Erneuerbaren Ausbau Gesetz beschlossen – Impuls für die Wirtschaft
Förderbedingungen, Förderstruktur und Ziele – Was das neue Gesetz mit sich bringt.
In zehn Jahren soll die Stromversorgung zu 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern erfolgen. Ein Zuwachs von 27TWh ist notwendig um dieses Ziel zu erreichen. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gibt dazu den stabilen gesetzlichen Rahmen und ein effizientes Fördersystem.
Das EAG ist ein Investitionspaket für Österreich! Energieunternehmen, aber natürlich auch unzählige weitere Unternehmen, von Industriebetrieben über KMUs und Einzelunternehmer, sowie Landwirtschaften und vor allem Länder und Gemeinden werden davon profitieren.
Was ist neu?
• DAs EAG stellt das Fördersystem für Ökostrom auf neue Beine. Es bringt mehr Mittel für erneuerbare Energie und eine höhere Fördereffizienz.
• Marktnahes Fördersystem und höhere Treffsicherheit – mit Fokus auf Investitionsförderungen und Marktprämien. Mehr Wettbewerb: Ausschreibungen dort wo es Sinn macht. Dadurch erhöhte Kosteneffizienz und mehr Ökostrom für jeden Fördereuro.
• Langfristige Förderbedingungen für mehr Planungssicherheit. Gleichzeitig Sicherung des Bestands. Erstmals Förderung für große Wasserkraftwerke. Große PV-Offensive.
• Mehr Transparenz im Energiesystem, administrative Erleichterungen und Bürokratieabbau, u.a. Genehmigungsfreistellung von Leitungen bis 45kV.
• Tarifliche Erleichterungen für Wasserstoff-Elektrolyse & Pumpspeicherkraftwerke. Erstmals Investitionsförderungen für Wasserstoff-Elektrolyseanlagen und Biogas.
Förderstruktur je Technologie:
Photovoltaik
• Ziel: 11 TWh
• Investförderung oder Marktprämien für Einspeisung bei Neuanlagen mit und ohne Speicher möglich – Gebäude oder andere Flächen (Deponien, etc.)
• 1 Mio. Dächer Programm – Neue Förderoffensive– Fokus auf Eigenverbrauch & Bürgerbeteiligung
• Auflagen zur Förderung – Abschlag für landwirtschaftliche Flächen oder Grünland, die nicht für PV gewidmet sind
Windkraft
• Ziel: 10 TWh
• Marktprämie für Neuanlagen und Repowering
• (Investförderung für Kleinwindräder möglich)
Wasserkraft
• Ziel: 5 TWh
• Investförderung für Neuerrichtung von Kleinanlagen
• Marktprämie für Neuerrichtung und Erweiterung & Revitalisierung
• Erstmals Förderung von größeren Anlagen
• Ausbau soll naturverträglich erfolgen, aber Zielerreichung muss sichergestellt werden
Biomasse & Biogas
• Ziel: 1 TWh
• Marktprämie – für Bestands- und Neuanlagen inkl. Nachfolgeförderung bis ins 30. Jahr nach Inbetriebnahme (Biomasse & Biogas)
• Wichtig ist die Bestandsicherung effizienter Anlagen oder jener die Schadholz einsetzen
• Biogas zudem: Investitionsförderung für Umrüstung von Verstromung auf Gaseinspeisung und für Neuanlagen