Seilbahnen ermöglichen den Kindern Gratis-Skifahren

Kostenlos Skifahren können die Kärntner Volksschüler bei der „Erlebniswoche im Schnee“, angeboten von der Seilbahnwirtschaft. Aber auch darüber hinaus ist der Wintersport für den Nachwuchs preislich attraktiv und die Pisten perfekt präpariert für die ersten flotten Schwünge.

Strahlend blauer Himmel und beste Pistenverhältnisse – dank dem Engagement der Kärntner Seilbahnwirtschaft herrschen auf den Bergen traumhafte Bedingungen zum Skifahren. Das werden im Jänner auch die Schülerinnen und Schüler entdecken: Denn vom 20. bis 24. Jänner 2020 gibt es wieder die „Erlebniswoche im Schnee“. Dabei können Volksschüler mit Gratistageskarten über die Pisten flitzen und die Schönheit der heimischen Berg- und Skiwelt kennenlernen. Klaus Herzog, Fachgruppenobmann der Kärntner Seilbahnen: „Wir freuen uns schon auf den Ansturm. Jedes Jahr nehmen an der Aktion rund 10.000 Kinder teil.“

Aber auch die älteren Schüler werden von der Seilbahnwirtschaft unterstützt. So gibt es für die Wintersportwochen für die Sekundärstufen besonders günstige Konditionen. Wenn Kinder und Jugendliche auch in ihrer Freizeit Skifahren oder Snowboarden möchten, hat jedes Kärntner Skigebiet spezielle Angebote für sie und ihre Familien. Seilbahnen-Sprecher Herzog: „Während die großen Skigebiete mit Kinderbetreuung, Kinderskiland, Events, Übungsgelände und Skischulen punkten, begeistern die kleineren Skigebiete mit familienfreundlichen Abfahrten, Überschaubarkeit und etwas mehr Ruhe. Da lohnt sich das Skierlebnis selbst für ein paar Schwünge.“

Die Tageskarten für Kinder sind dank der moderaten Preisgestaltung der Kärntner Seilbahnen leistbar, Babylift und Zauberteppich bei einigen kleineren Skigebieten sogar gratis. Für die Pistenzwerge sind das besonders schöne Aussichten für aktive Ferien in den heimischen Bergen.

 

WK-Habenicht: „Vernunft in Verkehrsplanung lässt auch im neuen Jahr zu wünschen übrig“

Der Vorstoß der Klagenfurter Grünen und die damit einhergehende Unterstützung der FPÖ, die Bahnhofstraße autofrei zu machen, sorgt in der Wirtschaftskammer für Unverständnis. Bezirksstellenobmann Max Habenicht fordert abermals ganzheitliches Denken.

Nachhaltige Citylogistik ist ein Thema, das über die Zukunft einer Stadt entscheidet. „Verkehr und Mobilität sind ausschlaggebende Schlüsselfaktoren für ein modernes Klagenfurt, das als Lebensstandort wirken soll“, weiß Max Habenicht, Obmann der Bezirksstelle Klagenfurt in der Wirtschaftskammer Kärnten. Umso verwunderter zeigt er sich über die immer wiederkehrenden Insellösungen der Stadtpolitik. Erst vor wenigen Tagen gingen die Grünen, samt Unterstützung von Teilen der FPÖ, mit ihrer Idee, die Bahnhofstraße autofrei zu machen an die Öffentlichkeit. Dabei sind den beiden Parteien vor allem die Parkplätze ein Dorn im Auge. „Dass diese Überlegung nicht fertig gedacht ist, zeigt auch, dass sich die FPÖ nicht einmal parteiintern einig ist und über Zuständigkeiten hinweg schnellschießt. Dieser Vorschlag ist nur von außen betrachtet und ein weiteres Beispiel für das konzeptlose Auflösen von Parkplätzen in Klagenfurt“, ärgert sich Habenicht.

Was den Unternehmersprecher aber noch mehr verwundert ist, dass die von dem Vorschlag betroffenen Betriebe kategorisch ausgeschlossen werden. „Grundsätzlich sehen wir ebenfalls Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung und haben dazu auch schon vor einigen Jahren eine Expertenrunde samt der ansässigen Firmen einberufen. Unsere Vorschläge wurden aber ignoriert. Eine weitere unstrukturierte Begegnungszone um extrem viel Geld – wie am Neuen Platz – halte ich für sinnlos. So eine Zone kann nur die Optimallösung sein, sofern auch die entsprechenden Geldmittel für umfassendere Bauarbeiten eingesetzt werden. Ansonsten ist es lediglich eine Verkehrsverlangsamung mit optischer Gestaltung“, ist sich Max Habenicht sicher.

Verkehrskonzepte müssen größer gedacht werden und es braucht mehr Planungssicherheit für die Betriebe in der Innenstadt. Abermals appelliert der Bezirksstellenobmann an die Vernunft der Stadtpolitik: „All diese einzelnen Ideen sind nicht in ein gesamtheitliches Konzept eingebettet. Mehrzweck- und Radfahrstreifen werden in der Stadt Klagenfurt wie ein Netz ausgebreitet, der Wirtschaftsverkehr wird samt den Bedürfnissen einer modernen Citylogistik nicht beachtet und den Innenstadtkunden durch eine ungelöste Parkplatzsituation das Einkaufen vermiest. Für eine moderne Innenstadtgestaltung müssen alle Unternehmer – speziell der Handel und die Gastronomie – miteinbezogen werden. Klagenfurt darf die Zukunft der Mobilität nicht verschlafen und muss umgehend mit einem nachhaltigen Gesamtkonzept gegenlenken.“

 

Foto: WKK/Ferdinand Neumüller

Regierungsprogramm ist ein voller Erfolg für die heimische Wirtschaft

Das Regierungsprogramm der neuen Koalition trägt ganz klar die Handschrift vom Wirtschaftsbund. Neben der Senkung der Steuerlast werden gleichzeitig die Chancen der Ökologisierung genutzt. Mit Chefverhandler Harald Mahrer konnten einige Erfolge eingefahren werden.Mehr Entlastungen für Unternehmer

Egal ob EPU, KMU oder auch Leitbetriebe, alle UnternehmerInnen werden Erleichterungen in den Punkten wiederfinden. Dazu gehören unter anderem die Ausweitung des Gewinnfreibetrages, die leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern oder die KÖSt-Senkung auf 21%.

Weniger Bürokratie

Auch bei der Entbürokratisierung konnten wir wichtige Schritte setzen. Mit „Beraten vor Strafen“, dem Once-Only Prinzip oder Verfahrensbeschleunigung werden langjährige Forderungen umgesetzt. Somit können die UnternehmerInnen sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren und ihre finanziellen und zeitlichen Ressourcen besser einsetzen.

Wir werden weiterhin konsequent für die Interessen der UnternehmerInnen arbeiten, damit Kärnten zum unternehmensfreundlichsten Bundesland und zum Stern des Südens wird.

Regierungsprogramm Wirtschaft und Finanzen 2024

Rauchverbot in der Gastronomie: Endlich Klarheit bei Freiflächen!

Die Frage, wie Freiflächen ausgestaltet sein können, damit dort geraucht werden darf, wurde geklärt. Als Freiflächen gelten: Bereiche ohne Überdachung, aber mit Seitenteilen, sowie Bereiche mit Überdachung und Seitenteilen bis zum halben Umfang.

Was ist eine Freifläche? Diese Frage hat in den vergangenen Wochen unzählige Gastronomen und Juristen im ganzen Land beschäftigt. Ein Erlass des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) bringt nun Rechtssicherheit für die Unternehmen. Die Klarstellung sei „spät, aber doch“ erfolgt, sagt Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie: „Wir haben das Ministerium bereits Monate vor Inkrafttreten des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes um Klarstellung gebeten. Man hätte sich viel Ärger und Aufwand – zum Beispiel rund um den Nichtraucherschutz auf Adventmärkten – ersparen können. Nichtsdestotrotz sind wir erleichtert, dass es nun einen tragbaren Kompromiss zu diesem Thema gibt.“

Zum Hintergrund: Seit 1. November 2019 ist das Rauchen in Gastronomiebetrieben verboten – ausgenommen von diesem Rauchverbot wurden laut Gesetzestext lediglich sogenannte Freiflächen. Eine gesetzliche Definition des Begriffes „Freifläche“ gab es jedoch nicht, was in der Praxis zu großer Rechtsunsicherheit und enormen Auslegungsschwierigkeiten geführt hat.

Nun kehrt endlich Klarheit bei diesem Thema ein: In einem Erlass des BMASGK wurde der Begriff definiert. Freiflächen sind demnach:

  • nach oben hin vollständig offene Bereiche (auch wenn sie zu mehr als der Hälfte ihres Umfangs von Seitenwänden oder wandähnlichen Konstruktionen umschlossen sind) sowie
  • nach oben hin geschlossene Bereiche (z.B. Dach, Markise, etc.), die maximal bis zur Hälfte ihres Umfangs von Seitenwänden oder wandähnlichen Konstruktionen umschlossen sein dürfen.

„Für die Gastronomen ist vor allem der zweite Punkt wichtig: Überdachte Bereiche dürfen bis zur Hälfte ummantelt sein. Die Frage, ob Seitenwände hier erlaubt sind oder nicht, hat in den vergangenen Monaten für große Diskussionen gesorgt“, so Sternad. In der Praxis können nun mehrere Variante umgesetzt werden – beispielsweise Dach und zwei Seiten komplett von der Decke bis zum Boden oder alle vier Seiten, die maximal bis zur halben Höhe der Wandseite (zum Beispiel vom Boden bis Hüfthöhe) reichen. Entscheidend ist, dass in Summe maximal 50 Prozent der umliegenden Fläche verbaut wird.