren gelten die Beschränkungen nicht.

Für Personen, die nachweisen können, dass von ihnen keine große epidemiologische Gefahr ausgeht, gelten die Beschränkungen nicht. Dazu gehören Menschen, die
• bereits zwei Mal geimpft sind oder
• eine Coronainfektion durchgemacht haben und einmal geimpft sind.
Ein Genesungsnachweis oder Absonderungsbescheid gilt ohne zusätzlicher Impfung 180 Tage als 2G-Nachweis.

Wann darf die Wohnung verlassen werden?
Zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse:
• Kontakt zu Partnern oder Angehörigen
• Arbeit oder Ausbildung
• Sport oder psychische Erholung
• Unaufschiebbare Behördenwege
• Betreuung von Menschen
• Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse (auch Begräbnisse)
• Der Weg zum Arzt – und der Weg zur Impfung!

Die 2G-Regel gilt überall, wo bisher 3G galt.
• Körpernahe Dienstleister
• Gastronomie
• Hotellerie (ähnliche Settings im Kulturbereich)
• Sportstätten
• Discos, Tanzlokale

Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. Die Übergangsregelung, dass anstelle eines Tests auch eine FFP2-Maske getragen wird, entfällt. Ab Montag müssen alle, die nicht geimpft oder genesen sind, ausnahmslos einen aktuellen Test vorweisen. Dazu reicht ein einfacher Antigentest. In sensiblen Bereichen wie der Pflege oder der Nachtgastro ist ein PCR-Test notwendig.