Reparatur statt Wegwerfgesellschaft
Die Ökodesign Verordnung der Europäischen Union gibt die Richtung vor. Seit 1. März in Kraft, läutet sie die Trendwende ein. Ein wichtiger Schritt, der nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch wertvoll ist. Der Kärntner ‚Reparaturbonus‘ verstärkt diesen Trend.
Die Europäische Union hat mit der kürzlich in Kraft getretenen Verordnung einen wichtigen Schritt gesetzt. Seit 1. März müssen nach der neuen Vorschrift Fernseher, Geschirrspüler, Leuchten, Kühl- und Gefrierschränke sowie Waschmaschinen und Wäschetrockner, die in der EU auf den Markt kommen, reparierbar sein. Weitere Produktgruppen, vor allem Unterhaltungselektronik, sollen in Kürze folgen.
Die Zerlegbarkeit des Gerätes, der verstärkte Einsatz von standardisierten Elementen und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sind der Schlüssel. „Wenn die Hersteller nachhaltiger produzieren, dann können die heimischen Handwerker so manches Gerät vor der Deponie bewahren und viel Geld ersparen“, weiß WB-Funktionär KoR Klaus Kronlechner. Er ist Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, und kennt die Problematik. „Viele Billigst-Produkte lassen sich nicht einmal vom Fachmann öffnen. Da kann eine defekte Lötstelle reichen, dass das Produkt im Müll landet.“
Die Verordnung stellt also einen wichtigen Beitrag zu Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung dar. Sie hilft nicht nur, der Wegwerfgesellschaft den Kampf anzusagen, sondern ist auch eine wirtschaftlich interessante Änderung. Denn der Kauf von Haushaltsgeräten bei heimischen Händlern wird dadurch noch vorteilhafter. Walter Sabitzer, Berufsgruppensprecher der Elektrohändler: „Gerade im Elektrofachhandel bieten viele Kärntner Händler einen Reparaturservice an. Zumindest aber kann der Fachhändler den richtigen Handwerker empfehlen.“ Der WB-Funktionär hat aber noch einen Tipp: „Wird das Gerät in Kärnten repariert, so bietet das Land eine 50%ige Förderung, den Reparaturbonus!“