Appell an Gäste: Speisen telefonisch vorbestellen!

Gut angelaufen ist das Abholservice bei Kärntens Wirten. Es kommt aber auch zu Missverständnissen: Manche Gäste wollen ihre Bestellung vor Ort aufgeben. Die Speisen dürfen aber nur abgeholt werden, die Bestellung muss bereits zuvor erfolgen!

Seit wenigen Tagen ist das Abholen von Speisen in Kärntens Gastronomiebetrieben wieder erlaubt. Viele Wirte nutzen diese Möglichkeit, von den Gästen wird es gut angenommen. Doch nicht alle sind mit den genauen „Spielregeln“ vertraut: Immer wieder kommt es vor, dass Gäste in den Gastronomiebetrieb kommen, um erst dort ihr Essen zu bestellen. Zum Hintergrund: Durch die Wartezeit steigt auch das Infektionsrisiko zu anderen wartenden oder abholenden Gästen und das muss vermieden werden!

„Genau das sollte nicht passieren: Man darf dabei den Betrieb nur betreten (oder noch besser: vor dem Lokal warten), um Speisen abzuholen. Die Bestellung muss bereits zuvor erfolgt sein“, klärt Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie auf. Das Betretungsverbot für den Gastgewerbebetrieb gilt nämlich nur dann nicht, wenn Speisen abgeholt werden, die

  • vorbestellt wurden,
  • nicht vor Ort konsumiert werden und wenn
  • bei der Übergabe ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.

Der Großteil der Kärntner Gastronomen, die ein Abholservice anbieten, setzen auf telefonische Bestellungen. In manchen Betrieben kann auch über die Website, per E-Mail oder WhatsApp-Nachricht geordert werden. Für die Gäste ist dieser Bestellablauf ebenfalls vorteilhaft: Sie müssen keine Wartezeiten in Kauf nehmen und bekommen das Essen in vielen Fällen direkt vor den Betrieb geliefert. „Liebe Gäste, bitte daher vorbestellen anstatt im Lokal die Bestellung aufgeben!“, bringt es der Wirtesprecher auf den Punkt.

Dem Wirt helfen Strafen zu vermeiden!
Der Appell von Sternad: „Wir müssen jetzt alle darauf achten, die Vorgaben strikt einzuhalten. Sollte das nicht funktionieren, müssen wir mit Sanktionen rechnen. Und ich meine damit nicht nur die hohen Strafen, die jeden einzelnen treffen können. Im schlimmsten Fall könnte dieses Verhalten sogar zum Verbot des Abholservice führen!“ Bestellungen im Lokal können dem Wirt aktuell eine Strafe von bis zu 3600 Euro einbringen.

„Indem wir uns jetzt alle an diese Vorgaben halten, tragen wir außerdem zur möglichst raschen Bewältigung der Pandemie bei. Und je schneller wir das geschafft haben, desto schneller können wir unsere Betriebe wieder öffnen! Jeder, der sich nicht an den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung hält, schadet der gesamten Tourismusbranche“, so Sternad.

Tipp: Auf www.daspackma.at findet man viele Kärntner Gastronomen, die Zustell- oder Abholservice anbieten!

 

Foto: (c)Envato Elements/francescoridolfi.com

Mandl: Jetzt den Neustart vorbereiten!

Die Phase der strengen Pandemiemaßnahmen sei notwendig, werde aber – Vernunft in den kommenden Tagen vorausgesetzt – nach Ostern schrittweise gelockert, begrüßt WK-Präsident Mandl.

Nach dem ersten Schock über die weltweite Ausbreitung der Covid19-Erkrankung und den folgenden Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung seit dem 16. März sei es nun an der Zeit, nach vorne zu blicken und den Neustart der Wirtschaft vorzubereiten. Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl: „Nach den Osterfeiertagen werden die strengen Beschränkungen schrittweise gelockert. Rund ein Monat Stillstand in weiten Teilen der Wirtschaft muss genügen, jetzt geht es auch darum, die schlimmsten Auswirkungen der Infektion auf unsere Unternehmen zu begrenzen. Das Hilfspaket der Bundesregierung ist hier europaweit vorbildhaft.“

Planung für „Zeit danach“
Selbstverständlich könne es nicht zielführend sein, sofort alle Beschränkungen aufzuheben, weil das Risiko einer neuerlich ansteigenden Infektionsrate zu hoch sei. Mandl: „Am Beispiel Singapur zeigt sich, was passieren kann, wenn die Lockerung zu rasch vollzogen wird – so sehr wir uns das alle wünschen würden.“ Allerdings könne er sich eine schrittweise Rückkehr in eine neue Normalität vorstellen, deren Planung jetzt beginnen könne, erklärte Mandl: „Ich danke der Bundesregierung und WKÖ-Präsident Mahrer für die klaren Worte. Die werden nicht jedem gefallen, aber jeder kennt sich aus.“

Kärntens Unternehmer stünden nun vor der doppelten Herausforderung, einerseits die noch andauernde Krise zu bewältigen, wozu die Maßnahmen der Bundesregierung in medizinischer und wirtschaftlicher Hinsicht sehr sinnvoll seien. „Aber andererseits können und müssen wir schon den Neustart in konkreten Schritten vorbereiten, damit wir den volkswirtschaftlichen Schaden begrenzen und uns einstellen können auf die Zeit danach.“

Handel aufsperren
Selbstverständlich würden Großveranstaltungen und gemütliches Beisammensein noch länger nicht möglich sein. Aber aus Sicht Mandls ist es besonders begrüßenswert, dass einem ersten Schritt bereits nächste Woche kleinere Handelsbetriebe sowie noch rechtzeitig zur Frühjahrssaison Bau- und Gartenmärkte – selbstverständlich unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der Anordnung zum Tragen von Schutzmasken – wieder öffnen könnten. Mandl: „Das Verständnis für den Schutz vor Ansteckung ist jetzt da, die Bundesregierung kann Schritt für Schritt einen Weg zurück aufzeigen und zulassen.“

Sommerbauverbot aussetzen
Auch die öffentliche Verwaltung könne dabei wertvolle Hilfestellung leisten. So schlägt Mandl vor, bereits jetzt die geltenden behördlichen Regelungen zu durchforsten, um Entlastungsmöglichkeiten zu identifizieren und die nötigen juristischen Vorkehrungen zu treffen: „Zum Beispiel sollte man dringend darüber nachdenken, das Sommerbauverbot im Tourismus – zumindest für den Innenausbau – heuer auszusetzen, um antizyklisch agierenden Unternehmen die Möglichkeit zu geben, zu investieren und die Wirtschaft wieder anzukurbeln.“ Darüber hinaus sei die Verwaltung auf allen Ebenen aufgerufen, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, um öffentliche Aufträge, Beschaffungen etc. im Interesse einer Wirtschaftsbelebung vorzuziehen, appellierte Mandl.

 

Foto: WKK/Helge Bauer

Abholservice in Gastronomie wieder erlaubt!

Die heimischen Wirte können wieder Abholservice anbieten: Ab sofort dürfen Gäste ihre Speisen im Lokal abholen, wenn sie diese vorbestellt haben, sie nicht vor Ort konsumiert werden und bei der Übergabe ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird!

ür Unverständnis hat die in den vergangenen Tagen geltende Regelung für die Gastronomie gesorgt: Nachdem das Abholen von Speisen zunächst erlaubt war, wurde dieses Ende März von der Bundesregierung untersagt. Zur Erklärung: Lieferservice war weiterhin erlaubt, aber kein „Drive-Through“ oder die kontaktlose Übergabe von Speisen/Getränken vor und in dem Lokal.

Ausnahme vom Betretungsverbot

In der 130. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, die soeben im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und ab sofort gültig ist, wurde dies nun neu geregelt. Im Gesetzestext heißt es: „Die Abholung vorbestellter Speisen ist zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.

Das Betretungsverbot für den Gastgewerbebetrieb gilt also nicht, wenn Speisen abgeholt werden, die

  • vorbestellt wurden
  • nicht vor Ort konsumiert werden
  • bei der Übergabe der auch sonst vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.

„Die Politik hat damit auf eine Notwendigkeit reagiert. Das Abholservice ist für viele unserer Betriebe die einzige Möglichkeit, weiterhin Umsätze zu erwirtschaften. Es ist ein kleiner Strohhalm, um unternehmerische Existenzen zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagt Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie. Gemeinsam mit dem Fachverband hat er sich in den vergangenen Tagen massiv um eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Gastronomen auf Bundesebene eingesetzt.

Kulinarische Nahversorgung

Das Abholservice ist darüber hinaus ein wesentlicher Baustein für die kulinarische Nahversorgung in den kommenden Wochen. „Die Kärntner Gastronomen helfen mit ihren Angeboten, diese schwierige Zeit leichter zu überstehen. In Zeiten, in denen man das Haus so wenig als möglich verlassen soll, ist Essen nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine willkommene Abwechslung“, so Sternad. Mit kulinarischen Highlights bringen die Wirte ein wenig Farbe in den Alltag ihrer Gäste– und leisten damit auch einen Beitrag für eine gute Stimmung und ein gutes Miteinander in der Bevölkerung.

Appell an Gastronomen

Der Fachgruppenobmann appelliert eindringlich an seine Kolleginnen und Kollegen: „Es kommt jetzt darauf an, dass jeder einzelne Wirt die Hygiene- und Abstandsregelungen strikt einhält!“ Bei Verstößen müsse man nicht nur mit Strafen von bis zu 3600 Euro rechnen, sondern es sei auch zu befürchten, dass die Politik wieder härtere Maßnahmen ergreifen und das Abholservice wieder verbieten könnte.

„Indem wir uns jetzt alle an diese Vorgaben halten, tragen wir außerdem zur möglichst raschen Bewältigung der Pandemie bei. Und je schneller wir das geschafft haben, desto schneller können wir unsere Betriebe wieder öffnen! Jeder, der sich nicht an den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung hält, schadet der gesamten Tourismusbranche“, sagt Sternad, der von der Politik dringend notwendige Schritte zur Entlastung der Unternehmen einfordert: „Es muss weitere Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Tourismuswirtschaft geben – und zwar schnell und unbürokratisch! Eine reine Ankündigungspolitik hilft unseren Betrieben nicht weiter!“

Corona-Hilfs-Fonds

Österreich und damit auch unser Wirtschaftsstandort befinden sich in einer Ausnahmesituation. Die Corona-Krise und die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus stellen unsere Unternehmen vor enorme finanzielle Herausforderungen und oft schwerwiegende Liquiditätsengpässen.

Mit dem Corona Hilfs-Fonds hilft die Bundesregierung

  • Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind.
  • Unternehmen, die in Folge der Corona Krise mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind.

Der Corona-Hilfs-Fonds verfügt über ein Volumen von 15 Milliarden Euro und wird über die neugegründete COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur abgewickelt.

 

Der Corona-Hilfs-Fonds besteht aus zwei unterschiedlichen Maßnahmen für von COVID-19 bzw. der Verbreitung betroffene Unternehmen:

  • Garantie der Republik mit 90% Haftung für die Kreditsumme
  • Zuschuss für bis zu 75% von bestimmten Betriebskosten.

 

Die ersten Gelder können ab 8. April beantragt werden.

 

DIE GARANTIE DER REPUBLIK

  • dient zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten.
  • Die Garantie der Republik deckt 90% der Kreditsumme ab.
  • Obergrenze: Maximal 3 Monatsumsätze oder 120 Millionen Euro
  • Tatsächlich abgedeckt wird der festgestellte Liquiditätsbedarf eines Unternehmens
  • Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden
  • Es kommt ein Kreditzinssatz von höchstens 1% sowie Garantieentgelte, die von der EU vorgeschrieben sind und je nach Größe des Unternehmens und Laufzeit der Garantie zwischen 0,25 und 2% betragen zur Anwendung.

 

Voraussetzungen und Bedingungen:

  • Die Geschäftstätigkeit muss in Österreich sein
  • und Liquiditätsbedarf in Österreich bestehen.
  • Es dürfen nur stark begrenzt Boni an Vorstände ausgeschüttet werden
  • Es dürfen keine Dividendenzahlungen von 16.3.2020 – 16.3.2021 aus dieser Liquiditätshilfe getätigt werden

 

Ansprechpartner für die Unternehmen ist immer die Hausbank!

Diese kümmert sich in weiterer Folge um die Abwicklung. Je nach Unternehmen wird dieser Antrag dann an die Oesterreichische Kontrollbank (Großunternehmen), an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (Klein- und Mittelbetriebe) oder an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (Tourismusunternehmen) weitergeleitet.

Über diese drei Förderstellen werden von der COFAG Kreditgarantien für von Banken an Unternehmen vergebene Kredite ausgestellt.  90% der Garantie trägt die COFAG, 10% die Hausbank.

 

Beantragung: ab 8. April möglich

 

BETRIEBSKOSTENZUSCHUSS

Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den anfallenden Betriebskosten bis maximal 90 Millionen Euro.

Umfasst sind folgende Fixkosten:  

  • Mieten (Ausschöpfung der Möglichkeit von Mietzinsminderung notwendig)
  • Versicherungsprämien,
  • Zinsaufwendungen (wenn diese nicht vom Moratorium erfasst sind)
  • vertragliche Zahlungsverpflichtungen die unkündbar oder betriebsnotwendig sind
  • Lizenzkosten, Strom-, Gas-, Telefon- und Internetkosten
  • sowie Unternehmerlohn – nach den gleichen Kriterien wie im Härtefallfonds.
  • verderbliche und saisonale Ware, deren Wert wegen der Corona-Krise bzw Maßnahmen um zumindest 50 % sinkt – wie etwa bei Gärtnereien (zB Osterblumen) oder Textilgeschäften

 

Wenn diese binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen, zahlt der Bund:

  • 40 – 60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
  • 60 – 80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
  • 80-100% Ausfall: 75% Ersatzleistung

 

Voraussetzungen:

  • Standort in Österreich (wie bei Garantie)
  • Umsatzeinbruch von zumindest 40%
  • Unternehmen müssen sämtliche zumutbaren Maßnahmen setzen, um die Arbeitsplätze zu erhalten

 

Ausbezahlung: nach Feststellung des Schadens nach Ende des Wirtschaftsjahres. Sowohl den Umsatzeinbruch als auch den Betrag der relevanten Fixkosten muss ein Steuerberater oder ein Wirtschaftsprüfer testieren.

Registrierung ab 15.4. über das Online-Tool des aws – bis 31.12.2020 möglich.

 

 

 

Wir suchen Kärntens #Mutmacher

In Zeiten der Krise steckt oft auch eine Chance.

Unsere heimischen Betriebe zeigen mit Mut, Kreativität und Einsatzbereitschaft, dass er/sie ihre/n Mann/Frau steht und mit individuellen Lösungen versuchen, das Beste aus dieser schwierigen Situation zu machen.

In den letzten Tagen konnten wir schon einige Betriebe mit innovativen und außergewöhnlichen Idee auf unserer Facebook-Seite vorstellen!

Hier finden Sie die gesammelten Vorstellungen. Sollte Ihnen hier jemand fehlen, schreiben Sie uns doch einfach an office@wirtschaftsbund-ktn.at

Mandl: Verbesserungen bei Härtefallfonds fix

Einkommensgrenzen fallen, Jungunternehmer und Mehrfachversicherte können ab 16. April um Soforthilfe ansuchen.

Der Härtefallfonds wirkt: Bis 1. April um 11.00 Uhr hat die Wirtschaftskammer Kärnten 7.256 Anträge erhalten und davon bereits 6.547 bearbeitet und ausbezahlt. Österreichweit konnten von knapp 100.000 eingelangten Anträge 90 Prozent bereits geprüft und ca. 80 Millionen Euro an Soforthilfe überwiesen werden. Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl: „Wir leisten damit einen wesentlichen Beitrag, damit unsere Ein-Personen- und Kleinstunternehmen sowie zahlreiche andere Selbstständige in einem ersten Schritt ihren wichtigsten Verpflichtungen nachkommen können.“

Nachbesserungen durchgesetzt
Und auch der nächste Schritt ist bereits in Umsetzung: Die von der Wirtschaftskammer mit Nachdruck geforderte Nachbesserung des Härtefallfonds in der Phase II ab 16. April konnte durchgesetzt und der Fonds von einer auf zwei Milliarden Euro aufgestockt werden. Das bedeutet im Detail:

  • Die bisher geltenden Einkommensunter- und -obergrenzen fallen: Auch bisher wegen zu niedriger oder zu hoher Einkommen nicht Anspruchsberechtigte können nun mit einer Soforthilfe rechnen.
  • Mehrfach Sozialversicherte sind ab sofort ebenso berechtigt, um die Soforthilfe aus dem Härtefallfonds anzusuchen, ebenso wie
  • JungunternehmerInnen, die seit dem 1. Jänner gegründet haben: Auch sie werden aus dem Härtefallfonds abgesichert.

Mandl: „Ich freue mich sehr über diese nachträglichen Verbesserungen und danke der Bundesregierung und Finanzminister Blümel, dass man hier das nötige Augenmaß bewiesen hat. Wir müssen in dieser herausfordernden Situation besonders auf jene Selbstständigen achten, deren persönlicher Handlungsspielraum kleiner ist – ganz nach der Devise, die ich auch intern ausgegeben habe: Wir lassen niemanden zurück.“

Notfallfonds voraussichtlich ab 8. April offen
Das gilt selbstverständlich in erster Linie für die von den Maßnahmen der Bundesregierung in der Coronabekämpfung direkt betroffenen Branchen wie den Tourismus, den Handel und die Gastronomie. Die genauen Rahmenbedingungen für den Notfallfonds sollten am kommenden Freitag, 3. April, feststehen; bereits am nächsten Mittwoch, 8. April, solle laut Finanzministerium die Antragstellung möglich sein. Mandl: „In Summe stehen 15 Mrd. Euro bereit, um Umsatzeinbußen über einen längeren Zeitraum in einem Mix aus staatlich garantierten Krediten und Direktzahlungen abzufedern.“

Zuversicht für den „Tausendfüßler“
Wie Mandl betonte, sei er optimistisch, dass es mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung gelingen könne, die Auswirkungen der Coronakrise für die Betriebe so gering wie nur möglich zu halten: „Auch die Politik weiß, dass sie am Tag danach eine starke Wirtschaft – vor allem den standfesten Tausendfüßler unserer oft familiengeführten Klein- und Mittelbetriebe – dringend und in guter Kondition brauchen wird. Ich bin optimistisch, dass wir schon Ende dieses Monats wieder mit deutlich mehr Zuversicht und Optimismus in die Zukunft schauen.“ Allein im März hat die Wirtschaftskammer über die Corona-Telefonhotline 05 90 904-808 sowie die Sparten und Fachorganisationen 55.000 Unternehmeranfragen beantwortet.

Hier finden Sie hier unsere gesammelten Mitgliederinformationen/Corona Updates und Medieninformationen der vergangenen Wochen.

 

Foto: WKK/Helge Bauer