Meister-Titel als sichtbare Spitze eines Erfolgsmodells
Die Geschichte der Lehre in Form der dualen Berufsausbildung ist eine Geschichte des Erfolgs. Nun ist sie um ein weiteres Kapitel reicher. Der Titel Meister bzw. Meisterin kann bald geführt werden – unbürokratisch und noch diesen Sommer.
Die Lehre als Berufsausbildung ist das Rückgrat des Wissenstransfers in Gewerbe und Handwerk. Sie bringt nicht nur Jugendliche in Beschäftigung, sondern bildet sie zu den so notwendigen Fachkräften heran. Allein in Kärnten wurden 2019 über 7000 Lehrlinge in knapp 2300 Lehrbetrieben ausgebildet. Damit ist die Lehre ein elementarer Grundstein für den Wirtschafts- und Lebensstandort. Vor allem in den Regionen sichern kleine und mittlere Meisterbetriebe Ausbildung, Arbeitsplätze und Wohlstand und sind das effektivste Mittel gegen Jugendarbeitslosigkeit.
Im Laufe ihrer Berufstätigkeit entscheiden sich immer mehr Fachkräfte dazu, die Meisterprüfung abzulegen. Sie ist der Schlüssel zu Führungspositionen im Unternehmen, aber auch die Ermächtigung, unternehmerisch tätig zu werden. Und nicht zuletzt berechtigt sie, selbst Lehrlinge auszubilden und damit das Fachwissen und die Erfahrung an junge Berufskollegen weiterzugeben.
Der Meistertitel zeugt nicht nur von Fachwissen, sondern auch von Engagement, dem Willen zur Weiterbildung und bürgt für Qualität. Dem wurde nach langem Fordern durch den Wirtschaftsbund nun Rechnung getragen.
Der Nationalrat hat in seiner letzten Sitzung die Novellierung der Gewerbeordnung beschlossen. Mit dabei die Erlaubnis, den Meistertitel als „Mst“ bzw. „Mst.in“ in Urkunden, Ausweisen und Dokumenten vor dem Namen zu führen. Formal ist er im Nationalen Qualifikationsrahmen dem akademischen Bachelor gleichgestellt (Stufe 6).
WB-Kärnten-Obmann Präsident Jürgen Mandl freut sich über den Erfolg für das Handwerk und sieht in dieser plakativen Aufwertung ein Werkzeug gegen den Fachkräftemangel: „Wenn erfolgreiche Führungskräfte und Unternehmer diesen Titel führen, machen sie für junge Leute sichtbar, dass die Lehre der Grundstein für eine erfolgreiche Karriere sein kann. Ich hoffe, dass viele diese Möglichkeit wahrnehmen und damit zu Leuchttürmen für die duale Ausbildung werden“, appelliert er an seine Unternehmerkollegen.
Die Eintragung des Titels ist ab 21. August möglich. Auf Wunsch und ohne großen administrativen Aufwand: Mit dem Zeugnis der Meisterprüfung kann bei der Meldebehörde bzw. der ausstellenden Behörde (bei Ausweisen und Urkunden) die Aufnahme des Titels erfolgen.
Foto: WB/Helge Bauer