Ratenanträge – die letzte Möglichkeit

Liegt aktuell keine Ratenvereinbarung im Sinne des „2-Phasen-Modells“ vor, ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wieder gesetzlich verpflichtet, offene Beiträge einbringlich zu machen. Jetzt Fristen beachten!

Ratenvereinbarung – letzte Möglichkeit
Für all jene Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die es aus berücksichtigungswürdigen Gründen bislang noch nicht geschafft haben, den geordneten Abbau der offenen Beiträge zu planen und zu vereinbaren, verlängert die ÖGK einmalig die bereits abgelaufene Antragsfrist für Ratenvereinbarungen um 15 Tage.

Ratenanträge können somit ausnahmsweise noch bis spätestens 15.07.2021 gestellt werden.

Nach diesem Stichtag besteht keine Möglichkeit mehr, die gesetzlichen Zahlungserleichterungen des „2-Phasen-Modells“ in Anspruch zu nehmen. Die offenen Beiträge müssen seitens der ÖGK dann wieder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eingemahnt und exekutiv betrieben werden.

Elektronischer Ratenantrag
Ratenanträge sind ausschließlich über WEBEKU zu stellen. Der elektronische Antrag steht nur noch bis 15.07.2021 zur Verfügung. Raten werden in einer ersten Phase bis längstens 30.09.2022 gewährt. Voraussetzung ist, dass die bestehenden coronabedingten Liquiditätsprobleme gegenüber der ÖGK glaubhaft gemacht werden.

„Safety-Car“-Phase
Im Sinne einer „Safety-Car“-Phase können individuelle Lösungen getroffen werden. So ist bis Ende September 2021 eine Reduktion der ersten Ratenzahlungen auf null Euro möglich.

Beitragszeiträume ab Juni 2021
Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen. Die laufenden Beiträge sind dann wieder wie gewohnt jeweils bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten. Weitere Informationen Eine umfangreiche Zusammenfassung der gesetzlichen Rahmen lesen Sie hier