Freizeitwirtschaft

Lockdown-Bestimmungen benachteiligen Freizeitwirtschaft

So richtig konsistent sind weder die aktuellen Bestimmungen noch die angeblich kommenden Öffnungsschritte. Sport- und Freizeitbetriebe kämpfen um Gleichbehandlung und ums Überleben.

Die UnternehmerInnen aus der Fachgruppe der Sport- und Freizeitbetriebe sind langsam am Verzweifeln. Der neuerliche Lockdown trifft die Branche mit voller Härte. Und das, obwohl mittlerweile die meisten Betriebsstätten baulich und organisatorisch so adaptiert wurden, dass eine Clusterbildung kaum mehr möglich ist.
Die Schließung bedeutet vor allem für Fitnesscenter, Tennishallen, Tanzschulen etc. eine außerordentliche Kraftprobe. Nicht nur, dass Abokunden reihenweise abspringen. Herbst und Winter sind die stärkste Zeit, was Neuabschlüsse betrifft. Das kann im Frühjahr nicht mehr aufgeholt werden. Ein Ausfall dieser Monate muss durch baldige Öffnung unbedingt verhindert werden.

Die Freizeitwirtschaft braucht die Öffnung mit 13. Dezember also dringendst. „Eine Benachteiligung unserer Mitgliedsbetriebe gegenüber anderen Branchen in der Öffnungsphase muss diesmal unbedingt verhindert werden“, so die Obfrau des Bundesfachverbandes, WKK-Vizepräsidentin Astrid Legner.

„Viele Unternehmen können es sich schlichtweg nicht mehr leisten, bei der Öffnung wieder benachteiligt zu werden. Wir brauchen keine filetierte Öffnung – sie wäre auch in der derzeitigen Situation keinesfalls nachvollziehbar!“, betont Andy Wankmüller, Obmann der Fachgruppe in der WK-Kärnten.