Vergnügungssteuer – Landesregierung ist gefordert

Langsam aber doch steuern wir auf das Ende der Pandemie zu und die Veranstalter im Land freuen sich auf die ersten Events. Doch die sogenannte „Vergnügungssteuer“ bringt den Eventern durchaus kein Vergnügen. Entlastung ist gefordert.

Wenn es die Corona-Verordnungen zulassen, werden in ganz Kärnten wieder zahlreiche Veranstaltungen und Events stattfinden. Ein Ärgernis nach einer erfolgreichen Veranstaltung ist die eingehobene Vergnügungssteuer. Fünf bis 25 Prozent des Eintrittsgeldes müssen abgeführt werden.
Die Vergnügungssteuer mit ihren zahlreichen Ausnahmen bringt Verwaltungsaufwand für Veranstalter, da in jeder Gemeinde andere Regeln und Ausnahmen gelten. Die Bearbeitung in den Gemeindestuben kostet Geld und Ressourcen und steht in keiner Relation zu den Einnahmen – vor allem in den kleinen Gemeinden, in denen zum Teil nur ein paar hundert Euro im Jahr bleiben. „Gerade in Zeiten der Pandemiebewältigung ist jetzt ein rasches Handeln der Landesregierung gefordert“, meint Wirtschaftsbund-Direktorin Sylvia Gstättner, die sich für eine Entlastung der Veranstalter ausspricht.

Weniger Hürden für Veranstalter!
„Unser Bundesland lebt von seinem Facettenreichtum und dem Engagement der Bevölkerung. Die Vergnügungssteuer ist dabei eine Hürde für jeden Veranstalter und gehört im Sinne der Kärntnerinnen und Kärntner abgeschafft“, ist CO Mag. Markus Malle, Fachvertretungsvorsitzender der Kino-Kultur- & Vergnügungsbetriebe überzeugt.

Die Bundesländer Tirol und Wien haben die Vergnügungssteuer bereits abschafft und „vergnügen“ sich steuerfrei. „Damit Kärnten vor allem in den Sommermonaten zum veranstalterfreundlichsten Bundesland wird, soll sich die Landesregierung ein gutes Beispiel nehmen und den Unternehmen, wie den Gemeinden, die Mühe ersparen“, meint Gstättner abschließend.