Lockerungen für Friseure, Kosmetiker und Co
Ab 12. Feber kommen die vehement geforderten Lockerungen auch für die körpernahen Dienstleister. Der Schwenk zu 3-G + FFP2-Maske bringt wieder mehr Frequenz in die Salons. WB-Innungsmeister Wilhelmer kämpfte für mehrere Branchen – mit Erfolg!
Dieser Lockerungsschritt betrifft all jene sogenannten körpernahen Dienstleister, wie Friseure, Kosmetiker, Fußpfleger, Tätowierer usw., die in den ersten Verordnungen schlichtweg vergessen wurden. Lange wurden ganze Branchen im Ungewissen gelassen, was nicht nur Unsicherheit sondern auch viel Ärger erzeugte.
„Dass unsere Branchen in den ersten Lockerungsschritten nicht bedacht wurden, war natürlich ein Wahnsinn“, erzählt Georg Wilhelmer, Innungsmeister der Kärntner Friseure. „Wir haben sofort auf Bundesebene interveniert und diese Lockerung für alle körpernahen Dienstleister erreicht“, freut sich der Wirtschaftsbund-Mandatar. Durch die kommende 3-G-Regel werden die Ungeimpften wieder als Kunden in die Salons dürfen. Das bringt wieder mehr Frequenz und damit mehr Umsatz in den äußerst betroffenen Branchen. 3-G und FFP-2-Masken gewährleisten die Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter.