ÖGK vereinheitlicht Maßnahmen gegen Krankenstandsmissbrauch
Die Arbeitgebervertreter in der ÖGK haben ihre Forderung nach österreichweit einheitlichen Kontrollen und Maßnahmen bei Krankenständen umgesetzt. Das sorgt für mehr Fairness und schont Kassen und Unternehmen.
„Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein hart erkämpftes, wichtiges Recht und eine soziale Maßnahme für den Arbeitnehmer. Als solches ist sie äußerst schützenswert“, betont die Vorsitzende des Landesstellenausschusses der ÖGK, Sylvia Gstättner. „Mit der Vereinheitlichung der Kontrollen und strengeren Maßnahmen schützen wir dieses Recht gegen den Missbrauch“, freut sich Gstättner über den richtigen Schritt, „im Sinne der Versicherten und der Versicherer“.
Neu ist unter anderem, dass vom Arbeitgeber gemeldeten Verdachtsfällen einheitlich nachgegangen und der Arbeitgeber über die Kontrolle informiert wird. Selbstverständlich erfolgt keine Auskunft über die Gesundheitsdaten, sondern lediglich, dass eine Kontrolle stattgefunden hat. Weiters wird ein rückwirkendes Ende der Arbeitsunfähigkeit bei Missbrauch oder genesungsschädlichem Verhalten möglich.
„Es liegt im Interesse aller, dass Erkrankte schnellstmöglich genesen“, meint die Landesvorsitzende, „es gilt also, die ungerechtfertigten Fehlzeiten so gut wie möglich zu unterbinden.
Die neuen Regelungen sind ein gutes Instrument, um dem ‚Blau machen‘, aber auch genesungsschädlichem Verhalten entgegenzuwirken. Das entlastet die Kassen und bringt mehr Fairness für die Mitarbeiter.
Foto: WB/Helge Bauer