Wirtschaftshilfen bereits angekündigt!
Die Kärntner UnternehmerInnen brauchen unbedingt die Unterstützung des Bundes. „Und zwar möglichst rasch. Es braucht unbürokratische Maßnahmen!“, betont auch WB-Direktorin Sylvia Gstättner. Antragstellung, Abwicklung und Auszahlung müssen binnen kürzester Zeit erfolgen, um die Liquidität unserer Betriebe zu erhalten.
Folgende Maßnahmen wurden verkündet:
Ausfallsbonus (Kosten bis zu 700 Mio./Monat):
- 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
- Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
- Maximaler Rahmen: 2,3 Mio Euro (statt bisher 1,8 Mio.)
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Beantragung: ab 16. Dezember 2021
Verlustersatz:
- 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
- Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
- Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt bisher 10 Mio.)
- Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
- Beantragung Anfang 2022
Härtefallfonds (Kosten ca. 100 Mio./Monat):
- 40 % Einkomensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
- Ersatzrate: 80% zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro
Weitere Instrumente: NPO-Fonds und Veranstalterschutzschirm bis März 2022, Garantien bis Juni 2022
NEU: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe.
Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.
Seitens des Arbeitsministeriums werden ebenso Hilfen zur Verfügung gestellt bzw. verlängert.
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