Öffnungen

Öffnungen – das sind die wichtigsten Regelungen

Nach langen Monaten des Lockdowns geht es in vielen Branchen jetzt Richtung Öffnung. Die langersehnte Normalität rückt näher. Hier die wichtigsten Neuerungen:

Voraussetzung für das Betreten vieler Orte sind Corna Tests, Impfnachweis oder Genesungsnachweis (letzten 6 Monate).
Gültigkeit der Tests: Selbsttest (24h), Antigen-Test (48h), PCR-Test (72h)

Erhebung von Kontaktdaten:
Betreiber von Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeiteinrichtungen sowie Verantwortliche für Zusammenkünfte müssen Kontaktdaten der Besucher erfassen

Gastronomie (0500 Uhr bis 2200 Uhr)

  • Indoor: 4 Personen pro Tisch plus Minderjährige
  • Outdoor: 10 Personen pro Tisch plus Minderjährige
  • Konsumation nur im Sitzen, ausgenommen Imbißstände
  • Maskenpflicht: Indoor, außer am Sitzplatz
  • Selbstbedienung ist zulässig, aber Hygienemaßnahmen erforderlich
  • Nachweis über Test, Impfung oder Genesung erforderlich

Beherbergungsbetriebe

  • Nachweis über Test, Impfung oder Genesung erforderlich
  • Maskenpflicht an Allgemeinflächen in Gebäuden
  • Verpflegung wie in der Gastronomie

Sport- und Freizeitbetriebe

  • bei Sportarten mit physischer Interaktion: Nachweis über Test, Impfung oder Genesung erforderlich
  • 20m²-Regel
  • Maskenpflicht, außer bei Sportausübung und in Sanitärräumen

Veranstaltungen

  • bis 50 Personen auch im Stehen zulässig: Konsumation nicht erlaubt; auch outdoor Maskenpflicht
  • über 50 Personen nur mit fixem Sitzplatz (1500 innen, 3000 außen), Maskenpflicht, Nachweis über Test, Impfung oder Genesung erforderlich
  • 50% Kapazitätsbeschränkung

Weitere Informationen: hier