Appell an Gäste: Speisen telefonisch vorbestellen!
Gut angelaufen ist das Abholservice bei Kärntens Wirten. Es kommt aber auch zu Missverständnissen: Manche Gäste wollen ihre Bestellung vor Ort aufgeben. Die Speisen dürfen aber nur abgeholt werden, die Bestellung muss bereits zuvor erfolgen!
Seit wenigen Tagen ist das Abholen von Speisen in Kärntens Gastronomiebetrieben wieder erlaubt. Viele Wirte nutzen diese Möglichkeit, von den Gästen wird es gut angenommen. Doch nicht alle sind mit den genauen „Spielregeln“ vertraut: Immer wieder kommt es vor, dass Gäste in den Gastronomiebetrieb kommen, um erst dort ihr Essen zu bestellen. Zum Hintergrund: Durch die Wartezeit steigt auch das Infektionsrisiko zu anderen wartenden oder abholenden Gästen und das muss vermieden werden!
„Genau das sollte nicht passieren: Man darf dabei den Betrieb nur betreten (oder noch besser: vor dem Lokal warten), um Speisen abzuholen. Die Bestellung muss bereits zuvor erfolgt sein“, klärt Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie auf. Das Betretungsverbot für den Gastgewerbebetrieb gilt nämlich nur dann nicht, wenn Speisen abgeholt werden, die
- vorbestellt wurden,
- nicht vor Ort konsumiert werden und wenn
- bei der Übergabe ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.
Der Großteil der Kärntner Gastronomen, die ein Abholservice anbieten, setzen auf telefonische Bestellungen. In manchen Betrieben kann auch über die Website, per E-Mail oder WhatsApp-Nachricht geordert werden. Für die Gäste ist dieser Bestellablauf ebenfalls vorteilhaft: Sie müssen keine Wartezeiten in Kauf nehmen und bekommen das Essen in vielen Fällen direkt vor den Betrieb geliefert. „Liebe Gäste, bitte daher vorbestellen anstatt im Lokal die Bestellung aufgeben!“, bringt es der Wirtesprecher auf den Punkt.
Dem Wirt helfen Strafen zu vermeiden!
Der Appell von Sternad: „Wir müssen jetzt alle darauf achten, die Vorgaben strikt einzuhalten. Sollte das nicht funktionieren, müssen wir mit Sanktionen rechnen. Und ich meine damit nicht nur die hohen Strafen, die jeden einzelnen treffen können. Im schlimmsten Fall könnte dieses Verhalten sogar zum Verbot des Abholservice führen!“ Bestellungen im Lokal können dem Wirt aktuell eine Strafe von bis zu 3600 Euro einbringen.
„Indem wir uns jetzt alle an diese Vorgaben halten, tragen wir außerdem zur möglichst raschen Bewältigung der Pandemie bei. Und je schneller wir das geschafft haben, desto schneller können wir unsere Betriebe wieder öffnen! Jeder, der sich nicht an den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung hält, schadet der gesamten Tourismusbranche“, so Sternad.
Tipp: Auf www.daspackma.at findet man viele Kärntner Gastronomen, die Zustell- oder Abholservice anbieten!
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