Wirtschaftsbund-Verhandlungserfolg! Fixkostenzuschuss Phase 2 definiert

Nach langen Verhandlungen ist der Fixkostenzuschuss ‚Phase 2‘ mit deutlichen Nachbesserungen versehen worden. So werden die besonders betroffenen Branchen zielgenauer unterstützt.

„Der Wirtschaftsbund hat sich mit seiner Forderung durchgesetzt, die Ausgestaltung der Förderung auf die Bedürfnisse der Unternehmen abzustimmen“, zeigt sich WB-Landesobmann Präsident Jürgen Mandl zufrieden, „dadurch wurde nicht nur eine Verlängerung des Zuschusses erreicht, sondern auch die Treffsicherheit massiv erhöht.“

Die Voraussetzungen:

  • Fixkosten aus inländischer, operativer Tätigkeit
  • coronabedingter Umsatzausfall von mind. 30%
  • bis zu 6 zusammenhängende Monate
  • Zeitraum zwischen 16.06.2020 und 15.03.2021
  • bis zu 100% der Fixkosten werden erstattet
  • Fixkosten inklusive AfA, fiktive Abschreibungen, und frustrierter Aufwendungen
  • Leasing (auch Finanzierungsleasing) werden zu 100% übernommen

Die Berechnung der Förderhöhe:

  • quartalsweise Betrachtung
    entweder 3. und 4. Quartal 2020 oder 4. Quartal 2020 und 1. Quartal 2021 im Vergleich zu den entsprechenden Quartalen im Vorjahr
  • monatsweise Betrachtung
    zwischen Juni 2020 und März 2021 sind 6 zusammenhängende Monate zu wählen
  • bis zu 100% der Fixkosten werden erstattet
  • Fixkosten inklusive AfA, fiktive Abschreibungen, und frustrierter Aufwendungen
  • Leasing (auch Finanzierungsleasing) werden zu 100% übernommen

Die Antragstellung:

  • Antragstellung über Finanzonline, wie in Phase 1
  • ab 12.000 Euro beantragtem Zuschuss muss Antragstellung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter erfolgen
  • 1. Tranche mit Schätzung von Fixkosten und Umsatzausfall ab 16.09.2020
  • 2. Tranche mit Daten aus der Buchhaltung ab 16.12.2020

Weiters zu beachten:

  • Zeitraum muss an die gewählten Zeiträume aus Phase 1 anschließen
  • Zuschuss ist nicht zu versteuern und nicht rückzahlbar
  • der Prozentsatz des Zuschusses entspricht dem prozentuellen Umsatzrückgang (wenn >30%)
  • Pauschalierung bei weniger als 100.000 Euro Umsatz auf 30% möglich
  • Untergrenze des Zuschusses liegt bei € 500,-, Obergrenze bei € 5 Mio
  • sonstige Zuschüsse im Zusammenhang mit Covid-19 (mit Ausnahme von Kurzarbeit und Härtefallfonds) werden in Abzug gebracht
  • Die Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers können erstattet werden, sofern Unternehmerlohn und Beitrag in Summe € 2.666,67 pro Monat nicht übersteigen

 

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