FlexKapG: Revolution für Startups und Gründer

Mit der Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) im Jahr 2023 hat Österreich einen innovativen Schritt gesetzt, der besonders für Startups und Gründer attraktive Möglichkeiten eröffnet. Diese neue Gesellschaftsform, begründet auf dem FlexKapGG, bietet eine international wettbewerbsfähige Alternative und stärkt den Wirtschaftsstandort.

Die FlexKapG, eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, ermöglicht es, Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen und rechtlich aktiv zu werden. Mit einem Mindeststammkapital von 10.000 EUR setzt sie neue Maßstäbe im Vergleich zu traditionellen GmbHs.

Bemerkenswert sind die flexiblen Regelungen bezüglich der Stammeinlagen, die bereits mit 1 Euro starten, im Gegensatz zu den 70 Euro bei einer GmbH. Zudem erlaubt die FlexKapG schriftliche Abstimmungen und eine uneinheitliche Stimmabgabe für Gesellschafter mit mehreren Stimmen.

Ein weiteres wichtiges Merkmal sind die Unternehmenswert-Anteile, die eine vereinfachte Mitarbeiter-Beteiligung ermöglichen. Diese Anteile, ähnlich stimmrechtslosen Vorzugsaktien, bieten einen Anspruch auf den Bilanzgewinn, jedoch in der Regel ohne Stimmrecht. Für die Übertragung dieser Anteile genügt die Schriftform.

Die FlexKapG erleichtert auch die Anteilsübertragung, indem sie statt der Notariatsaktspflicht lediglich eine Privaturkunde durch einen Notar oder Rechtsanwalt verlangt. Der Gesellschaftsvertrag der FlexKapG hingegen muss weiterhin als Notariatsakt errichtet werden.

Zudem bietet die FlexKapG Möglichkeiten für eine bedingte Kapitalerhöhung und die Ausgabe eines genehmigten Kapitals, was besonders für Startups interessant ist. Die Zulässigkeit verschiedener Finanzierungsinstrumente bietet den Gesellschaftern einen großen Spielraum bei der Kapitalbeschaffung.

Diese innovative Rechtsform eröffnet neue Wege für die österreichische Wirtschaft und unterstreicht das Engagement des Landes, einen attraktiven und dynamischen Wirtschaftsraum zu schaffen.