Corona-Hilfs-Fonds

Österreich und damit auch unser Wirtschaftsstandort befinden sich in einer Ausnahmesituation. Die Corona-Krise und die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus stellen unsere Unternehmen vor enorme finanzielle Herausforderungen und oft schwerwiegende Liquiditätsengpässen.

Mit dem Corona Hilfs-Fonds hilft die Bundesregierung

  • Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind.
  • Unternehmen, die in Folge der Corona Krise mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind.

Der Corona-Hilfs-Fonds verfügt über ein Volumen von 15 Milliarden Euro und wird über die neugegründete COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur abgewickelt.

 

Der Corona-Hilfs-Fonds besteht aus zwei unterschiedlichen Maßnahmen für von COVID-19 bzw. der Verbreitung betroffene Unternehmen:

  • Garantie der Republik mit 90% Haftung für die Kreditsumme
  • Zuschuss für bis zu 75% von bestimmten Betriebskosten.

 

Die ersten Gelder können ab 8. April beantragt werden.

 

DIE GARANTIE DER REPUBLIK

  • dient zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten.
  • Die Garantie der Republik deckt 90% der Kreditsumme ab.
  • Obergrenze: Maximal 3 Monatsumsätze oder 120 Millionen Euro
  • Tatsächlich abgedeckt wird der festgestellte Liquiditätsbedarf eines Unternehmens
  • Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden
  • Es kommt ein Kreditzinssatz von höchstens 1% sowie Garantieentgelte, die von der EU vorgeschrieben sind und je nach Größe des Unternehmens und Laufzeit der Garantie zwischen 0,25 und 2% betragen zur Anwendung.

 

Voraussetzungen und Bedingungen:

  • Die Geschäftstätigkeit muss in Österreich sein
  • und Liquiditätsbedarf in Österreich bestehen.
  • Es dürfen nur stark begrenzt Boni an Vorstände ausgeschüttet werden
  • Es dürfen keine Dividendenzahlungen von 16.3.2020 – 16.3.2021 aus dieser Liquiditätshilfe getätigt werden

 

Ansprechpartner für die Unternehmen ist immer die Hausbank!

Diese kümmert sich in weiterer Folge um die Abwicklung. Je nach Unternehmen wird dieser Antrag dann an die Oesterreichische Kontrollbank (Großunternehmen), an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (Klein- und Mittelbetriebe) oder an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (Tourismusunternehmen) weitergeleitet.

Über diese drei Förderstellen werden von der COFAG Kreditgarantien für von Banken an Unternehmen vergebene Kredite ausgestellt.  90% der Garantie trägt die COFAG, 10% die Hausbank.

 

Beantragung: ab 8. April möglich

 

BETRIEBSKOSTENZUSCHUSS

Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den anfallenden Betriebskosten bis maximal 90 Millionen Euro.

Umfasst sind folgende Fixkosten:  

  • Mieten (Ausschöpfung der Möglichkeit von Mietzinsminderung notwendig)
  • Versicherungsprämien,
  • Zinsaufwendungen (wenn diese nicht vom Moratorium erfasst sind)
  • vertragliche Zahlungsverpflichtungen die unkündbar oder betriebsnotwendig sind
  • Lizenzkosten, Strom-, Gas-, Telefon- und Internetkosten
  • sowie Unternehmerlohn – nach den gleichen Kriterien wie im Härtefallfonds.
  • verderbliche und saisonale Ware, deren Wert wegen der Corona-Krise bzw Maßnahmen um zumindest 50 % sinkt – wie etwa bei Gärtnereien (zB Osterblumen) oder Textilgeschäften

 

Wenn diese binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen, zahlt der Bund:

  • 40 – 60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
  • 60 – 80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
  • 80-100% Ausfall: 75% Ersatzleistung

 

Voraussetzungen:

  • Standort in Österreich (wie bei Garantie)
  • Umsatzeinbruch von zumindest 40%
  • Unternehmen müssen sämtliche zumutbaren Maßnahmen setzen, um die Arbeitsplätze zu erhalten

 

Ausbezahlung: nach Feststellung des Schadens nach Ende des Wirtschaftsjahres. Sowohl den Umsatzeinbruch als auch den Betrag der relevanten Fixkosten muss ein Steuerberater oder ein Wirtschaftsprüfer testieren.

Registrierung ab 15.4. über das Online-Tool des aws – bis 31.12.2020 möglich.