Mindestsicherung für Selbstständige: Wirtschaftskammer für Ansturm gerüstet

Hohe Auslastung der Online-Anmeldung erwartet, Vorbereitung der Unterlagen erleichtert die Antragstellung: „Kein Grund zur Eile“, rät Präsident Mandl. Die WKK hat seit 13. März 28.000 Telefonberatungen durchgeführt.

Es ist soweit: Heute Nachmittag beginnt die Antragstellung für Zuschüsse aus dem Corona-Härtefallfonds. WK-Präsident Jürgen Mandl: „Zuerst wird den Menschen geholfen, dann den Betrieben. Es besteht übrigens kein Grund zur Eile, der Antrag ist bis Ende des Jahres möglich.“ In der Phase 1 wird bei einem bisherigen Jahresnettoeinkommen unter 6.000 Euro eine Soforthilfe für März von 500 Euro überwiesen, darüber sind es 1000 Euro. Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten ebenfalls einen Zuschuss in der Höhe von 500 Euro.

In einer Phase 2 in einigen Wochen wird ein weiterer Zuschuss gewährt, der sich nach der Höhe der tatsächlichen Einkommenseinbuße richtet und höchstens 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate betragen wird. Die Soforthilfe aus Phase 1 wird laut Finanzministerium abgezogen. Genaue Kriterien und der Zeitpunkt der Antragstellung sind seitens der Bundesregierung noch in Ausarbeitung.

WK wickelt Soforthilfe ab
Der nunmehr bereitstehende Phase-1-Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten kleinerer Unternehmer und anderer Selbstständiger richte sich an Ein-Personen- und Kleinstunternehmer (mit weniger als zehn Beschäftigten), an erwerbstätige Gesellschafter (die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind), neue Selbständige (wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freie Dienstnehmer (z.B. EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) und freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich). „Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist selbstverständlich keine Voraussetzung, die WKÖ wurde lediglich mit der Abwicklung beauftragt, weil sie regional stark vertreten und sofort einsetzbar ist“, stellte Mandl heute klar. Hier finden Sie laufend aktualisierte Informationen zum Härtefallfonds.

Bitte Unterlagen vorbereiten!
Die Antragstellung ist heute ab 17.00 Uhr unter www.wko.at/haertefall-fondsmöglich, aufgrund des zu erwartenden Ansturms auf die Online-Plattform rät Mandl zu Geduld und zur Vorbereitung einiger Unterlagen: „Bitte prüfen Sie vor Einstieg in die Antragstellung, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Bereiten Sie auch Ihren letzten Einkommensteuerbescheid, einen Ausweis sowie Ihre KUR- oder GLN-Nummer vor.“ Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters, sie ist im jeweiligen Unternehmensaccount des Unternehmensserviceportals (USP) vermerkt (nach dem Login im Unternehmensserviceportal im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“ klicken). Auch die Global Location Number (GLN) steht im USP in den Unternehmensdaten. Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre GLN auch öffentlich unter firmen.wko.at.   

Wirtschaftskammer in Vollbetrieb
„Wir haben über das Wochenende 80 Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Kärnten im Einsatz, um Antragsteller beraten zu können. Unsere Leute sind bestens informiert, denn sie haben seit 13. März 28.000 Telefonberatungen durchgeführt“, betont Mandl. Nach der jetzt anlaufenden Soforthilfe für Selbstständige erfolgt der Hauptteil der Unterstützung für Betriebe – vorwiegend der direkt betroffenen Branchen Gastronomie und Handel – in einem nächsten Schritt aus dem mit 15 Milliarden Euro dotierten Nothilfefonds der Bundesregierung in einer Mischform aus Krediten und Zuschüssen. Die genauen Kriterien werden seitens der Bundesregierung noch erarbeitet.

Sicherheit auf Baustellen
Mit der von den Bau-Sozialpartnern erzielten Einigung über verpflichtende Schutzmaßnahmen auf der Baustelle liege nunmehr eine klare Handlungsanleitung für Betriebe und Arbeitnehmer vor, unter welchen Bedingungen auf Baustellen gearbeitet werden dürfe und wie mit dem Infektionsrisiko auf der Baustelle umzugehen sei, erklärte Mandl: „Damit wird sichergestellt, dass – unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen – überall dort weitergearbeitet werden kann und soll, wo dies möglich und sinnvoll ist.“

Schutzschirm für die Wirtschaft
Neben der nunmehr anlaufenden Mindestsicherung für Selbstständige fasste Mandl die Fortschritte seit Ausbruch der Coronakrise aus Sicht der Wirtschaft zusammen:

  • Das CoronaKurzarbeitsmodell ist in Europa einzigartig, entlastet Betriebe, hält viele Menschen in Beschäftigung und ermöglicht einen raschen Neustart nach Bewältigung der aktuellen Situation.
  • Die staatlichen Garantien für Überbrückungsfinanzierungen über das Austria Wirtschaftsservice (aws) und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) sorgen für die Aufrechterhaltung der Liquidität der Unternehmen.
  • Zusätzlich sind inzwischen alle Stundungsmöglichkeiten voll angelaufen: Sozialversicherung und Steuern können ohne zusätzliche Belastungen zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden. Das gilt auch für die Mitgliedsbeiträge der Wirtschaftskammer.
  • Das Land Kärnten bietet über den KWF seit kurzem ein von der WK gefordertes und mitverhandeltes, auf die aws- und ÖHT-Garantien abgestimmtes Programm zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft.

Gemeinsam mit Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig, Agrarlandesrat Martin Gruber und der Landwirtschaftskammer hat die Wirtschaftskammer auch die regionale Internetplattform „Das pack ma!“ ins Leben gerufen, auf der sich mittlerweile schon mehr als 1800 Kärntner Anbieter angemeldet haben. Bäcker, Fleischer, viele Wirtshäuser, bäuerliche Direktvermarkter sowie zahlreiche andere Händler und Produzenten haben für ihre Kunden geöffnet, bieten oft Online-Shops und/oder Zustellservices. Mandls Appell: „Nutzen auch Sie das regionale Angebot, melden Sie sich an oder kaufen Sie bei Kärntner Betrieben ein.“

Foto: Helge Bauer

Gemeinsames Maßnahmenpaket von Bund und Bundesländern für den Tourismus

Hier finden Sie eine Übersicht der Maßnahmen für Tourismusbetriebe des BMLRT und der ÖHT.

Mandl begrüßt Mindestsicherung für Selbstständige

Die Soforthilfe der Bundesregierung für Selbstständige komme zum richtigen Zeitpunkt. Die nächste Ausbaustufe des Schutzschirms für die Wirtschaft müsse allerdings umfangreicher, gerechter und schneller erfolgen, verlangt der WK-Präsident.

 

Als wichtige erste Hilfe bezeichnete Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl das von der Bundesregierung vorgestellte Soforthilfepaket aus dem Härtefallfonds. Mandl: „Ich begrüße diese Maßnahme der Bundesregierung zur Mindestsicherung für Selbstständige, um unsere wegen der notwendig gewordenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Not geratenen Betriebe zu unterstützen. Klar ist aber auch, dass es sich dabei um einen ersten Schritt zur Existenzsicherung handelt, dem weitere folgen müssen.“

Wolle man den Wirtschaftsstandort halbwegs unbeschadet über die Coronakrise bringen, müssten künftige Maßnahmen für viele Unternehmen allerdings umfangreicher, schneller und auch gerechter als bisher erfolgen. Denn bei den derzeit massiv von Schließungen betroffenen Betrieben steige der Unmut, dass andere Unternehmen unter dem Titel der „Systemrelevanz“ profitieren würden, so Mandl: „Ich appelliere an die großen Handelsketten, den Verkauf ihrer Zusatzsortimente abseits der Lebensmittelversorgung einzuschränken, um sich nicht dem Vorwurf des unfairen Wettbewerbs gegenüber jenen Händlern auszusetzen, die derzeit behördlich geschlossen sind.“

Ebenso für berechtigte Kritik sorge der Umstand, dass die umstrittenen internationalen Onlinemarktplätze, die ohnehin in Österreich kaum Steuern zahlen würden, nicht von den gleichen Einschränkungen betroffen seien wie der stationäre Handel. „Wir verstehen die Notwendigkeit, die Ausbreitung des Virus und die Überlastung unserer Gesundheitssysteme zu bekämpfen. Aber zu dieser Aufgabe müssen alle ihren Teil beitragen. Es kann nicht sein, dass die einen ruiniert sind und die anderen mit der Krise gute Geschäfte machen, wenn ich mir die Börsenentwicklung mancher Onlinehändler anschaue“, stellte Mandl klar.

 

Fotocredit: WKK/Helge Bauer

Sag’s durch die Blume: Kärntner Gärtner und Floristen setzen auf Onlineverkauf

Heimische Blumenfachbetriebe sorgen für rasche und kontaktlose Lieferung.

Schwierige Zeiten verlangen nach besonderen Maßnahmen und Veränderungen – so auch für die Kärntner Gärtner und Floristen sowie für den Blumengroßhandel.  „Entsprechend den Vorgaben der österreichischen Bundesregierung haben wir unsere Floristengeschäfte und Gärtnereien seit 16. März geschlossen“, erklärt Kurt Glantschnig, Innungsmeister der Kärntner Gärtner und Floristen. Auf schöne Frühlingsblüher verzichten müssen die Kärntner in dieser Saison aber dennoch nicht. Denn mittlerweile gibt es zahlreiche Initiativen, die es den Konsumenten ermöglichen, sich Blumen und Pflanzen aus heimischer Qualität vor die Haustür liefern zu lassen.

Blumen und Pflanzen sind „Nahrung für die Seele“ 
„Unsere Fachbetriebe sind auch in diesen schwierigen Zeiten für ihre Kundinnen und Kunden da“, betont der Innungsmeister, „und bieten die Gelegenheit, per Telefon oder online Blumen und Pflanzen zu bestellen, natürlich inklusive Beratung und kontaktloser Lieferung.“ Darum: Holen Sie sich den Frühling in die eigenen vier Wände oder auf Balkon und Terrasse, so auch der Tipp von Michael Schludermann, Berufsgruppensprecher für den Kärntner Blumengroßhandel: „Ob Floristenstrauß, gepflanzte Frühlingsarrangements oder Ostersträuße: Jetzt gibt es in den Kärntner Gärtnereien und Floristikfachbetrieben traumhafte Frühlingsblumen für den Topf und die Vase, die nur darauf warten, fröhliche Stimmung zu verbreiten. Denken Sie dabei vor allem auch an all jene, denen Sie mit einem Blumenstrauß eine Freude machen können: Ihrer Großmutter, Ihrer Mutter, der besten Freundin und Personen, die jetzt zur Risikogruppe zählen“, so der Berufsgruppensprecher weiter. „Blumen und Pflanzen sind gerade in Zeiten wie diesen ‚Nahrung für die Seele‘ und schaffen Wohlfühlatmosphäre, ob im Garten oder in der Wohnung. Und das brauchen wir im Moment wohl alle,“ sind sich Glantschnig und Schludermann einig.

Bestellungen können online oder telefonisch bei vielen heimischen Blumenfachbetrieben aufgegeben werden. Die Blumenfachgeschäfte in Ihrer Umgebung finden Sie auf der Facebook-Seite des Blumenbüro Österreich, der Facebook-Seite Ihr Florist, unter der Webseite www.ihr-florist.at und auf www.daspackma.at.

Fotocredit: Österreichische Blumenwerbung GmbH 

Habenicht begrüßt Soforthilfe-Paket für die Klagenfurter Wirtschaft

Zusätzlich zum Wirtschaftspaket der Regierung hat der Klagenfurter Stadtrat Markus Geiger die Soforthilfe für Betriebe der Stadt Klagenfurt präsentiert. „Genau diese rasche und unbürokratische Unterstützung brauchen wir jetzt“, meint Bezirksstellenobmann Max Habenicht.

Klagenfurt, 20. März 2020 – Die Coronakrise stellt unsere Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Viele Unternehmen haben aufgrund der geänderten Situation in den vergangenen Tagen ihre Läden schließen oder ihre betrieblichen Abläufe anpassen müssen.

„Besonders hart treffen diese Restriktionen die zahlreichen kleinen Betriebe in und um Klagenfurt. Diese Maßnahmen sind allerdings unumgänglich, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen“, berichtet Max Habenicht, Obmann der Bezirksstelle Klagenfurt. Der Schutzschirm des Staates über 38 Milliarden Euro und das Kurzarbeitsmodell sind laut Habenicht beispiellos.

Da es aber vor allem um rasche Hilfe geht, hat die Stadt Klagenfurt ein zusätzliches Paket geschnürt, um die Betriebe zu entlasten. „Bis die Bundes- und Landeshilfen greifen, ist das ein sehr wichtiger Schritt“, erklärt der Bezirksstellenobmann.

Das Klagenfurt-Paket umfasst derzeit folgende Punkte:

  • Gastgärten: Die Gebühren für Gastgärten werden vorerst gestundet.
  • Mieten von Geschäftsflächen: Für stadteigene Geschäftsflächen wird vorerst die Pacht/Miete gestundet.
  • Strom und Wasser: Die Stadtwerke Klagenfurt haben auf Abgaben für Wasser und Strom eine Mahnsperre verhängt und die Möglichkeit der Stundung und Ratenzahlung geschaffen. (Ansprechpartner STW)
  • Marktfiranten: Die Standgebühren der Hallen-Marktfiranten am Benediktinermarkt werden vorerst gestundet.
  • Co-Working-Space: Die Beiträge an die stadteigenen Co-Working-Spaces werden für Unternehmerinnen und Unternehmern vorerst gestundet.
  • Kurzparkzone: Die Klagenfurter Kurzparkzonen sind bereits aufgehoben worden. Es fallen keine Parkgebühren an, auch das Drei-Stunden-Parklimit gilt nicht mehr. Es wird gebeten die Parkplätze vor geöffneten Geschäftsflächen für Kunden frei zu halten.
  • Förderungen: Die Kardinalviertel- und Venture-Rent-Förderung wird auf Antrag vorzeitig halbjährlich ausbezahlt.
  • Gebühren: Für alle ab März 2020 fälligen Gebühren, Abgaben und sonstigen Forderungen der Stadt Klagenfurt gibt es die Möglichkeit der Stundung oder Ratenzahlung. Es fallen keine Säumniszuschläge, Mahngebühren oder Stundungszinsen an.
  • Gemeinsamer Onlineshop: Kärnten bleibt daham, Kärnten kaft daham! Die Plattform daspackma.at, eine gemeinsame Initiative vom Land Kärnten mit den Landesräten Sebastian Schuschnig und Martin Gruber, der Landwirtschaftskammer sowie der Wirtschaftskammer Kärnten, ist gerade online gegangen. Auf dieser Webseite sollen möglichst viele heimische Betriebe, die derzeit geöffnet haben und/oder einen Zustell- oder Abholservice anbieten, zu finden sein. Vom Webshop bis zum bäuerlichen Direktvermarkter. Die Betriebe können sich kostenlos und schnell eintragen.

„Diese ersten Maßnahmen sind für die Unternehmen in dieser schwierigen Zeit eine Erleichterung. Klar ist aber auch, dass es hier noch weitere Unterstützung braucht. Besonders die Kurzparkzonenregelung muss überdacht werden, da wir derzeit die Situation vorfinden, dass jene Geschäfte, die geöffnet haben – keine freien Parkplätze zur Verfügung haben, da die Anrainer dauerhaft vor den Läden parken“, gibt Max Habenicht zu bedenken und versichert: „Wir stehen laufend in Kontakt mit der Stadtregierung, um weitere Lösungen zu erarbeiten und appelliert an die Anrainer diese Parkplätze für die Kunden der Geschäfte frei zu geben.“ Der WK-Obmann ist selbst Unternehmer und erkennt speziell in diesen Tagen den Unternehmergeist bei seinen Kollegen: „Ich danke allen Betrieben für ihre Disziplin, das Einhalten der Vorgaben und ihr Verständnis.

Es gibt Hoffnung zu sehen, dass sich viele Selbstständige organisieren und einen Lieferservice anbieten, um ihre Kunden weiterhin bedienen zu können. Auch wenn wir mehr Abstand halten, rücken wir dennoch näher zusammen. Daher auch mein Appell an die Konsumenten: Kaufen Sie bei regionalen Shops, um die Klagenfurter Wirtschaft zu unterstützen!“

 

Foto: WB/ Helge Bauer

 

Mandl begrüßt Weiterführung der Landesbaustellen

„Jede Maßnahme positiv, die den Wirtschaftskreislauf unterstützt“, meint der Wirtschaftskammerpräsident.

Auch die Kärntner Bauwirtschaft leidet unter den Einschränkungen, die die Eindämmung des Coronavirus erfordern. Vor allem offene Fragen zur Sicherheit der Mitarbeiter vor Ansteckung und mögliche Pönalzahlungen bei Bauverzögerungen führen zu Unsicherheiten bei den Betrieben. Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl begrüßte daher heute eine Klarstellung von Straßenbaureferent Martin Gruber, wonach die Covid-19-Pandemie als ein Ereignis höherer Gewalt eingestuft werde: „Damit ist zumindest für Landesbaustellen klar, dass keine Pönale von den Baufirmen eingefordert wird und Baustellen weitergeführt werden, solange die vorübergehend angeordneten Hygienebestimmungen eingehalten werden.“
Die Weiterführung von Baustellen – nicht nur des Landes Kärnten – betreffe nicht nur Baufirmen, sondern auch die nachgelagerten Branchen des Bau- und Bauhilfsgewerbes sowie eine Vielzahl weiterer Gewerke vom Trockenbauer bis zum Elektriker, Installateur etc. Mandl: „Die Bauwirtschaft ist zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftskreislaufes von besonderer Bedeutung, deshalb ist jede Maßnahme äußerst positiv, die unseren Unternehmen dort die Weiterarbeit ermöglicht.“

 

Foto: WKK/ Helge Bauer

Kärntens Spediteure und Logistiker sind Dreh- und Angelpunkt für Versorgung

Spediteure & Logistiker behalten auch in Krisenzeiten den Überblick. „Unter größtem körperlichen und psychischen Einsatz tragen wir alles dazu bei, um die Funktionsfähigkeit unseres Landes aufrecht zu erhalten“, berichtet Obmann Markus Ebner.

„Wir bringen, was Sie täglich brauchen; und das auch in schweren Zeiten“, bringt es Markus Ebner, Obmann der Kärntner Spediteure und Logistiker auf den Punkt. Durch die Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, stehen die Spediteure und Logistiker derzeit vor Mammutaufgaben. Einerseits gilt es, eine lückenlose Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und den Warenaustausch von Gütern des täglichen Bedarfs, Medizinartikeln und Produkten für die Industrie- und Gewerbebetriebe aufrecht zu erhalten. Andererseits müssen Mitarbeiter geschützt und Schließungen oder Grenzkontrollen bewältigt werden.

„Die Kärntner Spediteure und Logistiker sind sehr viel in Italien und generell im Alpen-Adria-Raum unterwegs, da dort der größte Teil des Warenaustauschs, etwa bei den adriatischen Häfen, stattfindet“, erklärt Hannes Ogris, Fachgruppenobmann-Stellvertreter und erzählt von den Erfahrungen der letzten Tage: „Die Straßen in Italien sind, was den Pkw-Verkehr betrifft, großteils leer, es gibt nur den notwendigsten Lkw-Verkehr. An den Grenzen zu Österreich sind wir immer wieder mit Staus konfrontiert, da hier Kontrollen stattfinden. Diese gelten allerdings nur für Fahrer mit österreichischem Kennzeichen, ausländische Lkw dürfen passieren – was nicht nachvollziehbar ist, denn auch diese haben zum Teil Güter für Österreich geladen.“

Ogris sieht speziell die Lkw-Fahrer mit extrem schwierigen Bedingungen konfrontiert: „Aufgrund der Schließungen von Restaurants und Bars müssen die Fahrer möglichst viel Verpflegung im Wagen haben. Mittlerweile sind auch die Toiletten an den Autobahnparkplätzen gesperrt, bei den meisten Firmen wird den Fahrern der Zutritt zu Toilettenanlagen verwehrt.“ Trotz all diesen Herausforderungen lautet das oberste Credo für die Kärntner Speditions- und Logistikunternehmen, die Versorgung der Mitmenschen zu garantieren. „Unsere Unternehmen und Mitarbeiter leisten in diesen Tagen einen unschätzbaren Beitrag“, zeigen sich Markus Ebner und Hannes Ogris dankbar.

 

Foto: WKK

Weitere Erleichterung bei der Corona-Kurzarbeit

Dienstgeberbeiträge können nun bereits ab dem 1. Monat übernommen werden!

Durch die Übernahme der Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat durch das AMS schaffen wir es, noch mehr Unternehmen und Arbeitnehmer mit dem neuen Kurzarbeitsmodell zu unterstützen und so Arbeitsplätze zu sichern“, zeigt sich Arbeitsministerin Aschbacher erfreut über die Einigung der Sozialpartner mit der Bundesregierung. Bisher war eine Übernahme der Arbeitgeberbeiträge durch das AMS erst ab dem vierten Monat geplant. Die Absicherung von so vielen Arbeitsplätzen wie möglich und die Gesundheit der Menschen ist weiterhin das oberste Ziel der Bundesregierung. „Mein Appell richtet sich an alle Unternehmen in dieser herausfordernden Zeit: „Bitte kündigen Sie niemanden, sondern melden Sie stattdessen Kurzarbeit an, um so Arbeitsplätze in Österreich zu sichern“, so der erneute Aufruf der Arbeitsministerin.

 

„Ich bin froh über diese Einigung – aus meiner Sicht gibt es jetzt gar keinen Grund mehr, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu kündigen – es ist ein sehr attraktives Modell, ich ersuche alle Unternehmen, davon Gebrauch zu machen. Nehmen wir „too many to fail“ ernst und setzen wir das gemeinsam um“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.

 

„Unsere Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen in dieser beispiellosen Situation unsere Hilfe. Mit weiteren Erleichterungen ist die Corona Kurzarbeit jetzt noch leichter für unsere Betriebe nutzbar, insbesondere für die stark betroffene Tourismusbranche, in der Gastronomie und im Handel. Das ist ein wichtiger Schritt für die Absicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen“, so WKÖ-Präsident Harald Mahrer.

 

Für das Corona-Kurzarbeitsmodell, das am vergangenen Wochenende vom Nationalrat beschlossen wurde, stehen insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Weiters ist das neue Modell allen Unternehmen zugänglich, unabhängig von der Größe oder Branche. „Mir ist es wichtig, dass die Beschäftigten im Unternehmen bleiben, damit sie nachher wieder schnell beginnen und die Produktion und die Dienstleistungen rasch wiederaufgenommen werden können. Das Corona-Kurzarbeitsmodell ist dafür ein wichtiger Baustein. Unsere Wirtschaft sind Rädchen, die ineinandergreifen und die miteinander funktionieren. Ich danke allen, die unsere weitreichenden Maßnahmen mittragen und rasch und unbürokratisch helfen, und ganz besonders jenen, die dafür sorgen, dass in Österreich alles am Laufen bleibt“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

 

Ziel des neuen Kurzarbeitsmodells ist auch eine vereinfachte Abwicklung sowie die Möglichkeit, die Arbeitszeit über längere Perioden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums auf bis zu Null zu senken. „Mit dem neuen Kurzarbeitsmodell haben wir ein Instrument geschaffen, das dazu beitragen wird, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl. „Auch ich appelliere dringend, dieses Modell zu nutzen. Es wird einen Tag nach der Krise geben, dafür müssen wir bereits jetzt Vorsorge treffen, damit unser Land dann rasch wieder funktioniert.“

 

Die nun getroffene Einigung, die Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat zu übernehmen hilft vor allem Betrieben in der Dienstleistungsbranche. „Die Tourismusbetriebe mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eine der vom Coronavirus am stärksten betroffenen Branchen. Deshalb ist das neue Kurzarbeitsmodell, angepasst an die Dienstleistungsbranche, für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft von enorm großer Bedeutung“, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. „Wichtigstes Ziel ist, dass Betriebe ihre Mitarbeiter nicht kündigen müssen, sondern sie im Betrieb halten können, auch wenn die Tätigkeiten im Betrieb vorerst auf ein Minimum reduziert werden“, so Köstinger.

 

Maßnahmen der ÖGK zur Sicherung der Liquidität der Betriebe im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Vorübergehende Erleichterungen für Dienstgeber

Die aktuelle außergewöhnliche Situation und die damit verbundenen Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfordern auch in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) außergewöhnliche Schritte. Die angeordneten Notmaßnahmen der Regierung können zu drastischen Engpässen bei der Liquidität der Betriebe, bis hin zum gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel führen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bestehen bleibt.

Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit einigen ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen, um diese Notsituation gemeinsam im Sinne der österreichischen Wirtschaft bewältigen zu können.

Folgende Maßnahmen sind seit 16. März 2020 in Kraft:

  • Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
  • Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
  • Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
  • Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
  • Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.

 

Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.

Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres, voraussichtlich aber zumindest für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Klarstellende gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten.

Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Dienstgeber an die Dienstgeberservicestelle der ÖGK wenden, weitere Infos gibt es auch auf der Website unter www.gesundheitskasse.at.

 

 

Transportwirtschaft sorgt für lückenlose Versorgung

Die Kärntner Transporteure und Güterbeförderer sind derzeit besonders gefordert, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. „Wir sind im Dauereinsatz und können den Nachschub garantieren“, verspricht Fachgruppenobmann Bruno Urschitz.

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, müssen jetzt zahlreiche Betriebe ihren Alltag umstellen. Viele sind von Schließungen und Einschränkungen betroffen, viele aber auch von zusätzlichem Arbeitsaufkommen. Zweiteres gilt für die Transportwirtschaft, Spediteure, Logistiker, Güterbeförderer. Diese Unternehmen arbeiten mit ihren Mitarbeitern ununterbrochen und kontinuierlich daran, damit der Warenaustausch nicht zum Erliegen kommt. „Die Versorgung der Bevölkerung hat für uns oberste Priorität und kann dank unserer fleißigen Betriebe uneingeschränkt aufrechterhalten werden“, erklärt Bruno Urschitz, Obmann der Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe.

Die Transportwirtschaft hält somit den Wirtschaftskreislauf in Schwung. Von Energieversorgung über Lebensmittel und Industriegüter bis hin zu Paketdiensten – all das ist die Basis, damit das Leben und das Land trotz dieser Krise funktioniert. „Unsere Lkw sorgen dafür, dass alles zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist. Wir beliefern Unternehmen und Kunden in ganz Kärnten. Zu dieser regionale Nahversorgung gibt es keine Alternative“, weist Urschitz auf die Bedeutung der Transportwirtschaft hin. Als Beispiel nennt der Fachgruppensprecher die Energieversorgung: „Hier funktioniert trotz aller Restriktionen die Warenbeschaffung von den adriatischen Häfen bis nach Kärnten.“ Um die Versorgung in vollem Umfang zu bewerkstelligen, gilt derzeit per Erlass die Aussetzung der Lenk- und Ruhezeiten. Urschitz: „Egal ob es eine Lebensmittellieferung, ein Medikamententransport, die Zustellung eines bestellten Buches oder die Entsorgung ist – unsere Unternehmen und deren Mitarbeiter in diesen Tagen leisten Enormes!“

Foto: WKK