Erfolge

Erfolge des Wirtschaftsbunds

Wir haben in der Vergangenheit viel erreicht für die Kärntner Wirtschaft. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft konsequent weiter gehen – damit Unternehmerdasein wieder Freude macht!

Steuern und Abgaben

  • Senkung der Einkommenssteuer

    Senkung der Einkommenssteuer

    Die Einkommenssteuer für Einkommen zwischen 18.000,00 € und 60.000,00 € wurde bis 2024 schrittweise gesenkt, was im Einzelfall bis zu 1.230,00 € jährlich erspart.

  • Gewinnfreibetrag

    Gewinnfreibetrag

    Der Gewinnfreibetrag wurde auf 15 % erhöht, was das Eigenkapital der Unternehmen in Österreich um 50 Millionen Euro pro Jahr stärkt.
    Positiver Effekt: UnternehmerInnen können einen größeren Teil ihres Gewinns steuerfrei behalten, was die Liquidität und das Eigenkapital unterstützt.

  • Gewinnfreibetrag für Selbstständige

    Gewinnfreibetrag für Selbstständige

    Ab 2024 wird der Gewinnfreibetrag auf 33.000,00 € erhöht, was eine zusätzliche Unterstützung für Selbstständige bedeutet.
    Positiver Effekt: Selbstständige profitieren von einer höheren Steuerfreiheit, was ihre finanzielle Belastung reduziert und Investitionsspielraum schafft.

  • Senkung der Lohnnebenkosten

    Senkung der Lohnnebenkosten

    Die Senkung von Beiträgen zur Unfallversicherung und zum Familienlastenausgleichsfonds spart Unternehmen jährlich bis zu 600 Millionen Euro.
    Positiver Effekt: Unternehmen sparen bei den Lohnnebenkosten, was die Beschäftigungskosten senkt und die Wettbewerbsfähigkeit erhöht.

  • Senkung der Körperschaftsteuer

    Senkung der Körperschaftsteuer

    Die Körperschaftsteuer wird bis 2024 auf 23 % gesenkt, was den Unternehmen jährlich 700 Millionen Euro spart.
    Positiver Effekt: Unternehmen zahlen weniger Steuern auf ihre Gewinne, was zu höherer Rentabilität und mehr Kapital für Wachstum und Investitionen führt.

  • Abschaffung der kalten Progression

    Abschaffung der kalten Progression

    Lohnerhöhungen führten durch die Inflation nicht zu einer realen Einkommenssteigerung, sondern zu einer höheren Steuerbelastung.
    Mit der Abschaffung der kalten Progression werden die Steuergrenzen an die Inflation angepasst, was zu einer vorhersehbaren Steuerbelastung führt.
    Positiver Effekt: UnternehmerInnen und ihre Beschäftigten behalten mehr Netto vom Brutto, was die Kaufkraft und Investitionsfähigkeit erhöht.

Bürokratieabbau

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter

    Geringwertige Wirtschaftsgüter

    Die Grenze für sofort abschreibbare Wirtschaftsgüter wurde auf 1.000,00 € erhöht, was bürokratische Erleichterungen besonders in der Buchhaltung bringt und Investitionsanreize schafft.

  • Arbeitsplatz­pauschale

    Arbeitsplatzpauschale

    Selbständige können pauschale Aufwendungen für die betriebliche Nutzung ihrer Wohnung bis zu 1.200,00 € geltend machen.
    Positiver Effekt: Selbstständige erhalten eine zusätzliche steuerliche Entlastung, was ihre Kosten senkt und den Arbeitsaufwand reduziert.

  • Kleinunternehmer­pauschalierung

    Kleinunternehmerpauschalierung

    Die Pauschalierungsgrenze für KleinunternehmerInnen wurde auf 40.000,00 € erhöht, was 20.000 UnternehmerInnen in Österreich jährlich um 5 Millionen Euro entlastet.
    Positiver Effekt: Vereinfachte Steuererklärung und geringere Steuerlast.

  • Verlängerung der Homeoffice-Regelung

    Verlängerung der Homeoffice-Regelung

    Die steuerlichen Vorteile für Homeoffice-Tätigkeiten wurden unbefristet verlängert.

  • Altersteilzeit für Selbstständige

    Altersteilzeit für Selbstständige

    Selbstständige können nun leichter Altersteilzeit in Anspruch nehmen.

Leistung und Produktivität

  • Leistungspaket für längeres Arbeiten

    Leistungspaket für längeres Arbeiten

    PensionistInnen, die über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeiten, zahlen vorerst bis 2025 keine Pensionsversicherungsbeiträge, was ihnen rund 1.200,00 € jährlich erspart.

  • Österreichweiter Reparaturbonus

    Österreichweiter Reparaturbonus

    Bis 2025 werden Reparaturen von Geräten mit elektronischen und elektrischen Bauteilen sowie ab September 2024 auch normale Fahrräder mit bis zu 200,00 € pro Reparatur gefördert. Davon profitieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) im Reparatursektor aufgrund der gesteigerten Nachfrage und staatlicher Unterstützung.

  • Österreichweiter Handwerkerbonus

    Österreichweiter Handwerkerbonus

    Der Handwerkerbonus ist eine finanzielle Förderung für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 werden Arbeitsleistungen von Handwerkern unterstützt. Für das Kalenderjahr 2024 beträgt die Förderobergrenze 2.000 Euro pro Person, für 2025 liegt sie bei 1.500 Euro pro Person.

    Förderzeitraum: Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Leistungen ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

  • Erleichterungen für klimafreundliche Investitionen

    Erleichterungen für klimafreundliche Investitionen

    Unternehmen erhalten einen steuerlichen Freibetrag von bis zu 15 % für ökologische Investitionen wie Wärmepumpen und Biomassekessel und fördern so gleichzeitig die Nachhaltigkeit.

  • Energiekosten­zuschuss für Unternehmen

    Energiekostenzuschuss für Unternehmen

    Energieintensive Unternehmen erhielten 2022 und 2023 einen Energiekostenzuschuss von insgesamt 3,5 Milliarden Euro.
    Positiver Effekt: Unternehmen erhalten Hilfe bei der Bewältigung hoher Energiekosten, was ihre Betriebskosten senkt und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöht.

  • Energiekosten­pauschale 2

    Energiekostenpauschale 2

    Mit der Energiekostenpauschale unterstützt die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Diese Pauschalförderung wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

    Der Start für die Energiekostenpauschale 2 für das Jahr 2023 ist im Juni 2024 geplant.

  • Lehrberufspakete

    Lehrberufspakete

    Lehrberufe werden laufend modernisiert, um den Bedürfnissen der Wirtschaft besser zu entsprechen und die Attraktivität zu steigern.
    Positiver Effekt: Durch die kontinuierliche Modernisierung der Lehrberufe mittels Lehrberufspaketen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Auszubildenden stets auf dem neuesten Stand der Technik und Methoden sind. Dies erhöht nicht nur die Attraktivität der Lehrberufe für junge Menschen, sondern verbessert auch die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, da sie von top-ausgebildeten Fachkräften profitieren, die den aktuellen Anforderungen des Marktes gerecht werden.

  • Eintragungsfähiger Meistertitel

    Eintragungsfähiger Meistertitel

    Seit August 2020 kann der Titel „Meister“ offiziell in amtlichen Dokumenten verwendet werden.
    Positiver Effekt: Dies erhöht die Anerkennung und Wertschätzung handwerklicher Qualifikationen und stärkt das Ansehen der Meisterberufe. Für Unternehmen bedeutet dies, dass ihre hochqualifizierten MitarbeiterInnen eine offizielle Bestätigung ihrer Expertise vorweisen können, was das Vertrauen der KundInnen stärkt und die Wettbewerbsfähigkeit am Markt erhöht.

  • Höhere berufliche Bildung

    Höhere berufliche Bildung

    Seit dem 1. Mai 2024 ist das Gesetz zur Höheren Beruflichen Bildung (HBB) in Kraft, das Österreichs Bildungssystem um eine neue Säule der formalen höheren Bildung erweitert. Durch die HBB wird es möglich, auf berufspraktischem Weg anerkannte tertiäre Bildungsabschlüsse zu erlangen, ohne eine Universität oder Fachhochschule besuchen zu müssen.