In Deutschland droht Vertriebsverbot für Versandhändler

Mit 1. Juli wird das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) verschärft. Wer Verpackungsmaterial auf den deutschen Markt bringt und nicht registriert ist, muss mit Sperren und Strafen rechnen. Amazon & Co werden in die Pflicht genommen.

Österreichische Versandhändler sollten sich – wenn noch nicht erledigt – dringendst in das deutsche Verpackungsregister eintragen. Denn mit 1. Juli treten einige Änderungen im Verpackungsgesetz in Kraft.

Bringt man als Unternehmen Verpackungsmaterial in Umlauf, so ist es im Nachbarland – wie auch hierzulande – Pflicht, sich in ein Register einzutragen und einen Entsorgungsbeitrag zu leisten. In Österreich landläufig als der ARA-Beitrag bekannt.
Das gilt insbesondere für Hersteller und deren Verpackungsmaterial. Gerade aber Versandhändler, die meist eine zusätzliche Versandverpackung hinzufügen, sind dadurch ebenso registrierungs- und zahlungspflichtig. Pfand- und Mehrwegverpackungen fallen jedoch nicht unter die sogenannte Systembeteiligungspflicht (hier eine Übersicht).

Um den Massen an Versandhändlern, die bis jetzt ohne Registrierung in den deutschen Markt lieferten, Herr zu werden, hat die deutsche Regierung nun die großen Versandplattformen in die Verantwortung gezogen. Ab sofort müssen amazon, ebay und Co. nichtregistrierte Händler auf ihren Plattformen sperren. Eigenständigen Web-Shops droht die Sperre durch die dortigen Behörden.

Nähere Infos, Links und Hilfe