Neue Regeln für Bäder stehen fest

Am 29. Mai starten Kärntens Bäder in die Sommersaison. Seit kurzem ist fix: Der heurige Badesommer wird begleitet von Mindestabständen, Kartenvorverkauf und maximalen Besucherzahlen.

Vor wenigen Stunden hat das Gesundheitsministerium die neuen Vorschriften für den Bäderbetrieb veröffentlicht. „Es handelt sich dabei im Großen und Ganzen um praktikable Richtlinien. Wir sind erleichtert, dass uns der Gesetzgeber bei einigen wichtigen Punkten, wie der vorgeschriebenen Liegefläche pro Person, entgegengekommen ist“, sagt Valentin Happe, WK-Sprecher der Kärntner Bäder. So war zu Beginn von 20 Quadratmetern pro Person die Rede; nun sind maximal zehn Quadratmeter der Liegefläche pro Person als Bemessungskriterium für die Zugangsbeschränkung heranzuziehen.

Hier die wichtigsten Punkte der veröffentlichten „Empfehlungen zur Wiederöffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz und der Bäderhygieneverordnung“ für Freibäder im Überblick:

  • Es gibt eine maximale Anzahl an Badegästen, die sich gleichzeitig im Bad befinden dürfen. In Freibädern gelten zehn Quadratmeter der Liegefläche pro Person als Bemessungskriterium.
  • Vor Ein- und Ausgängen, Kassenbereich und Verkaufsstellen sind Abstandsmarkierungen in einer Distanz von mindestens einem Meter anzubringen.
  • In Innenräumen (z. Bsp. Sanitäranlagen) ist ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
  • In Sammelumkleiden ist ein Abstand von zumindest einem Meter einzuhalten (dafür müssen eventuell Kästchen limitiert werden).
  • Auch in Duschen gilt ein Mindestabstand von einem Meter.
  • Informationen für Badegäste sind an gut sichtbaren Stellen in der Badeanlage auszuhängen, um sie über Mindestabstandsregeln, MNS-Verwendung und Händewaschen zu informieren. (Hintergrund-Info: Solche Plakate werden aktuell von der WK-Fachgruppe produziert und den Kärntner Bäderbetreibern so schnell als möglich zur Verfügung gestellt.)
  • Vor Rutschen, sonstigen Attraktionen und Sprungtürmen mit Wartezeiten sind am Boden Abstandsmarkierungen mit einem Abstand von mindestens einem Meter anzubringen. Es soll verhindert werden, dass Personen gedrängt am Aufstieg oder auf den Plattformen stehen.
  • In Beckenbädern: Ausschilderung der Maximalanzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Becken befinden dürfen – inklusive Hinweis auf die Abstandsregel von ein bis zwei Metern zwischen den Badenden (Berechnungsgrundlage: sechs Quadratmeter pro Person).
  • Zu- und Abgänge sowie die Wegstrecken am Steg und Einstiegsstellen in das Wasser sind freihalten.
  • Zwischen den einzelnen Liegen: Ein Abstand mit einer lichten Weite von mindestens einem Meter ist einzuhalten (außer es handelt sich um Personen aus einem gemeinsamen Haushalt) und die Zahl der Liegen entsprechend zu reduzieren.
  • Der Kartenvorverkauf soll möglichst über das Internet oder sonstige Vorverkaufsstellen erfolgen, damit nur möglichst wenige Karten vor Ort gekauft werden müssen.

Insgesamt seien die Regelungen gut umsetzbar, sagt der Bädersprecher: „Einem ungetrübten Urlaubserlebnis in unseren Betrieben steht also nichts im Weg. Das war uns auch besonders wichtig: Wer einen Tag am See verbringen möchte, will das so unbeschwert als möglich tun – und mit so wenig Einschränkungen wie möglich.“ Bei der Einhaltung der Regelungen appelliert er an die Eigenverantwortung der Gäste. „Natürlich werden auch unsere Mitarbeiter darauf hinweisen, aber wir können nicht kontrollieren, wer in einem gemeinsamen Haushalt lebt – und wer nicht.“

Regelungen für Indoor-Bereiche
Zusätzlich wurden Auflagen für den Betrieb von Hallenbädern, Warmsprudelbädern (Whirlpool) sowie Saunaanlagen und Warmluft- und Dampfbäder veröffentlicht. „Das ist auch für die Hotellerie sehr wichtig: Nun wissen wir, unter welchen Bedingungen die Wellnessanlagen geöffnet werden dürfen“, so Happe. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • In Saunaanlagen sowie Warmluft- und Dampfbädern muss künftig pro Nutzer eine Fläche von zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen – und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden (außer es handelt sich um Personen aus einem gemeinsamen Haushalt).
  • Die Maximalanzahl an Personen, die sich gleichzeitig in der Kabine befinden dürfen, ist außen anzubringen.
  • Von Aufgüssen und Wedeln ist abzusehen, um Tröpfchen und Atem-Aerosole nicht zusätzlich zu verbreiten. Die Badegäste sind darauf hinzuweisen.
  • In Whirlpools ist ebenfalls ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
  • Außerdem ist bei sämtlichen Becken und Whirlpools in Innenräumen, bei Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern auf eine wirksame Lüftung zu achten.

Zugangsbeschränkung für Hallenbäder: 10 Quadratmeter Liegefläche oder sechs Quadratmeter Wasserfläche pro Person als Bemessungskriterium.

 

Foto: Kärnten Werbung/Franz Gerdl