Öffnungen – das sind die wichtigsten Regelungen
Nach langen Monaten des Lockdowns geht es in vielen Branchen jetzt Richtung Öffnung. Die langersehnte Normalität rückt näher. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Voraussetzung für das Betreten vieler Orte sind Corna Tests, Impfnachweis oder Genesungsnachweis (letzten 6 Monate).
Gültigkeit der Tests: Selbsttest (24h), Antigen-Test (48h), PCR-Test (72h)
Erhebung von Kontaktdaten:
Betreiber von Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeiteinrichtungen sowie Verantwortliche für Zusammenkünfte müssen Kontaktdaten der Besucher erfassen
Gastronomie (0500 Uhr bis 2200 Uhr)
- Indoor: 4 Personen pro Tisch plus Minderjährige
- Outdoor: 10 Personen pro Tisch plus Minderjährige
- Konsumation nur im Sitzen, ausgenommen Imbißstände
- Maskenpflicht: Indoor, außer am Sitzplatz
- Selbstbedienung ist zulässig, aber Hygienemaßnahmen erforderlich
- Nachweis über Test, Impfung oder Genesung erforderlich
Beherbergungsbetriebe
- Nachweis über Test, Impfung oder Genesung erforderlich
- Maskenpflicht an Allgemeinflächen in Gebäuden
- Verpflegung wie in der Gastronomie
Sport- und Freizeitbetriebe
- bei Sportarten mit physischer Interaktion: Nachweis über Test, Impfung oder Genesung erforderlich
- 20m²-Regel
- Maskenpflicht, außer bei Sportausübung und in Sanitärräumen
Veranstaltungen
- bis 50 Personen auch im Stehen zulässig: Konsumation nicht erlaubt; auch outdoor Maskenpflicht
- über 50 Personen nur mit fixem Sitzplatz (1500 innen, 3000 außen), Maskenpflicht, Nachweis über Test, Impfung oder Genesung erforderlich
- 50% Kapazitätsbeschränkung
Weitere Informationen: hier