WB setzt Energiekostenzuschuss für Unternehmen durch

Im Spannungsfeld zwischen Klimazielen, Förderrichtlinien und EU-Recht konnte nun endlich ein 4-stufiges Förderprogramm für Unternehmen beschlossen werden. Wirtschaftsbund setzt nicht nur die Einführung der Hilfen durch, sondern auch eine Erhöhung der Mittel von 450 Mio auf 1,3 Mill. Euro.

Die zähen Verhandlungen haben sich letztendlich gelohnt und ein Paket für die heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer hervorgebracht, das die aktuelle Problematik ein Stück weit lindert, gerade auch für die Klein- und Mittelbetriebe. „Die nun beschlossene erste Förderphase ist ein guter erster Schritt. Die Wirtschaft braucht aber für weitere Planungssicherheit auch ab Oktober bis in den nächsten Sommer hinein einen entsprechenden Energiekosten-Zuschuss“, betont WB-Landesobmann Jürgen Mandl.

Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive österreichische Unternehmen insgesamt in vier Stufen gefördert.
Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Die 3 Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einem Steuerberater bestätigt wird. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen.
Ausgenommen von diesem Eingangskriterium („3%-Regel“) sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz.

Förderstufe 1
• In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.

Förderstufe 2
• Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.

Förderstufe 3
• Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.

Förderstufe 4
• In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss wird aktuell an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet, die die Anspruchsvoraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen.

Fristen und Fakten des Energiekostenzuschusses für Unternehmen

  • Förderungszeitraum: Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert. Sollte die Europäische Kommission die Genehmigungsfrist über Jahresende hinaus verlängern, ist eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich.
  • Registrierung: Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Sendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
  • Antragsstellung: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.
  • Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. (Ausnahme: Detailstichproben zur umfassenderen Prüfung der Unternehmensangaben – Hier werden zusätzliche Belege angefordert).
  • Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.