Kärntner Modehandel droht durch Corona-Krise Insolvenzwelle

Eine Studie zeigt: Durch die Krise schwindet Eigenkapital und jedes 3. Unternehmen ist insolvenzgefährdet. „Es braucht eine angemessene Entschädigung für entwertetes Warenlager“, fordert der Sprecher des Mode- & Lifestylehandels Stattmann.

Den heimischen Modehandel haben die Schließungen im Zuge der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen besonders hart getroffen. Kurzarbeit hilft den Betrieben nur zum Teil, denn die Fixkosten in anderen Bereichen laufen weiter: Vor allem die enormen Kosten für den Wareneinsatz machen der Branche zu schaffen: „Die Frühlingsware muss bezahlt werden und wurde ja zu einem Großteil bereits geliefert, ist aber in Kürze nur noch einen Bruchteil davon wert“, erklärt Hanns Stattmann, Obmann des Gremiums Handel mit Mode und Freizeitartikel, und führt aus: „Die Kauflust wird auch in den kommenden Monaten niedrig sein. Wenn es nicht angemessene Entschädigungen für das entwertete Warenlager gibt, werden die dramatischen Umsatzeinbrüche vielen Unternehmen das Genick brechen.“ Der Mode-, Schuh- und Sportartikelhandel schafft in Kärnten 4.700 Arbeitsplätze. Stattmann befürchtet: „Viele Jobs davon sind jetzt in Gefahr.

Economica-Studie: „Eine Insolvenzwelle im Bekleidungshandel ist unmittelbar zu erwarten“
Das bestätigt auch eine aktuelle österreichweite Studie des Economica Instituts für Wirtschaftsforschung: Die Warenvorräte sind im Modehandel die größte Vermögensposition – mit 33 Prozent entsprechen sie exakt der durchschnittlichen Eigenkapitalquote der Branche. Berechne man nun ein Szenario, bei dem ein Modehändler Kurzarbeit anwendet und Teile des Warenlagers in den kommenden Wochen abverkaufen könne, so würde trotzdem alleine in der Frühjahr-/Sommersaison 2020 fast das gesamte Eigenkapital aufgebraucht, es sei „unmittelbar eine Insolvenzwelle im Bekleidungshandel zu erwarten“, so Studienautor Peter Voithofer in der Economica-Studie.

Mode im Entschädigungsmodell nicht berücksichtigt
Der Gremialobmann erläutert: „Die Studie geht wohlgemerkt von einem bis Februar 2020 profitablen Modehandelsunternehmen aus. Es geht hier um die Existenz gesunder Unternehmen, die durch die Corona-Krise und den Shutdown gefährdet sind.“ Aus diesem Grund seien die vorliegenden Regelungen des Hilfsfonds der Bundesregierung für die Branchenvertreter des Bekleidungs-, Schuh- und Sportartikelhandels zu wenig konkret und völlig unzureichend. „Vor allem das System zur Bewertung des Warenlagers ist für den Modehandel nicht anwendbar. Es richtet sich an Branchen wie den Blumenhandel, wo die Waren nach sehr kurzer Zeit verdorben sind und dann tatsächlich weggeworfen werden. Erst dann ist laut derzeitigem Regierungsvorschlag ein Kostenersatz für den Wertverlust des Warenlagers vorgesehen. Dass Bekleidung rasch aus der Mode kommt, entspricht zwar de facto dem Verderb der Ware, wird aber im derzeitigen Entschädigungsmodell nicht so behandelt“, so Stattmann.

Der Branchenvertreter sagt weiter: „Wir haben jetzt schon die Ware für die gesamte Frühjahrsund Sommersaison im Haus, also für die nächsten knapp sechs Monate. Ein erheblicher Teil dieser Waren, die nun nicht verkauft werden können, muss daher zur Gänze abgewertet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Händler auch schon die Ware für den kommenden Herbst und Winter verbindlich bestellt haben, und dies unter einer viel optimistischeren Einschätzung der Kauflaune, eben ohne Krise. Im Bekleidungshandel denkt man langfristig und in Saisonen, das unterscheidet uns auch von den anderen Handelsbranchen. Daher braucht es eine spezifische Entschädigungslösung für den Modehandel. Eine sofortige Klärung dieser Frage ist überlebenswichtig, denn sonst startet eine enorme Preisschlacht, die eine Insolvenzwelle noch beschleunigen würde“.

Angemessene Entschädigung für Modehandel
Der Kärntner Modehandel fordert daher eine Lösung für das Warenlager, die auf die besonderen Rahmenbedingungen der Branche Rücksicht nehme. „Wir brauchen eine deutlich höhere Refundierung, die darauf Rücksicht nehmen muss, dass die Ware schnell aus der Mode kommt, also faktisch entwertet wird. Wenn die Regierung die Regelung nicht nachschärft und es keine angemessene Entschädigung für das entwertete Warenlager im Modehandel gibt, könnte das hunderte Arbeitsplätze in Kärnten kosten“, appelliert Gremialobmann Hanns Stattmann.

Modeshopping ist erlaubt
Ein Anliegen ist dem Branchenvertreter auch, dass die Kauflust wieder angeregt wird: „Mode ist ein emotionales Thema. In normalen Zeiten kommen die Leute gerne ins Geschäft, und kaufen sich schöne Dinge, weil sie damit gesehen werden wollen. Wenn sie nicht auf die Straße gehen oder sich Sorgen um den Arbeitsplatz machen, wird viel weniger Bekleidung gekauft. Das sehen wir im stationären Handel in den ersten Tagen nach der Wiedereröffnung der kleinen Geschäfte. Daher meine Bitte an die Kunden: Kaufen Sie, wann immer es Ihnen möglich ist, bei regionalen Händlern! In den Läden gibt es strenge Sicherheits- und Hygienemaßnahmen – das Shoppen ist also sicher!“

Foto: pixabay/Quinn Kampschroer

Neustart: Bauwirtschaft als Schlüsselbranche

Die Bauwirtschaft ist für Kärnten eine Schlüsselbranche und wird beim Neustart bzw. beim Hochfahren der Wirtschaftskreisläufe eine entscheidende Rolle spielen. Die ARGE Bauwirtschaft fühlt sich von den Gemeinden alleine gelassen.

5.000 Unternehmen – vom Baustoffhersteller über Planer und Architekten bis zu den ausführenden Gewerken (wie beispielsweise Baumeister, Installateur oder Maler) – geben rund 40.000 Menschen Arbeit und Einkommen. „Dieser wichtige Wirtschaftsmotor läuft als Folge der Corona-Krise nicht rund“, warnt nun Gerhard Oswald, Obmann der Branchenvertretung ARGE Bauwirtschaft. Dabei ist das Funktionieren dieses wirtschaftlichen Impulsgebers eine Voraussetzung für den Lebens- und Wirtschaftsstandort Kärnten: Der Anteil der Bauwirtschaft am gesamten Kärntner Produktionswert beträgt 25 %. Die Baubranche ist dabei wesentlich von öffentlichen Aufträgen abhängig: Im Tiefbau sind es 70 %, im Hochbau 30 %.

Oswald: „Die Bedeutung der Kärntner Bauwirtschaft liegt aber nicht nur in den sehr hohen Produktions-, Beschäftigungs- und Lehrlingsausbildungs-Effekten, sondern insbesondere in den sehr hohen volkswirtschaftlichen Multiplikator-Effekten (Vervielfältigungswirkungen) von Bauinvestitionen.“ Bei einer Bauinvestition von einer Million Euro werden über diese Multiplikatorwirkung heimische Produktionswerte von 1,48 Mio. Euro ausgelöst.

In der Corona-Krise kämpft die Bauwirtschaft neben vielen anderen Problemen wie unterbrochenen Lieferketten, fehlender Schutzausrüstung, dem Facharbeitermangel oder drohenden Pönalzahlungen, aber auch mit hausgemachten Schwierigkeiten in der öffentlichen Verwaltung: Der sommerliche Baustopp in vielen Kärntner Seengemeinden macht der Branche ebenso zu schaffen wie die stockenden Genehmigungsverfahren bei den Baubehörden und der Verfahrens- und Entscheidungsstillstand von rund sechs Wochen aufgrund des 2. Covid-19-Begleitgesetzes. Oswald: „Mit dieser Geisteshaltung kann ich mir nur schwer einen erfolgreichen Neustart vorstellen.“

Sommerbaustopp
Bereits vor Wochen hat die Wirtschaftskammer Kärnten mit der ARGE Bauwirtschaft im Rahmen eines Baugipfels die Regierung gebeten, an die Gemeinden heranzutreten, sie mögen doch den in vielen Gemeinden während der Sommermonate herrschenden Baustopp lockern. In der WK wurde dazu zwischen Bauwirtschaft und Tourismusbranche ein Kompromissvorschlag ausgearbeitet: Die Tourismuswirtschaft hat keinerlei Bedenken, dass Bauvorhaben im Mai (und solange die Hotellerie gesperrt ist) grundsätzlich erlaubt werden. Sie ist auch einverstanden, dass die in den Baubescheiden als Auflage formulierten Bauverbote auch in den Monaten Juli und August aufgehoben werden – allerdings eingeschränkt auf Baumaßnahmen, durch die keine oder geringe Lärmbelästigung zu erwarten sind, wie z.B. im Innenausbau. Keine Bedenken gibt es auch bei Bauvorhaben, die in keiner unmittelbarer Nähe zu Tourismusbetrieben und nicht in touristischen Kernzonen liegen.

Mit Schreiben vom 15. April 2020 hat das Amt der Kärntner Landesregierung den Gemeinden aufgezeigt, welche Möglichkeiten es gibt, die bestehenden Baustopp-Auflagen in den Bescheiden zu lockern. Oswald: „Grundsätzlich stellt die Aufsichtsbehörde klar, dass Gemeindeverordnungen nach der Kärntner Bauordnung, in denen ein befristeter Baustopp in den Sommermonaten festgelegt wurde, aufzuheben sind, da sie rechtwidrig sind. Wenn in gültigen Baubescheiden eine Auflage bezüglich Sommerbaustopp besteht, so hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese Bescheidpunkte von Amtswegen abzuändern. Diese Möglichkeit, die sommerlichen Baustoppauflagen wäre die einfachste Lösung und die Gemeinden werden gebeten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Bauherren dahingehend zu informieren.“

Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Bauherr als Bewilligungsinhaber um eine Änderung dieser Auflage bei der Baubehörde ansucht. Die Gemeinde könnte dann den Antrag auf Abänderung ohne mündliche Verhandlung bescheidmäßig erledigen.
Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass die Oberbehörde die Gemeinden darauf hinweist, dass bei Bescheidverletzungen die im Verwaltungsstrafgesetz verankerte Verpflichtung „Beratung vor Bestrafung“ anzuwenden ist. Oswald: „Bisher ist die Reaktion der Gemeinden auf dieses Schreiben der Landesregierung recht schleppend.“

Stockende Genehmigungsverfahren
Vielfach haben die Gemeinden bereits anberaumte Verhandlungstermine mit Hinweis auf Covid-19 einfach kurzfristig abgesagt. Mit Schreiben von 1. April 2020 hat das Amt der Kärntner Landesregierung mit einem Schreiben an die Kärntner BürgermeisterInnen klargestellt, dass nach wie vor mündliche Verhandlungen in Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden können, wenn die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Weiters weist das Land auf die Möglichkeit der vereinfachten Bewilligungsverfahren nach der Kärntner Bauordnung hin und fordert die Gemeinden auf, von dieser Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens (ohne zwingende Augenscheinverhandlung) Gebrauch zu machen.

Auch bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren sollte es zu keinen Genehmigungsstaus kommen, da auch bei diesen Verfahren Verhandlungen durchgeführt werden dürfen und die zuständige Abteilung im Amt der Kärntner Landesregierung bereits Anfang April klargestellt hat, dass die Sachverständigen des Landes im vollen Umfang zur Verfügung stehen: Gutachten und Stellungnahmen können digital erstellt werden, die Teilnahme an Verhandlungen wäre über Skype und in Ausnahmefällen auch vor Ort möglich. Oswald: „Auch hier kann ich keine gesteigerte Bewegung seitens der Bezirkshauptmannschaften erkennen, um den bereits entstandenen Stau aufzulösen.“

Verfahrens- und Entscheidungsstillstand
Ein weiteres Problem ist durch das 2. Covid-19-Begleitgesetz entstanden: Demzufolge werden bis zum Ablauf des 30.04.2020 alle gesetzlichen Fristen unterbrochen und beginnen mit 1. Mai 2020 wieder neu zu laufen. Im Ergebnis bedeutet das, dass die Behörden seit dem 21. März 2020 kaum mündliche Verhandlungen mehr anberaumen und auch keine Bescheide mehr zugestellt haben. Oswald: „Kärntenweit wird die Summe aller Bau-, Gewerbe-, Wasser-, Naturschutz- und Forstrechtsverfahren, die dadurch gestoppt wurden, wohl weit über 1.000 liegen.“ Hier erwartet die Wirtschaft nach Auslaufen dieser Frist eine rasche unbürokratische Abarbeitung durch die Verwaltungsbehörden oder eine unbürokratische Gesamtlösung durch ein weiteres Covid-19-Gesetz, mit dem die Verfahrensabläufe zur Wiederbelebung der Wirtschaftsleistung und des Arbeitsmarktes wesentlich erleichtert werden.

Oswald: „Die Bauwirtschaft ist eine Schlüsselbranche für den Neustart: Die Wirtschaftskammer Kärnten mit der ARGE Bauwirtschaft ersucht die Behörden – Baubehörden in den Gemeinden und Gewerbebehörden bei den Bezirkshauptmannschaften – alle gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen und zu nutzen, um möglichst rasch den bestehenden Genehmigungsrückstau zu beenden bzw. abzubauen.“

Foto: pixabay/Michael Gaida

Kärntens Spediteure und Logistiker bringen, was wir täglich brauchen

Die Spediteure und Logistikdienstleister sorgen von Anbeginn der Krise für Versorgungssicherheit der heimischen Bevölkerung und Betriebe.

„Mit Sonderschichten und unter großem Einsatz aller Mitarbeiter wurden unglaubliche Mengen, beispielsweise an dem viel zitierten Toilettenpapier und Nudeln, zu den Geschäften gebracht“, fasst Markus Ebner, Obmann der Kärntner Spediteure und Logistiker, die vergangenen Wochen zusammen. Aber die Spediteure sind es auch, die in Zeiten geschlossener Geschäfte mit ihren Netzwerken die privaten Kunden zu Hause versorgen. „Die Zustellung an Privatkunden ist geradezu explodiert und stellt die Spediteure vor große Herausforderungen“, weiß Ebner und zählt die neue Aufgaben auf: „Die Kollegen sind mit kontaktloser Übergabe, massiven Sicherheitsvorkehrungen, Terminvereinbarungen und einer völlig veränderten Empfängerstruktur konfrontiert.“ Dennoch schaffen es die heimischen Speditionsbetriebe mit großer Flexibilität, dass sperrige Möbel, Waschmaschinen, Baumaterial und andere online bestellte Dinge nun auch direkt nach Hause geliefert werden können.
 
Auch die Beschaffung aus Quarantänezonen oder Corona-Hotspots, wie zum Beispiel aus Italien, wurde durch die Spediteure unter schärfsten Sicherheitsmaßnahmen fortwährend aufrechterhalten. „Gleich verhält es sich mit der Versorgung der österreichischen Quarantänegebiete“, versichert der Fachgruppenobmann. Ebenfalls zeichnen die Spediteure für den Import der dringend benötigten Schutzausrüstungen und Masken aus der ganzen Welt verantwortlich. Markus Ebner sieht aber speziell auf den Straßen zum Teil extrem schwierige Situationen: „Lange Wartezeiten an den Grenzen und unkoordinierte Grenzschließungen stellen die Branche vor massive Probleme. Diese unübersichtliche Vorgehensweise von EU-Staaten untereinander wird auf dem Rücken der so wichtigen Fahrer ausgetragen.“

Trotz all dieser Herausforderungen lautet das oberste Credo für die Kärntner Speditions- und Logistikunternehmen, die Versorgung der Mitmenschen zu garantieren. „Die Kärntner Spediteure setzen mit Herzblut und Engagement alles daran, die Normalität der Warenverfügbarkeit so gut es geht aufrecht zu erhalten, sichern Import und Export auch in Krisenzeiten und sorgen dafür, dass der Griff in gefüllte Regale weiterhin möglich bleibt oder eine Lieferung auch sicher und wohlbehalten zu Hause ankommt“, versichert Branchensprecher Ebner.

Weitere Maßnahmenpakete für Wirtschaft und Arbeitsmarkt unumgänglich

Beginn der Unterstützungsphase II aus dem Härtefallfonds: Mandl verlangt Nachjustierung. „Pflichtenheft“ für die Landesregierung.

 

Am 20.04.2020 startet die Phase II der Beantragung aus von Geldern aus dem Härtefallfonds, der als Soforthilfe von der Bundesregierung für Ein-Personen-, Kleinstunternehmen und andere Selbstständige eingerichtet wurde. Die Abwicklung übernimmt die Wirtschaftskammer im Auftrag des Finanzministeriums. WK-Präsident Mandl sieht den Start der Phase II mit gemischten Gefühlen: „Ich freue mich für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer sowie alle anderen selbstständig Tätigen, dass damit der Zugang zur persönlichen Unterstützung der Lebensunterhaltskosten für die nächsten drei Monate endlich in Gang kommt. Ich verhehle aber nicht, dass ich besorgt bin bezüglich der Treffsicherheit und des Tempos vieler sicher im Grunde gut gemeinter Instrumente.“

Mandl greift damit die zunehmende Kritik in den vergangenen Tagen auf, wonach die Beantragung einerseits kompliziert sei und andererseits viele von den Regierungsmaßnahmen betroffene Unternehmer und Branchen zu wenig berücksichtigt würden. Das gilt besonders für Unternehmer, die im vergangenen Jahr aufgrund von Investitionen oder der Gründung kein oder ein geringes Einkommen aufweisen würden. Sie bekämen nach der derzeitigen Regelung keine Unterstützung oder eine, die sogar unter der in Österreich geltenden Mindestsicherung liege, beanstandete Mandl: „Wenn wir als Vertretung der Wirtschaft sagen, wir lassen niemanden zurück, dann sollte das auch die Politik ernst nehmen. Ich empfehle dringend, auf die Sorgen vieler Unternehmerinnen und Unternehmer zu hören, die um ihre Lebenswerke fürchten oder auch nur die Miete nicht mehr bezahlen können. Die Hilfsinstrumente müssen zur Vielfalt der Unternehmen passen, nicht die Unternehmen ins Schema F der Bürokraten.“

Die Entwicklung Kärntens betrachtet Mandl mit großer Zuversicht: Die geringen Infektionszahlen seien zweifelsohne ein Startvorteil, den die Landespolitik auch nutzen wolle. So solle bereits morgen in der Regierungssitzung ein Fahrplan für den „Neustart“ diskutiert werden. Mandl: „Ich empfinde es als ausgesprochen erfreulich, dass die Koalitionsregierung so rasch und flexibel auf diese Ausnahmesituation eingeht. Seitens der Wirtschaftskammer werden wir sie selbstverständlich mit entsprechenden Anregungen unterstützen, um einen unbürokratischen Neustart in Form weiterer Maßnahmenpakete für Wirtschaft und Arbeitsmarkt zu unterstützen.“

Dazu zählen für Mandl Verwaltungsvereinfachungen, Verfahrensbeschleunigungen und der Entfall von Bagatellsteuern und anderen Belastungen ebenso wie ein vorgezogenes und verstärktes Bauprogramm vor allem in den Bereichen Hochbau (Wohnen), Tiefbau (Straßen) und Infrastruktur (Breitband). Mandl: „Die Krise ist der richtige Zeitpunkt für Reformen. Ein detailliertes Pflichtenheft mit Branchenschwerpunkten werden wir in den kommenden Wochen vorstellen.“ In dieser herausfordernden Zeit werde allerdings auch jedem klar, welche ursächliche Funktion die oft in politischen oder gesellschaftlichen Debatten wenig beachtete Wirtschaft erfülle, unterstrich Mandl: „Ohne funktionierende Unternehmen und ohne lebendigen Arbeitsmarkt läuft auf lange Sicht gar nichts: kein öffentlicher Haushalt, kein AMS, keine Bildung, nicht einmal die Intensivbetten der Kabeg. Es gibt derzeit keine wichtigere Aufgabe, als das Wirtschaftssystem wieder in Gang zu bringen. Neustart heißt: Umsätze für die Betriebe, damit sie Mitarbeiter beschäftigen und Löhne, Mieten und Ware zahlen können!“

Foto: WKK/Helge Bauer

Hilfsfonds für Startups

Lieber Unternehmerinnen,
liebe Unternehmer,

hier finden Sie die aktuellen Informationen zu den neuen Startup Hilfsfonds.

(auch zum Download)

1.      aws COVID-19 Startup Hilfsfond:
 
·         Im Fokus stehen österreichische innovative Startups, die aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungs- und Liquiditätsprobleme geraten sind.
·         Die Architektur sieht vor: Privates Kapital (von 10.000 € bis 800.000 €) wird durch Zuschüsse verdoppelt. Die Zuschüsse sind im Erfolgsfall rückzahlbar
·         Ziel ist es, unseren wirtschaftspolitisch wichtigen Startups (nicht älter als 5 Jahre) in Corona-Zeiten entsprechenden Flankenschutz zu bieten, da die bisherigen von der Regierung gesetzten Maßnahmen (Härtefallfonds, Überbrückungsgarantien) für Startups nicht immer passend sind.
·         Voraussetzung: innovatives Startup, von Corona-Krise betroffen, 1:1 Zuschuss bei gleichem privaten Kapital, keine verdeckte Rückvergütung durch temporären Kapitalabzug innerhalb von 5 Jahren
·         Volumen: EUR 50 Mio. (Bundesmittel) — diese werden durch private Investitionen verdoppelt
·         Antragsstellung: hochautomatisiert über aws
·         Besonderheit: EU Beihilferecht — Der befristete EU-Beihilferahmen (‚COVID-19 Rahmen‘) sieht eine Beihilfenobergrenze von 800.000 € vor
 
 
2.      VC-Fonds:
      Im Fokus stehen österreichische Startups, die ohne Covid-19 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungsrunde abschließen könnten — Scalierung!
      Die Architektur sieht vor: Das Kapital eines privater VC Fonds wird zu 50% staatlich garantiert
      Fondsvolumen: 50 Mio. € (privates Kapital)
      Finanzierung pro Unternehmen 200.000 € bis zu 1 Mio. €
      Besonderheit: Fondsmanagement wird öffentlich ausgeschrieben — inhaltliche Bewertung und Auswahl der Startups erfolgt durch diesen privaten Fondsmanager (langfristiger Fokus)
3.      Sonstiges
      Startups können Kurzarbeit beantragen sowie vom Härtefallfond profitieren
      Stundungen von Kreditraten bei aws und FFG sind bereits möglich
      Alle Startup Programme von aws und FFG gehen in üblicher Weise weiter – so z.B. auch Seed mit 3.5 Mio Euro
150 Mio. Startup Paket
VC Fonds
(= Privater VC Fonds)
COVID-19-Startup Hilfsfonds (aws)
Modell
Privates VC wird mit einer staatlichen Garantie iHv 50% besichert!
Privates Kapital wird durch (im Erfolgsfall) rückzahlbaren Zuschuss verdoppelt!
Volumen
50 Mio. €
100 Mio. € (50 Mio. private Investoren, 50 Mio. Bund)
Finanzierung
zwischen 200.000 und 1 Mio. € pro Unternehmen (50% besichert)
10.000 – 800.000 € Zuschuss bei gleichem privaten Investment.
Zuschuss flexibel kombinierbar mit 100% aws Garantien (max. insgesamt 800.000 Euro)
Abwicklung
aws: schreibt operatives Fondsmanagement aus und verwaltet die Garantievereinbarungen der Fondsinvestoren
aws
Zielstartup
Technologiebasierte Startups
Innovative Startups
Voraussetzung
          Innovatives Startup
          1:1 Zuschuss bei gleichem privaten Kapital
          Keine verdeckte Rückvergütung durch temporäre Kapitalabzug innerhalb von 5 Jahren
          Betroffenheit durch Corona-Krise (z.B. Branchenbetroffenheit, Verzögerung in Produktion und Entwicklung, Unterbrechung der Lieferkette)

Mandl begrüßt „Strategie der verschiedenen Geschwindigkeiten“ beim Weg aus der Coronakrise

Unterschiedlich von der Pandemie getroffene Regionen sollten auch unterschiedliche Möglichkeiten haben, die Krise zu bewältigen.

Begrüßt hat heute Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl den Vorschlag von LH Peter Kaiser, der sich regional angepasste Schritte bei der Rücknahme der Corona-Einschränkungen vorstellen kann. Dies sei schließlich auch auf internationaler Ebene üblich, unterstrich Mandl: „Selbstverständlich kann sich Österreich aufgrund der deutlichen Eindämmung der Infektionen eine andere Exit-Strategie leisten wie etwa Frankreich oder Großbritannien. Das ist durchaus auch für die Bundesländer und sogar auf Ebene einzelner Bezirke überlegenswert.“

So weise Kärnten mit insgesamt aktuell unter 400 offiziellen Corona-Infizierten ein völlig anderes Risiko auf als etwa Niederösterreich mit 2354 positiv getesteten Personen. Noch viel deutlicher seien die Unterschiede, wenn man die Bezirke betrachte: So weise der Tiroler Bezirk Landeck statistisch 2135 positiv Getestete auf 100.000 Einwohner auf, der Bezirk Hermagor 27 und der Bezirk Spittal 49. Mandl: „Ich bin auch der Meinung, dass man diese Ergebnisse berücksichtigen sollte und eventuell eine Strategie der verschiedenen Geschwindigkeiten in Österreich verfolge sollte, wie das ja auch bereits bisher in besonders betroffenen Tiroler und Salzburger Gemeinden gehandhabt worden ist.“

Selbstverständlich müssten auch in den vergleichsweise sehr gering belasteten Kärntner Bezirken die allgemeinen Maßnahmen zur weiteren Eindämmung der Infektionen wie Mindestabstände und Nasen-Mund-Schutz penibel aufrechterhalten werden, verdeutlichte Mandl: „Aber dennoch hat es Sinn, nicht alle Regionen und nicht alle dort ansässigen Betriebe über einen Kamm zu scheren, auch wenn die Voraussetzungen sehr verschieden sind.“

Foto:  WKK/Helge Bauer

Frohe Ostern

Auch wenn das heurige Osterfest sicher anders wird  als wir es uns vorgestellt haben, wünschen wir euch ein schönes Osterfest!

Euer Wirtschaftsbund-Kärnten

We will meet again

Seit 4 Wochen bringt ein Virus unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben quasi zum Stillstand. Ein solches Ausmaß war wohl für niemanden vorstellbar und absehbar.

Der präsentierte Plan zu einem langsamen Hochfahren der Wirtschaft ab Dienstag gibt den dringend benötigten Hoffnungsschimmer am Horizont. Doch geben wir uns keinen Illusionen hin – Covid19 wird uns auf jeden Fall im heurigen Jahr weiterhin beschäftigen und einschränken. Durchhalteparolen kann mit Sicherheit niemand mehr hören, dennoch wird ein konsequentes Einhalten der notwendigen Schutzmaßnahmen darüber entscheiden, wann wir diese Krise als bewältigt ansehen können.

„We will meet again“ Ein Aufruf von Queen Elisabeth (93) zu Mut und Zuversicht in die Zukunft!

Diese Zuversicht und diesen Mut spüre ich, wenn ich erlebe, mit welchem Einfallsreichtum und welcher Flexibilität viele UnternehmerInnen die Situation meistern.

All das werden wir brauchen, denn unsere Welt wird eine veränderte sein.

Mit unserer Aktion der #mutmacher konnten wir bisher schon einige UnternehmerInnen vor den Vorhang holen, die mit kreativen Ideen nach neuen Wegen gesucht haben. Vielleicht eine kleine Inspiration in dieser herausfordernden Zeit, meint Ihre Sylvia Gstättner.

Der WKOstertopf ist halb ausgeschöpft

Jetzt heißt es flott sein, damit man noch von der „WKOsteraktion“ profitiert: Auf bis zum 13. April gekaufte Gutscheine bei heimischen Betrieben bekommt man 20 Prozent von der Wirtschaftskammer Kärnten zurück.

Klagenfurt, 8. April 2020 – Flotti Karotti waren die Kärntner Osterhasen bis jetzt: Bis dato haben die Kärntnerinnen und Kärntner schon Gutscheine im Wert von rund 50.000 Euro bei regionalen Betrieben gekauft und an die Wirtschaftskammer Kärnten geschickt, um 20 Prozent zurückzubekommen. „Unsere WKOsteraktion läuft seit drei Tagen und ist sensationell angekomen“, freut sich WK-Präsident Jürgen Mandl. Die Intention dahinter ist schnell erklärt: „Wir wollen alles tun, damit unsere Kärntner Betriebe im wichtigen Ostergeschäft wenigstens einen Teil des üblichen Umsatzes machen und auch ein wenig Motivation tanken, um durchzuhalten.“

Auf der Website daspackma.at oder unter https://interaktiv.kleinezeitung.at/regionalkaufen/ können alle Kärntner Osterhasen Gutscheine der eingetragenen Kärntner Betriebe bestellen, um – vom Spielzeug bis zum nächsten Friseurbesuch – beste Qualität oder Dienstleistung aus Kärnten zu verschenken und die heimische Wirtschaft in einer schwierigen Zeit zu unterstützen. Auf der eigens eingerichteten Aktionsseite osteraktion.daspackma.at gibt es dann das Geld zurück.  Die WKOsteraktion läuft noch bis Montag, 13. April, es gilt das Rechnungsdatum. Gutschein- und Rechnungskopie müssen leserlich an die WKK übermittelt werden, der WKOsterrabatt kommt direkt aufs Konto. „Unser WKOstertopf war mit 20.000 Euro gefüllt, die Hälfte davon ist bereits ausgeschöpft“, rät Mandl zu hasentypischem Tempo.

Gewerbe und Handwerk in der Krise unverzichtbar

Die Betriebe des Kärntner Gewerbe und Handwerks bilden eine wichtige Säule, um die Versorgung der Bevölkerung und Sicherung der Infrastruktur zu gewährleisten.

Neben Arbeiten im öffentlichen Bereich stellen die Kärntner Handwerksunternehmen auch in den Häusern und Wohnungen sicher, dass die Bevölkerung sich in dieser außergewöhnlichen Situation auf eine funktionierende Infrastruktur und Versorgung verlassen kann. „Dazu gehören beispielweise auch Handwerksbetriebe, die Lebensmittel erzeugen, deren Rohstoffe aus der Region stammen und Wertschöpfung für die Region bedeuten“, erklärt Spartenobmann Klaus Kronlechner und weist darauf hin, dass auch in persönlichen Krisen, ausgelöst durch die derzeitige Situation, das Gewerbe Hilfe bietet. Lebens- und Sozialberater stehen mit Rat und Tat über die erlaubten Kommunikationswege zur Verfügung. Auch Heilmasseure und Fußpfleger dürfen mit gesetzlicher Ausnahme aktuell bei medizinischen Indikationen und Schmerzen Kunden bedienen.

Bauwirtschaft wichtige Stütze der Kärntner Wirtschaft
Nach einer kurzen Phase der Unsicherheit war klar: Bei Einhaltung von neuen Vorschriften zum Schutz der Mitarbeiter im Bereich Bau und Technik darf die Arbeit weitergehen. „Damit darf am Bau die Wirtschaft weiterlaufen und Liefer- und Wertschöpfungsketten aufrechterhalten werden“, ist Kronlechner erleichtert. Der Spartenobmann richtet aber einen klaren Appell an die Politik: „Insbesondere Bauprojekte der öffentlichen Hand dürfen nicht verschoben und Vorarbeiten und Genehmigungsverfahren unterbrochen oder gar nicht angefangen werden. Die Bauwirtschaft ist gekennzeichnet durch längere Vorlaufzeiten, Genehmigungs- und Planungsverfahren erfordern die entsprechende Zeit. Wenn, ausgelöst durch die Coronakrise, alle Vorarbeiten ruhen, verschiebt sich die Wiederaufnahme der Bautätigkeit nach dem Ende der Krise noch weiter in die Ferne und der wirtschaftliche Schaden für die Wirtschaft wäre noch größer.“ Derzeit geht der Branchensprecher von durchschnittlichen Umsatzeinbußen von 50 Prozent aus: „Dieser Wert betrifft das gesamte Gewerbe und Handwerk. Da gibt es Bereiche, die geringere Verluste zu verzeichnen haben, bei anderen ist aber leider ein hundertprozentiger Ausfall möglich.“

Notfalldienst wird eingerichtet
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Virusverbreitung haben das Land zum Stillstand gebracht und Ostern steht vor der Tür. Das Kärntner Gewerbe sorgt in dieser Phase für Kontinuität und steht bereit, wenn Kärntner dringend Unterstützung benötigen. „Ab sofort finden Hilfesuchende auf wko.at/ktn/gewerbe einen Handwerksbetrieb in ihrer Nähe, der für sie da ist. Gemeinsam werden wir diese schwierige Situation überstehen“, so Klaus Kronlechner abschließend.

 

Foto: KK