Die Maske ist zurück

So ganz war sie nicht weg, die FFP2-Maske. Aber nun ist sie zurück und zwar (fast) flächendeckend. Wo wieder Maskenpflicht gilt, Neuerungen und Skurriles aus der aktuellen Verordnung

Ab heute, 24.03.2022, gilt eine weitreichende Maskenpflicht.
Die wichtigsten Neuerungen:

Maskenpflicht, wenn in geschlossenen Räumen:

  • In der Gastronomie, außer am Verabreichungsplatz
  • Im gesamten Handel, auch auf Allgemeinflächen (EKZ)
  • In Beherbergungsbetrieben in allgemein zugänglichen Bereichen (auch Campingplätze)
  • In Freizeit- und Kultureinrichtungen
  • Am Arbeitsplatz, auch außerhalb des Betriebs (außer Homeoffice)
  • Veranstaltungen

Ausnahmen für:

  • Nachtgastronomie
  • Veranstaltungen über 100 Personen indoor ohne zugewiesenen Sitzplatz

wenn 3-G-Kontrollen durchgeführt werden!

 

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