Rettungsring

Wirtschaftshilfen bereits angekündigt!

Die Kärntner UnternehmerInnen brauchen unbedingt die Unterstützung des Bundes. „Und zwar möglichst rasch. Es braucht unbürokratische Maßnahmen!“, betont auch WB-Direktorin Sylvia Gstättner. Antragstellung, Abwicklung und Auszahlung müssen binnen kürzester Zeit erfolgen, um die Liquidität unserer Betriebe zu erhalten.

Folgende Maßnahmen wurden verkündet:

Ausfallsbonus (Kosten bis zu 700 Mio./Monat):

  • 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen: 2,3 Mio Euro (statt bisher 1,8 Mio.)
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Beantragung: ab 16. Dezember 2021

Verlustersatz:

  • 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt bisher 10 Mio.)
  • Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
  • Beantragung Anfang 2022

Härtefallfonds (Kosten ca. 100 Mio./Monat):

  • 40 % Einkomensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
  • Ersatzrate: 80% zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

Weitere Instrumente: NPO-Fonds und Veranstalterschutzschirm bis März 2022, Garantien bis Juni 2022

NEU: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe.

Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.

Seitens des Arbeitsministeriums werden ebenso Hilfen zur Verfügung gestellt bzw. verlängert.

  • Die Corona-Kurzarbeit
  • Der Freistellungsanspruch für Risikogruppen
  • Die Sonderbetreuungszeit und Freistellungsanspruch für Schwangere
  • Sowie die Nutzung von Homeoffice als individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer