Mindestsicherung für Selbstständige: Wirtschaftskammer für Ansturm gerüstet
Hohe Auslastung der Online-Anmeldung erwartet, Vorbereitung der Unterlagen erleichtert die Antragstellung: „Kein Grund zur Eile“, rät Präsident Mandl. Die WKK hat seit 13. März 28.000 Telefonberatungen durchgeführt.
Es ist soweit: Heute Nachmittag beginnt die Antragstellung für Zuschüsse aus dem Corona-Härtefallfonds. WK-Präsident Jürgen Mandl: „Zuerst wird den Menschen geholfen, dann den Betrieben. Es besteht übrigens kein Grund zur Eile, der Antrag ist bis Ende des Jahres möglich.“ In der Phase 1 wird bei einem bisherigen Jahresnettoeinkommen unter 6.000 Euro eine Soforthilfe für März von 500 Euro überwiesen, darüber sind es 1000 Euro. Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten ebenfalls einen Zuschuss in der Höhe von 500 Euro.
In einer Phase 2 in einigen Wochen wird ein weiterer Zuschuss gewährt, der sich nach der Höhe der tatsächlichen Einkommenseinbuße richtet und höchstens 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate betragen wird. Die Soforthilfe aus Phase 1 wird laut Finanzministerium abgezogen. Genaue Kriterien und der Zeitpunkt der Antragstellung sind seitens der Bundesregierung noch in Ausarbeitung.
WK wickelt Soforthilfe ab
Der nunmehr bereitstehende Phase-1-Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten kleinerer Unternehmer und anderer Selbstständiger richte sich an Ein-Personen- und Kleinstunternehmer (mit weniger als zehn Beschäftigten), an erwerbstätige Gesellschafter (die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind), neue Selbständige (wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freie Dienstnehmer (z.B. EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) und freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich). „Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist selbstverständlich keine Voraussetzung, die WKÖ wurde lediglich mit der Abwicklung beauftragt, weil sie regional stark vertreten und sofort einsetzbar ist“, stellte Mandl heute klar. Hier finden Sie laufend aktualisierte Informationen zum Härtefallfonds.
Bitte Unterlagen vorbereiten!
Die Antragstellung ist heute ab 17.00 Uhr unter www.wko.at/haertefall-fondsmöglich, aufgrund des zu erwartenden Ansturms auf die Online-Plattform rät Mandl zu Geduld und zur Vorbereitung einiger Unterlagen: „Bitte prüfen Sie vor Einstieg in die Antragstellung, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Bereiten Sie auch Ihren letzten Einkommensteuerbescheid, einen Ausweis sowie Ihre KUR- oder GLN-Nummer vor.“ Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters, sie ist im jeweiligen Unternehmensaccount des Unternehmensserviceportals (USP) vermerkt (nach dem Login im Unternehmensserviceportal im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“ klicken). Auch die Global Location Number (GLN) steht im USP in den Unternehmensdaten. Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre GLN auch öffentlich unter firmen.wko.at.
Wirtschaftskammer in Vollbetrieb
„Wir haben über das Wochenende 80 Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Kärnten im Einsatz, um Antragsteller beraten zu können. Unsere Leute sind bestens informiert, denn sie haben seit 13. März 28.000 Telefonberatungen durchgeführt“, betont Mandl. Nach der jetzt anlaufenden Soforthilfe für Selbstständige erfolgt der Hauptteil der Unterstützung für Betriebe – vorwiegend der direkt betroffenen Branchen Gastronomie und Handel – in einem nächsten Schritt aus dem mit 15 Milliarden Euro dotierten Nothilfefonds der Bundesregierung in einer Mischform aus Krediten und Zuschüssen. Die genauen Kriterien werden seitens der Bundesregierung noch erarbeitet.
Sicherheit auf Baustellen
Mit der von den Bau-Sozialpartnern erzielten Einigung über verpflichtende Schutzmaßnahmen auf der Baustelle liege nunmehr eine klare Handlungsanleitung für Betriebe und Arbeitnehmer vor, unter welchen Bedingungen auf Baustellen gearbeitet werden dürfe und wie mit dem Infektionsrisiko auf der Baustelle umzugehen sei, erklärte Mandl: „Damit wird sichergestellt, dass – unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen – überall dort weitergearbeitet werden kann und soll, wo dies möglich und sinnvoll ist.“
Schutzschirm für die Wirtschaft
Neben der nunmehr anlaufenden Mindestsicherung für Selbstständige fasste Mandl die Fortschritte seit Ausbruch der Coronakrise aus Sicht der Wirtschaft zusammen:
- Das Corona–Kurzarbeitsmodell ist in Europa einzigartig, entlastet Betriebe, hält viele Menschen in Beschäftigung und ermöglicht einen raschen Neustart nach Bewältigung der aktuellen Situation.
- Die staatlichen Garantien für Überbrückungsfinanzierungen über das Austria Wirtschaftsservice (aws) und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) sorgen für die Aufrechterhaltung der Liquidität der Unternehmen.
- Zusätzlich sind inzwischen alle Stundungsmöglichkeiten voll angelaufen: Sozialversicherung und Steuern können ohne zusätzliche Belastungen zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden. Das gilt auch für die Mitgliedsbeiträge der Wirtschaftskammer.
- Das Land Kärnten bietet über den KWF seit kurzem ein von der WK gefordertes und mitverhandeltes, auf die aws- und ÖHT-Garantien abgestimmtes Programm zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft.
Gemeinsam mit Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig, Agrarlandesrat Martin Gruber und der Landwirtschaftskammer hat die Wirtschaftskammer auch die regionale Internetplattform „Das pack ma!“ ins Leben gerufen, auf der sich mittlerweile schon mehr als 1800 Kärntner Anbieter angemeldet haben. Bäcker, Fleischer, viele Wirtshäuser, bäuerliche Direktvermarkter sowie zahlreiche andere Händler und Produzenten haben für ihre Kunden geöffnet, bieten oft Online-Shops und/oder Zustellservices. Mandls Appell: „Nutzen auch Sie das regionale Angebot, melden Sie sich an oder kaufen Sie bei Kärntner Betrieben ein.“
Foto: Helge Bauer