Neue Maßnahmen gegen die Covid-Pandemie

Was ist neu an der nunmehr verlautbarten Verordnung? Zuallererst: Sie gilt doch erst ab Sonntag, 25.10.2020, 00:00 Uhr!

In Summe gesehen zielen die Verschärfungen darauf ab, dort, wo Menschen zusammenkommen, die Gruppen zu verkleinern und die Sicherheit zu erhöhen.

Dazu die markantesten Punkte zusammengefasst:

  • An öffentlichen Orten gilt ab sofort ein Mindestabstand von 1m, auch im Freien. In geschlossenen öffentlichen Räumen ist zusätzlich ein MNS zu tragen.
  • Ergänzend zu den Massenbeförderungsmitteln gilt dies auch in Bahnhöfen, an Bushaltestellen u.ä. MNS-Pflicht.

 

  • In der Gastronomie sind in geschlossenen Räumen nur mehr 6 Personen plus max. 6 Minderjährige pro Besuchergruppe erlaubt.
  • Bei Veranstaltungen sind ebenfalls im Innenbereich max. 6 Personen, außen max. 12 Personen plus max. insgesamt 6 Minderjährige erlaubt, wenn keine zugewiesenen Sitzplätze vorhanden sind.
  • Veranstaltungen mit zugewiesenen, gekennzeichneten Sitzplätzen dürfen in geschlossenen Räumen max. 1000, im Außenbereich max. 1500 Gäste einlassen.
  • Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen, bei denen das Konsumieren von Speisen und Getränken typisch und kennzeichnend ist, dürfen diese weiterhin anbieten.
  • Im Freien an Imbißständen und bei Märkten darf auch im Stehen an Verabreichungsplätzen gegessen und getrunken werden.
  • Bei Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich ist durchgehend ein MNS zu tragen.
  • Bei Veranstaltungen ab einer Dauer von drei Stunden dürfen Speisen und Getränke verabreicht werden, sonst lediglich Wasser.
  • Veranstaltungen mit mehr als 6 bzw. 12 Personen bedürfen einer Anzeige bei der BH und eines Covid-Präventionskonzepts.
  • Gastronomie-Betriebsstätten mit mehr als 50 Sitzplätzen müssen einen Covid-Beauftragten bestellen und ein Covid-Konzept erstellen.
  • Nach der Sperrstunde gilt ein Konsumationsverbot von alkoholischen Getränken im Umkreis von 50m einer Gaststätte.
  • MNS-Pflicht für Mitarbeiter und Kunden (ausgenommen am Sitzplatz) der Gastronomie im Innen- und Außenbereich.

 

  • Umfangreiche Verschärfungen gibt es für Alten-, Pflege- und Behindertenheime.
  • Begräbnisse dürfen mit max. 100 Besuchern stattfinden.
  • In Kranken- und Kuranstalten gilt im Kundenbereich und für Mitarbeiter mit Kundenkontakt MNS-Pflicht.

 

 

Die gesamte Novelle hier.

WB-Forderung durchgesetzt: Land fördert Winter-Gastgärten

Gastgärten können nun in ganz Kärnten winterfit gemacht werden. Die Finanzierungsfrage ist endlich geklärt!

Die Politik hat schnell und unbürokratisch auf die Forderung einer Unterstützung der Gastronomen reagiert und wird diese mit bis zu 2000Euro bei der Anschaffung einer wintertauglichen Gastgartenaustattung unterstützen. „Unseren Betrieben wird damit nachhaltig sehr geholfen. Das Jahr war bereits hart genug“, bedankt sich WB-Fachgruppenobmann der Gastronomie Stefan Sternad.

Bei dem gemeinsamen Pressegespräch mit Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig wurde die Aktion vorgestellt:

  • Die Betriebe erhalten 50 Prozent ihrer Investitionen rückerstattet.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 2.000 Euro.
  • Der Mindesteinreichbetrag beträgt 500 Euro.
  • Start der Förderaktion ist der 27. Oktober 2020. Rechnungen können aber rückwirkend – mit Stichtag 1. September 2020 – eingereicht werden.
  • Pro Förderwerber ist nur eine Einreichung möglich.
  • Die Förderung läuft, bis die Fördersumme von 200.000 Euro ausgeschöpft ist.
  • Das Budget für die Förderung kommt vom Land Kärnten, Abwicklung und Auszahlung erfolgen durch die Wirtschaftskammer Kärnten.

Nähere Informationen folgen..

 

 

Foto:  Georg Schober auf Pixabay

Aus den Bezirken

FiW St.Veit:

Mit Visionen in die Zukunft

Unter diesem Motto lud Frau in der Wirtschaft St. Veit zu einem „Power-Frühstück“ in das „Bed and Breakfast Mittelkärnten“ von Birgit Schneider-Krassnitzer in Althofen ein. „Wir haben eine kleine Runde ausgewählter Unternehmerinnen eingeladen, um gemeinsam über Visionen, Möglichkeiten und Chancen für Unternehmerinnen und den Bezirk zu diskutieren“, so die WB Funktionärin und FiW Bezirksvorsitzende Nicole M. Mayer.

Entsprechend der geltenden CV-19-Regelungen wurde die Runde bewusst klein gehalten – „Wir freuen uns, dass alle, die nicht dabei sein konnten, auf anderen Wegen wertvolle Inputs geliefert haben“, so Mayer. Im Mittelpunkt stand das gemeinsame Ideen finden, wie man regionale Zusammenarbeit fördern kann und was die Unternehmerinnen im Bezirk akut benötigen. Die hochrangige WB-Funktionärin, WKK-Vizepräsidentin und FiW-Landesvorsitzende Astrid Legner, zeigte sich begeistert: „Hier spürt man die Power und das Engagement, mit dem Unternehmerinnen am gemeinsamen Fortkommen arbeiten.“ Mit dabei waren neben der Gastgeberin Schneider-Krassnitzer und FiW Landesgeschäftsführerin Tanja Telesklav noch sieben Unternehmerinnen aus St.Veit.  „Wir möchten in Zukunft solche Expertinnen-Runden vermehrt organisieren, um uns die wertvollen Inputs von den Unternehmerinnen direkt abzuholen – denn nur gemeinsam können wir viel bewegen“, schließt Mayer.

 

Klagenfurt:

Cashback-Aktion nutzen!

„Nutzen Sie noch die Möglichkeit zur Teilrefundierung Ihrer Restaurant- oder Café-Rechnung!“, erinnert WB-Bezirksobmann Max Habenicht.

Die Phase 2 der Klagenfurter Cashback-Aktion wurde speziell für die Gastronomiebetriebe entwickelt. Kunden, die in einem Gastro-Betrieb in Klagenfurt einen Gutschein kaufen, können diese Rechnung einreichen, und erhalten 20% rückerstattet.

Der Topf, den die Stadt Klagenfurt auf Anregung des WB-Funktionärs Habenicht eingerichtet hat, ist noch nicht leer. „Deshalb gilt es, jetzt noch diese tolle Aktion nutzen, und sich den Zuschuss zu seinem Klagenfurter Wirtshauserlebnis zu holen“, rät Habenicht.

Mehr dazu hier

 

Foto: FiW

Bäckermeister feiern ‚Woche des Brotes‘

Vom 12. Oktober bis einschließlich 17. Oktober wird an die Bedeutung des Brotes erinnert. Jeden Tag bäckt ein anderer heimischer Bäckermeister sein Spezialbrot.

Seit rund dreißig Jahren wird jedes Jahr am 16. Oktober der Tag des Brotes gefeiert. Er soll nicht nur an die Bedeutung des Brotes erinnern, sondern vor allem an die Wertschätzung für das Lebensmittel Brot und das Bäckerhandwerk.

Nächste Woche werden von Montag bis Samstag sechs Brothandwerker aus ganz Kärnten Lieblingsbrote der Kärtner backen.

Am Dienstag, 13.Oktober, bäckt unser langjähriger WB- Funktionär und Bezirksstellenobmann aus Hermagor, KoR Hannes Kandolf, sein „Brot nach Lesachtaler Art“. Zwei Tage später gibt es bei Martin Vallant, WB-Innungsmeister des Lebensmittelgewerbes, seinen Spezial Reindling. Vallants Reindling ist deshalb so speziell, weil er doppelt gefüllt ist – mit einer Nussmischung und der traditionellen Kärntner-Reindling Mischung. Für die, die sich jetzt wundern: In Kärnten zählt Reindling als Brot – vielleicht schmeckt er deshalb so gut zum Schinken.

Die Kärntner Bäckermeister backen nach wie vor ohne industrielle Backmittel oder Aromen und verzichten auf Zusatzstoffe und zugekaufte Teiglinge.

Der Tag des Brotes soll also daran erinnern, dass richtig gute Backwaren nach wie vor aus der Backstube eines Bäckermeisters kommen.

 

Foto: WB
Das WB-Team mit Mag. Stefan Dareb, Landesinnungsgeschäftsführer Lebensmittelgewerbe, WB-Innungsmeister Martin Vallant und WB Funktionär KoR Hannes Kandolf (v.r.n.l)

Bewerbungsstart: Kreativwirtschaftscoaching C hoch 3

Kreative aller Bereiche aufgepasst: Seit 1.10 läuft bereits die Bewerbungsphase von C hoch 3. Bis 15. November kann man sich dafür noch bewerben.

Das Kreativwirtschaftscoaching C hoch 3 setzt sich seit vielen Jahren für den interdisziplinären Austausch zwischen Kreativen und deren wirtschaftlichem Empowerment ein. Durch neue Kooperationen und spezifischem Know-How versucht man für die jeweiligen Geschäftsmodelle an einem Restart zu arbeiten.

20 Kreative pro Bundesland werden ein halbes Jahr lang bei der Weiterentwicklung ihres Unternehmens unterstützt. Ideen und Wertschöpfungsketten, die während der Corona-Zeit verloren gegangen sind, können im Coaching neu aufgebaut und weiterentwickelt werden.

Als „innovativen Leuchtturm unserer Wirtschaft“ bezeichnet Wirtschaftsministerin Schramböck die Kreativwirtschaft. Ideen von morgen werden hier schon heute erfolgreich realisiert.

Auch Harald Mahrer, Präsident des Wirtschaftsbunds Österreich weiß, wie wichtig es ist, gerade in Zeiten wie diesen, kreativen Ideen freien Lauf zu lassen und so an der unternehmerischen Weiterentwicklung zu arbeiten. „Mit dem Kreativwirtschaftscoaching fördern wir den Austausch zwischen Kreativen und Wirtschaft. In Zeiten der Krise ist es besonders essentiell, Anknüpfungspunkte zu schaffen und Wissenstransfer zu fördern“, so Mahrer und Schramböck unisono.

 

Bewerbungen für C hoch 3 können auf der Website der Kreativwirtschaft Austria www.kreativwirtschaft.at/choch3 eingereicht werden.

Härtefallfonds 2: WB Verhandlungserfolg!

Die Pandemie ist noch lange nicht ausgestanden. Deshalb dürfen auch die Maßnahmenpakete für die heimische Wirtschaft nicht auslaufen. Nach zähen Verhandlungen ist unseren Verhandlern eine Ausweitung des Härtefallfonds gelungen.

Seriöse Berichte prophezeien uns, dass wir mindestens bis Ende des Winters mit Abstands- und Vorsichtsmaßnahmen sowie entsprechenden Einschränkungen leben werden müssen. Das heißt für Wirtschaftstreibende, dass auch ihr beruflicher Kampf weitergeht.

„Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern, dürfen auch die Unterstützungsmaßnahmen nicht auslaufen“, so WB-Kärnten-Obmann Jürgen Mandl. Deshalb setzte sich der Wirtschaftsbund auf Bundesebene vehement dafür ein, dass der Härtefallfonds verlängert wird. „Vor allem Klein- und KleinstunternehmerInnen kommen damit über den Winter“, zeigt sich der WK-Kärnten Präsident erleichtert. Insbesondere durch die Erhöhung der maximalen Fördersumme biete der Fonds jetzt eine bessere Hilfe.

Die Fakten:

Der Härtefallfonds wird auf insgesamt 12 Monate verlängert!

  • Bisher kann von Betroffenen in 6 aus 9 Monaten (6 Monate zwischen 16.03.2020 – 15.12.2020) eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds bezogen werden. Zukünftig sollen 12 aus 12 Monaten möglich sein (16.3.2020 – 15.3.2021).
  • Es sind Unternehmen, die in diesem Zeitraum einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% hatten oder die laufenden Kosten nicht mehr decken konnten, anspruchsberechtigt für die zweite Phase des Härtefallfonds.
  • Dadurch können bis zu zwölf Mal 2.500 Euro und insgesamt über zwölf Monate bis zu 30.000 Euro im Zuge des Härtefallfonds abgeholt werden.

Ab Mitte Oktober sollen Anträge möglich sein. Die Ausweitung erfolgt damit zeitgerecht vor dem Start des mittlerweile siebenten Unterstützungs-Monats. Das schafft zumindest im kleinen Rahmen eine notwendige Planbarkeit für die betroffenen Selbständigen.

 

Kurzarbeit: KEINE AMS-Rückforderungen wegen fehlendem 1. Monat

Das Verhandlungsteam des Wirtschaftsbunds konnte erreichen, dass es keine Rückforderungen wegen des fehlenden ersten Monats vor Beginn der Kurzarbeit in Phase 1 durch das AMS gibt.

Auch Rückforderungsschreiben für verlängerte Projekte (Phase 2) sind obsolet. Damit schaffen wir Rechtssicherheit in dieser schwierigen Frage. Die aus diesem Grund drohende Gefahr und zum Teil bereits erfolgte Vorschreibung von Rückzahlungen der Kurzarbeitsbeihilfe ist damit endgültig vom Tisch bzw. unwirksam.

Das bedeutet für betroffene Unternehmen:

  • Ein Sanierungsbegehren ist nicht mehr zu stellen. Wer schon ein Sanierungsbegehren gestellt hat, hat keinen Nachteil: die Kurzarbeitsbeihilfe wird nicht verkürzt.
  • Für bereits erhaltene Kurzarbeitsbeihilfen braucht es keine Nachzahlung des vollentlohnten Kalendermonats an die Arbeitnehmer, da sich der Kurzarbeitsbeginn nicht verändert.
  • Für den Fall, dass die Nachzahlung an den Arbeitnehmer bereits erfolgt ist, steht es dem Arbeitgeber frei, die rechtsgrundlos erfolgte Zahlung bei der nächsten Abrechnung wieder in Abzug zu bringen (der Arbeitnehmer ist davon unverzüglich nach Zahlung zu informieren). Befindet sich der Arbeitnehmer weiterhin in Kurzarbeit, so wird empfohlen, diese Nachzahlung nicht in Abzug zu bringen.
  • Für den Fall, dass dem AMS bereits die Differenzsumme bezahlt wurde, wurde eine Rückzahlung in Aussicht gestellt.

Achtung:
Für die Phasen 2 und 3 verlangt die geltende AMS-Richtlinie ausdrücklich ein vollentlohntes Kalendermonat. Für offene Abrechnungen kann demnach das AMS einen Lohnkontoauszug verlangen, wonach ein beliebiges Kalendermonatsentgelt ungekürzt – der SV-Bemessungsgrundlage entsprechend – geleistet wurde. Ein Sanierungsbegehren für vergangene Zeiträume ist grundsätzlich nicht erforderlich, ein Übergang in die Phase 3 kann auch für die betroffenen Mitarbeiter nahtlos erfolgen.

 

Weitere Informationen folgen so rasch als möglich und werden online auf wko.at/corona-kurzarbeit zur Verfügung gestellt.

 

Kurzarbeit Phase III:

Ab Donnerstag, 1.Oktober, beginnt die Kurzarbeit Phase III:

 

 

ANTRAGSTELLUNG:

  •  Beginnt ab 1.10.2020 und gilt für sechs Monate
  • Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden
  • Von den Sozialpartnern wurde ein standardisiertes Verfahren zur Überprüfung der wirtschaftlichen Betroffenheit festgelegt

ACHTUNG:  wird die Kurzarbeit für mehr als fünf Beschäftigte beantragt, müssen die Angaben von einem Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprüfer schriftlich bestätigt werden!!

 

ARBEITSZEIT:

  • Kann bis auf 30% reduziert werden und kann maximal 80% betragen
  • Durchrechnungszeitraum beträgt sechs Monate
  • In Sonderfällen kann die Arbeitszeit von 30% unterschritten werden – dies muss jedoch begründet werden und von den Sozialpartnern überprüft und genehmigt werden.

 

AUS- und WEITERBILDUNG:

  • Für Arbeitnehmer besteht eine verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft in der vom AMS vergüteten Ausfallzeit – wird gemeinsam mit dem Betrieb abgewickelt. Die Weiterbildungsmaßnahmen können bei Bedarf des Unternehmens unterbrochen und innerhalb von 18 Monaten nachgeholt werden
  • Gilt als Arbeitszeit, zählt jedoch nicht für die Erreichung der Mindestarbeitszeit von 30%. Die Bildungszeit soll während der vereinbarten Lage der Normalarbeitszeit stattfinden

 

AMS BEIHILFE und VERGÜTUNG an den ARBEITNEHMER:

  • Beträgt weiterhin 80/85/90 Prozent des Nettolohns

NEU  ist in der Phase III: kollektivvertragliche Lohn- oder Gehaltserhöhungen im Zeitraum von 01.03.2020 bis 31.03.2021 oder individuelle Gehaltsvorrückungen werden berücksichtigt.

Diese Mehrkosten werden bei der Kurzarbeit III dem Unternehmen ersetzt.

 

 

Genauere Details finden Sie:
https://www.wko.at/service/kurzarbeit-aenderung-sozialpartnervereinbarung-phase-3.pdf 

https://www.wko.at/service/factsheet-corona-kurzarbeit-ab-1-10-2020.pdf 

Aus den Bezirken

 

Hermagor:

Gailtaler Gewerbepark geplant

„Gewerbepark ja, aber der Handel muss in der Stadt bleiben“, so WB-Bezirksgruppenobmann KoR Hannes Kandolf.

Im Bezirk Hermagor entsteht ein großer Gewerbepark, der sieben Oberkärntner Gemeinden entlang der Gail verbindet. Mit dem Gewerbepark will man aktiv die Zukunft in der Region gestalten. Das Ziel ist es, Arbeitsplätze zu schaffen und damit die Abwanderung zu stoppen. Deshalb liegt das Augenmerk darauf, größere Betriebe in das neue Wirtschaftszentrum zu lotsen. Um der Landflucht entgegenzusteuern benötige die Region eine gut funktionierende Infrastruktur, meint Kandolf. „Jedes Tal soll bei seinen Stärken bleiben und die bestehenden einheimischen Betriebe erhalten und unterstützen.“

Dem WB-Bezirksobmann liegt es vor allem sehr am Herzen, dass der Handel in der Innenstadt bleibt. „Wir sprechen hier von einem Gewerbepark und wollen keine großflächigen Handelsriesen außerhalb der Ortskerne!“, beharrt Kandolf auf den Schutz der bestehenden Unternehmen.

 

Villach:

„Bester Newcomer“-Preis geht an die Villacher Sto GmbH

Im Rahmen des Staatspreises für Unternehmerqualität erhielt das Villacher Unternehmen den Preis für den „Besten Newcomer“.

Die Marke Sto wurde in den 60er Jahren als „Stotmeister & Co. Farben und Baustoff KG“ gegründet und bereits ein paar Jahre später kamen die ersten Wärmedämmungen auf den Markt. 1970 war die Geburtsstunde von Sto Österreich und von da an ging es für das Unternehmen stetig bergauf.

Sto hat nicht nur Standorte in Österreich, sondern auch in Slowenien und Kroatien.

Die Jury begründete ihre Entscheidung, die Sto Gmbh mit dem Newcomer Preis zu ehren damit, dass sich das Unternehmen speziell auf Nachhaltigkeit fokussiert und gezielt auf die eigene, optimale Weiterentwicklung hinarbeitet.

Der Staatspreis Unternehmerqualität ist die Auszeichnung für die besten und erfolgreichsten Unternehmen in Österreich und wird seit 1996 vergeben.

 

 

Foto: WKK/Miriam Legner

Albert Pflüger feiert sein 125- Jahr-Jubiläum

In bereits vierter Generation wird das Lederhaus Pflüger am selben Standort in Klagenfurt geführt.

Das Klagenfurter Traditions- und Familienunternehmen rund um das langjährige WB-Mitglied Albert Pflüger feiert heuer sein 125jähriges Bestehen in der Klagenfurter Innenstadt. Die grüne Fahne im Eingangsbereich verkündet dies voller Stolz.

Für Pflüger, der den Betrieb seines Vaters übernommen hat und nun mit seiner Ehefrau Renate jeden Tag selbst im Geschäft steht, ist es wichtig, immer mit der Zeit zu gehen. Würde er dieselben Materialien wie sein Vater verkaufen, würde es das Unternehmen wohl nicht mehr geben.

Was beim Vorbeigehen wie ein normales Taschen- und Koffergeschäft ausschaut ist aber weit mehr als das. Das Lederhaus Pflüger ist nämlich auch Großhandel für Schuhmacher und Orthopädie-Schuhmacher. Albert Pflüger führt nicht nur verschiedenste Lederarten, sondern auch Gummisohlen und spezielle Kleber. Bestellungen aus ganz Kärnten, aber auch aus Salzburg und Tirol, trudeln tagtäglich ein.

Beim Einkauf von Taschen setzt Pflüger voll und ganz auf seine Lederfachkenntnisse. Sie müssen zeitlos und qualitativ hochwertig sein, sonst, weiß Pflüger, stehen Reklamationen am Tagesprogramm.