Kärntner Modehandel droht durch Corona-Krise Insolvenzwelle

Eine Studie zeigt: Durch die Krise schwindet Eigenkapital und jedes 3. Unternehmen ist insolvenzgefährdet. „Es braucht eine angemessene Entschädigung für entwertetes Warenlager“, fordert der Sprecher des Mode- & Lifestylehandels Stattmann.

Den heimischen Modehandel haben die Schließungen im Zuge der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen besonders hart getroffen. Kurzarbeit hilft den Betrieben nur zum Teil, denn die Fixkosten in anderen Bereichen laufen weiter: Vor allem die enormen Kosten für den Wareneinsatz machen der Branche zu schaffen: „Die Frühlingsware muss bezahlt werden und wurde ja zu einem Großteil bereits geliefert, ist aber in Kürze nur noch einen Bruchteil davon wert“, erklärt Hanns Stattmann, Obmann des Gremiums Handel mit Mode und Freizeitartikel, und führt aus: „Die Kauflust wird auch in den kommenden Monaten niedrig sein. Wenn es nicht angemessene Entschädigungen für das entwertete Warenlager gibt, werden die dramatischen Umsatzeinbrüche vielen Unternehmen das Genick brechen.“ Der Mode-, Schuh- und Sportartikelhandel schafft in Kärnten 4.700 Arbeitsplätze. Stattmann befürchtet: „Viele Jobs davon sind jetzt in Gefahr.

Economica-Studie: „Eine Insolvenzwelle im Bekleidungshandel ist unmittelbar zu erwarten“
Das bestätigt auch eine aktuelle österreichweite Studie des Economica Instituts für Wirtschaftsforschung: Die Warenvorräte sind im Modehandel die größte Vermögensposition – mit 33 Prozent entsprechen sie exakt der durchschnittlichen Eigenkapitalquote der Branche. Berechne man nun ein Szenario, bei dem ein Modehändler Kurzarbeit anwendet und Teile des Warenlagers in den kommenden Wochen abverkaufen könne, so würde trotzdem alleine in der Frühjahr-/Sommersaison 2020 fast das gesamte Eigenkapital aufgebraucht, es sei „unmittelbar eine Insolvenzwelle im Bekleidungshandel zu erwarten“, so Studienautor Peter Voithofer in der Economica-Studie.

Mode im Entschädigungsmodell nicht berücksichtigt
Der Gremialobmann erläutert: „Die Studie geht wohlgemerkt von einem bis Februar 2020 profitablen Modehandelsunternehmen aus. Es geht hier um die Existenz gesunder Unternehmen, die durch die Corona-Krise und den Shutdown gefährdet sind.“ Aus diesem Grund seien die vorliegenden Regelungen des Hilfsfonds der Bundesregierung für die Branchenvertreter des Bekleidungs-, Schuh- und Sportartikelhandels zu wenig konkret und völlig unzureichend. „Vor allem das System zur Bewertung des Warenlagers ist für den Modehandel nicht anwendbar. Es richtet sich an Branchen wie den Blumenhandel, wo die Waren nach sehr kurzer Zeit verdorben sind und dann tatsächlich weggeworfen werden. Erst dann ist laut derzeitigem Regierungsvorschlag ein Kostenersatz für den Wertverlust des Warenlagers vorgesehen. Dass Bekleidung rasch aus der Mode kommt, entspricht zwar de facto dem Verderb der Ware, wird aber im derzeitigen Entschädigungsmodell nicht so behandelt“, so Stattmann.

Der Branchenvertreter sagt weiter: „Wir haben jetzt schon die Ware für die gesamte Frühjahrsund Sommersaison im Haus, also für die nächsten knapp sechs Monate. Ein erheblicher Teil dieser Waren, die nun nicht verkauft werden können, muss daher zur Gänze abgewertet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Händler auch schon die Ware für den kommenden Herbst und Winter verbindlich bestellt haben, und dies unter einer viel optimistischeren Einschätzung der Kauflaune, eben ohne Krise. Im Bekleidungshandel denkt man langfristig und in Saisonen, das unterscheidet uns auch von den anderen Handelsbranchen. Daher braucht es eine spezifische Entschädigungslösung für den Modehandel. Eine sofortige Klärung dieser Frage ist überlebenswichtig, denn sonst startet eine enorme Preisschlacht, die eine Insolvenzwelle noch beschleunigen würde“.

Angemessene Entschädigung für Modehandel
Der Kärntner Modehandel fordert daher eine Lösung für das Warenlager, die auf die besonderen Rahmenbedingungen der Branche Rücksicht nehme. „Wir brauchen eine deutlich höhere Refundierung, die darauf Rücksicht nehmen muss, dass die Ware schnell aus der Mode kommt, also faktisch entwertet wird. Wenn die Regierung die Regelung nicht nachschärft und es keine angemessene Entschädigung für das entwertete Warenlager im Modehandel gibt, könnte das hunderte Arbeitsplätze in Kärnten kosten“, appelliert Gremialobmann Hanns Stattmann.

Modeshopping ist erlaubt
Ein Anliegen ist dem Branchenvertreter auch, dass die Kauflust wieder angeregt wird: „Mode ist ein emotionales Thema. In normalen Zeiten kommen die Leute gerne ins Geschäft, und kaufen sich schöne Dinge, weil sie damit gesehen werden wollen. Wenn sie nicht auf die Straße gehen oder sich Sorgen um den Arbeitsplatz machen, wird viel weniger Bekleidung gekauft. Das sehen wir im stationären Handel in den ersten Tagen nach der Wiedereröffnung der kleinen Geschäfte. Daher meine Bitte an die Kunden: Kaufen Sie, wann immer es Ihnen möglich ist, bei regionalen Händlern! In den Läden gibt es strenge Sicherheits- und Hygienemaßnahmen – das Shoppen ist also sicher!“

Foto: pixabay/Quinn Kampschroer