Kassabon

Stopp der Kassabon-Flut – Belegerteilung braucht Bagatellgrenze!

Seit 1.1.2016 ist die Belegerteilungspflicht in Kraft. Nun ist es höchste Zeit, diese Norm zu reparieren. Damit kann die Regierung die Unternehmer entlasten und Umwelt und Gesundheit schützen.

Vor nunmehr 5 Jahren wurden Registrierkassen und die Pflicht, jedem Kunden einen Beleg auszuhändigen, verordnet. Leider ohne jedes Augenmaß, wie Zahlen belegen.

Durch das Fehlen einer Bagatellgrenze werden jährlich zig Millionen Bons ausgedruckt und landen postwendend im Müll. Denn der Kunde ist zwar theoretisch verpflichtet, den Beleg mitzunehmen, das Gesetz sieht aber keine Strafe bei Unterlassung vor. Also bleiben vor allem Belege mit Kleinbeträgen einfach liegen.

Österreichweit liegen etwa 50% der Zahlungen unter einem Wert von 12,40 Euro. Allein diese Kassabons produzieren einen Papierverbrauch von 655 km. Das entspricht ungefähr der Strecke Klagenfurt – Belgrad. Und das täglich!

WB-Landesgruppenobmann Jürgen Mandl hat mit Vertretern aus Handel und Tourismus bereits vor über einem Jahr die Einführung einer Bagatellgrenze gefordert. Jetzt ist es höchste Zeit, dass der Gesetzgeber reagiert. „Schließlich reden wir hier nicht nur von hohen Kosten für die Unternehmer, es ist auch eine ungeheuerliche Umweltbelastung“, ärgert sich der WB-Obmann.

Österreichweit und über alle Branchen hinweg würde eine Bagatellgrenze von 20 Euro eine Papierverschwendung von rund 239.100 Kilometern pro Jahr beenden. Das entspricht der 6-fachen Umrundung des Erdballs!

„Es ist höchste Zeit! Mit dieser eigentlich geringfügigen Gesetzesänderung kann unsere Regierung gleich mehrere Hebel in die richtige Richtung bewegen. Die Betriebe würden Kosten und Zeitaufwand sparen, wir schonen Ressourcen und ersparen unserer Umwelt tausende Tonnen giftigen Mülls.
Denn es handelt sich in den allermeisten Fällen um hochgiftiges Thermopapier, das für den Bondrucker benötigt wird“, unterstreicht Präsident Mandl seine Forderung.

Für den Staat entsteht übrigens kein Nachteil: Denn Finanzprüfungen werden ohnehin über die digitalen Aufzeichnungen der Registrierkassen durchgeführt.