Erfolg der Bundessparte Handel: 15-Warengruppen-Regelung bleibt bestehen

Spartenobmann Raimund Haberl: Verlängerung um fünf Jahre bis 31. Dezember 2025 erreicht – Zusammenfassen von Warengruppen auf Kassenbons damit weiter möglich

Die Bundessparte Handel hat sich erfolgreich für die Weiterführung einer an der Praxis orientierten Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht stark gemacht: „Es ist gelungen, dass die so genannte 15-Warengruppen-Regelung um fünf Jahre, und zwar bis 31. Dezember 2025, verlängert wird“, freut sich Raimund Haberl, Spartenobmann im Handel. Ursprünglich wäre damit Ende 2020 Schluss gewesen.

Der Wegfall der 15-Warengruppen-Regelung hätte bedeutet, dass auf Kassenbelegen Sammelbegriffe wie „Getränk“ oder „Obst“ nicht mehr erlaubt gewesen wären. Stattdessen hätten Marke und Menge der gekauften Produkte genau angeführt werden müssen. Das hätte aber auch für alle Händler zwingend Scannerkassen bzw. elektronische Warenwirtschaftssysteme nötig gemacht.
Mit der jetzigen Verlängerung der 15-Warengruppen-Regelung hat die Bundessparte Handel die Weiterführung der praxistauglichen Lösung erreicht: Unternehmen, die keine elektronische Warenwirtschaft samt Scannerkassen im Einsatz haben, können weiterhin 15 Warengruppen vorab definieren. Diese werden in die Kassa einprogrammiert. Am Beleg scheint dann eine dieser Warengruppen-Bezeichnungen auf.

„Mit der Verlängerung ist es uns gelungen, einen großen Zusatzaufwand für Handelsbetriebe abzuwenden!“, erklärt Haberl. „Denn mindestens eine Halbtagskraft wäre damit beschäftigt gewesen, Waren ins Warenwirtschaftssystem einzuspeichern, Waren, die ohne EAN-Code angeliefert werden, zu kennzeichnen sowie Preise zuzuordnen und zu ändern.“
„Die Verlängerung ist ein großer Verhandlungserfolg für uns. Wir werden uns aber weiterhin dafür stark machen, dass die 15-Warengruppen-Regelung unbefristet eingeführt wird!“, schließt Haberl.