Erleichterung für Wirtschaft: Maskenpflicht fällt weitgehend!

Mit 15. Juni fällt die Maskenpflicht großteils und es gibt neue Impulse für die Gastronomie

 

Neue Corona-Regeln ab 15. Juni – aus weiten Teilen unseres Alltags wird der Mund-Nasen-Schutz, umgangssprachlich „die Maske“, ebenso abrupt verschwinden, wie er gekommen ist. Und für die Gastronomen wird eine weitere gute Nachricht in der neuesten Verordnung verpackt.

Trotz der bisherigen Lockerungen blieben die Infektionszahlen in den letzten Wochen in Österreich konstant niedrig. Dadurch können weitere Schritte in Richtung Normalität gesetzt, und Mitte Juni weitere Einschränkungen aufgehoben werden.

Hier die Fakten:

Die 1-Meter-Mindestabstandsregel gilt generell weiterhin.

 Mund-Nasen-Schutz:

  • Verpflichtend in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Verpflichtend im Gesundheitsbereich (z.B. in Apotheken)
  • Verpflichtend bei Dienstleistungen, bei denen der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Dienstleisterin/Dienstleister und Kundin/Kunde nicht eingehalten werden kann, sofern nicht geeignete Schutzmaßnahmen, wie etwa eine Plexiglasscheibe, vorhanden sind.
  • Verpflichtend für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Gastrobereich

Obwohl die Maskenpflicht für das Gastronomiepersonal bestehen bleibt, dürfen sich die Wirte freuen. Zum einen, weil die 4-Personen-Beschränkung an den Tischen fällt, zum anderen, weil die Sperrstunde auf 1 Uhr verlängert wird. Dadurch können wieder kleine Gesellschaften bewirtet werden, Stammtische stattfinden und kleine Feiern abgehalten werden. Die Sperrstundenerweiterung gibt vor allem den Bars etwas mehr Zeit, um auf ihre Umsätze zu kommen.

Ein ebenso starkes Signal an die Wirtschaft ist der Wegfall der 10m²-Regel. Nicht nur Handel und Gastronomie profitieren davon. Enorm ist der Nutzen beispielsweise für die Event-Branche und ihre Partner-Firmen.