Die Maske ist zurück
So ganz war sie nicht weg, die FFP2-Maske. Aber nun ist sie zurück und zwar (fast) flächendeckend. Wo wieder Maskenpflicht gilt, Neuerungen und Skurriles aus der aktuellen Verordnung
Ab heute, 24.03.2022, gilt eine weitreichende Maskenpflicht.
Die wichtigsten Neuerungen:
Maskenpflicht, wenn in geschlossenen Räumen:
- In der Gastronomie, außer am Verabreichungsplatz
- Im gesamten Handel, auch auf Allgemeinflächen (EKZ)
- In Beherbergungsbetrieben in allgemein zugänglichen Bereichen (auch Campingplätze)
- In Freizeit- und Kultureinrichtungen
- Am Arbeitsplatz, auch außerhalb des Betriebs (außer Homeoffice)
- Veranstaltungen
Ausnahmen für:
- Nachtgastronomie
- Veranstaltungen über 100 Personen indoor ohne zugewiesenen Sitzplatz
wenn 3-G-Kontrollen durchgeführt werden!
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