Härtefall-Fonds – Wirtschaftsbund erreicht weitere Verbesserungen
Geschätzte Unternehmerinnen und Unternehmer!
Im Einvernehmen wurden weitere Verbesserungen für den Härtefall-Fonds am 26.04. erreicht.
Die Antragstellung über das Online-Formular der WKÖ läuft weiter, alle Änderungen werden analog zur Richtlinien-Überarbeitung so rasch wie möglich implementiert.
Änderungen Phase 2
Erweiterung des Betrachtungszeitraumes
- Damit Unternehmer/innen, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020)
- Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen
Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)
- In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt
- Davon profitieren alle Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten
- Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen
- Jungunternehmer/innen, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen
- Bei Antragstellung muss der Einkommensentgang plausibel dargestellt werden
- Alle Unternehmer/innen haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten
Berücksichtigung Familienhärteausgleich
- Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen
- Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds
Zusätzlich
- COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden