WB-Forderung durchgesetzt: Land fördert Winter-Gastgärten

Gastgärten können nun in ganz Kärnten winterfit gemacht werden. Die Finanzierungsfrage ist endlich geklärt!

Die Politik hat schnell und unbürokratisch auf die Forderung einer Unterstützung der Gastronomen reagiert und wird diese mit bis zu 2000Euro bei der Anschaffung einer wintertauglichen Gastgartenaustattung unterstützen. „Unseren Betrieben wird damit nachhaltig sehr geholfen. Das Jahr war bereits hart genug“, bedankt sich WB-Fachgruppenobmann der Gastronomie Stefan Sternad.

Bei dem gemeinsamen Pressegespräch mit Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig wurde die Aktion vorgestellt:

  • Die Betriebe erhalten 50 Prozent ihrer Investitionen rückerstattet.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 2.000 Euro.
  • Der Mindesteinreichbetrag beträgt 500 Euro.
  • Start der Förderaktion ist der 27. Oktober 2020. Rechnungen können aber rückwirkend – mit Stichtag 1. September 2020 – eingereicht werden.
  • Pro Förderwerber ist nur eine Einreichung möglich.
  • Die Förderung läuft, bis die Fördersumme von 200.000 Euro ausgeschöpft ist.
  • Das Budget für die Förderung kommt vom Land Kärnten, Abwicklung und Auszahlung erfolgen durch die Wirtschaftskammer Kärnten.

Nähere Informationen folgen..

 

 

Foto:  Georg Schober auf Pixabay

Härtefallfonds 2: WB Verhandlungserfolg!

Die Pandemie ist noch lange nicht ausgestanden. Deshalb dürfen auch die Maßnahmenpakete für die heimische Wirtschaft nicht auslaufen. Nach zähen Verhandlungen ist unseren Verhandlern eine Ausweitung des Härtefallfonds gelungen.

Seriöse Berichte prophezeien uns, dass wir mindestens bis Ende des Winters mit Abstands- und Vorsichtsmaßnahmen sowie entsprechenden Einschränkungen leben werden müssen. Das heißt für Wirtschaftstreibende, dass auch ihr beruflicher Kampf weitergeht.

„Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern, dürfen auch die Unterstützungsmaßnahmen nicht auslaufen“, so WB-Kärnten-Obmann Jürgen Mandl. Deshalb setzte sich der Wirtschaftsbund auf Bundesebene vehement dafür ein, dass der Härtefallfonds verlängert wird. „Vor allem Klein- und KleinstunternehmerInnen kommen damit über den Winter“, zeigt sich der WK-Kärnten Präsident erleichtert. Insbesondere durch die Erhöhung der maximalen Fördersumme biete der Fonds jetzt eine bessere Hilfe.

Die Fakten:

Der Härtefallfonds wird auf insgesamt 12 Monate verlängert!

  • Bisher kann von Betroffenen in 6 aus 9 Monaten (6 Monate zwischen 16.03.2020 – 15.12.2020) eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds bezogen werden. Zukünftig sollen 12 aus 12 Monaten möglich sein (16.3.2020 – 15.3.2021).
  • Es sind Unternehmen, die in diesem Zeitraum einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% hatten oder die laufenden Kosten nicht mehr decken konnten, anspruchsberechtigt für die zweite Phase des Härtefallfonds.
  • Dadurch können bis zu zwölf Mal 2.500 Euro und insgesamt über zwölf Monate bis zu 30.000 Euro im Zuge des Härtefallfonds abgeholt werden.

Ab Mitte Oktober sollen Anträge möglich sein. Die Ausweitung erfolgt damit zeitgerecht vor dem Start des mittlerweile siebenten Unterstützungs-Monats. Das schafft zumindest im kleinen Rahmen eine notwendige Planbarkeit für die betroffenen Selbständigen.

 

Kurzarbeit: KEINE AMS-Rückforderungen wegen fehlendem 1. Monat

Das Verhandlungsteam des Wirtschaftsbunds konnte erreichen, dass es keine Rückforderungen wegen des fehlenden ersten Monats vor Beginn der Kurzarbeit in Phase 1 durch das AMS gibt.

Auch Rückforderungsschreiben für verlängerte Projekte (Phase 2) sind obsolet. Damit schaffen wir Rechtssicherheit in dieser schwierigen Frage. Die aus diesem Grund drohende Gefahr und zum Teil bereits erfolgte Vorschreibung von Rückzahlungen der Kurzarbeitsbeihilfe ist damit endgültig vom Tisch bzw. unwirksam.

Das bedeutet für betroffene Unternehmen:

  • Ein Sanierungsbegehren ist nicht mehr zu stellen. Wer schon ein Sanierungsbegehren gestellt hat, hat keinen Nachteil: die Kurzarbeitsbeihilfe wird nicht verkürzt.
  • Für bereits erhaltene Kurzarbeitsbeihilfen braucht es keine Nachzahlung des vollentlohnten Kalendermonats an die Arbeitnehmer, da sich der Kurzarbeitsbeginn nicht verändert.
  • Für den Fall, dass die Nachzahlung an den Arbeitnehmer bereits erfolgt ist, steht es dem Arbeitgeber frei, die rechtsgrundlos erfolgte Zahlung bei der nächsten Abrechnung wieder in Abzug zu bringen (der Arbeitnehmer ist davon unverzüglich nach Zahlung zu informieren). Befindet sich der Arbeitnehmer weiterhin in Kurzarbeit, so wird empfohlen, diese Nachzahlung nicht in Abzug zu bringen.
  • Für den Fall, dass dem AMS bereits die Differenzsumme bezahlt wurde, wurde eine Rückzahlung in Aussicht gestellt.

Achtung:
Für die Phasen 2 und 3 verlangt die geltende AMS-Richtlinie ausdrücklich ein vollentlohntes Kalendermonat. Für offene Abrechnungen kann demnach das AMS einen Lohnkontoauszug verlangen, wonach ein beliebiges Kalendermonatsentgelt ungekürzt – der SV-Bemessungsgrundlage entsprechend – geleistet wurde. Ein Sanierungsbegehren für vergangene Zeiträume ist grundsätzlich nicht erforderlich, ein Übergang in die Phase 3 kann auch für die betroffenen Mitarbeiter nahtlos erfolgen.

 

Weitere Informationen folgen so rasch als möglich und werden online auf wko.at/corona-kurzarbeit zur Verfügung gestellt.

 

Tourismusreferat fördert Ausflugsziele

LR Schuschnig (ÖVP) stellt Förderungen in Höhe von 1 Million Euro für Kärntens Ausflugsziele zur Verfügung.

Unsere rund 200 Ausflugsziele locken die Touristen nach Kärnten. Deshalb ist es wichtig, die Attraktivität auf höchstem Niveau zu halten. Tourismusreferent Sebastian Schuschnig hat dazu in der jüngsten Pressekonferenz eine Förderung präsentiert.

Unterstützt werden Investitionen mit bis zu 50% der förderbaren Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 € pro Antrag. Förderungswürdig sind unter anderem Ausgaben für Wetterfestigkeit, Barrierefreiheit, Kundeninfrastruktur oder Digitalisierung. Angesucht werden kann rückwirkend mit 1. September 2020 bis einschließlich 31.12.2021.

Das Land Kärnten sieht dieses Förderprogramm als Auslöser für bis zu 5 Millionen Euro Auftragsvolumen für die heimische Wirtschaft.

Tourismus-Spartenobmann Josef Petritsch begrüßt die Initiative: „Die Förderung ist ein guter Anreiz für unsere Betriebe zu investieren. Damit erhalten wir die Qualität und Anziehungskraft des Tourismuslandes Kärnten.“ Darüber hinaus, so meint der WB-Funktionär, fülle dies die Auftragsbücher der heimischen Gewerbetreibenden – womit die Fremdenverkehrswirtschaft wieder ihrer Rolle als Wirtschaftsmotor gerecht werde.

 

Foto: pixabay/Markus Steinacher

Wirtschaftsbund-Verhandlungserfolg! Fixkostenzuschuss Phase 2 definiert

Nach langen Verhandlungen ist der Fixkostenzuschuss ‚Phase 2‘ mit deutlichen Nachbesserungen versehen worden. So werden die besonders betroffenen Branchen zielgenauer unterstützt.

„Der Wirtschaftsbund hat sich mit seiner Forderung durchgesetzt, die Ausgestaltung der Förderung auf die Bedürfnisse der Unternehmen abzustimmen“, zeigt sich WB-Landesobmann Präsident Jürgen Mandl zufrieden, „dadurch wurde nicht nur eine Verlängerung des Zuschusses erreicht, sondern auch die Treffsicherheit massiv erhöht.“

Die Voraussetzungen:

  • Fixkosten aus inländischer, operativer Tätigkeit
  • coronabedingter Umsatzausfall von mind. 30%
  • bis zu 6 zusammenhängende Monate
  • Zeitraum zwischen 16.06.2020 und 15.03.2021
  • bis zu 100% der Fixkosten werden erstattet
  • Fixkosten inklusive AfA, fiktive Abschreibungen, und frustrierter Aufwendungen
  • Leasing (auch Finanzierungsleasing) werden zu 100% übernommen

Die Berechnung der Förderhöhe:

  • quartalsweise Betrachtung
    entweder 3. und 4. Quartal 2020 oder 4. Quartal 2020 und 1. Quartal 2021 im Vergleich zu den entsprechenden Quartalen im Vorjahr
  • monatsweise Betrachtung
    zwischen Juni 2020 und März 2021 sind 6 zusammenhängende Monate zu wählen
  • bis zu 100% der Fixkosten werden erstattet
  • Fixkosten inklusive AfA, fiktive Abschreibungen, und frustrierter Aufwendungen
  • Leasing (auch Finanzierungsleasing) werden zu 100% übernommen

Die Antragstellung:

  • Antragstellung über Finanzonline, wie in Phase 1
  • ab 12.000 Euro beantragtem Zuschuss muss Antragstellung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter erfolgen
  • 1. Tranche mit Schätzung von Fixkosten und Umsatzausfall ab 16.09.2020
  • 2. Tranche mit Daten aus der Buchhaltung ab 16.12.2020

Weiters zu beachten:

  • Zeitraum muss an die gewählten Zeiträume aus Phase 1 anschließen
  • Zuschuss ist nicht zu versteuern und nicht rückzahlbar
  • der Prozentsatz des Zuschusses entspricht dem prozentuellen Umsatzrückgang (wenn >30%)
  • Pauschalierung bei weniger als 100.000 Euro Umsatz auf 30% möglich
  • Untergrenze des Zuschusses liegt bei € 500,-, Obergrenze bei € 5 Mio
  • sonstige Zuschüsse im Zusammenhang mit Covid-19 (mit Ausnahme von Kurzarbeit und Härtefallfonds) werden in Abzug gebracht
  • Die Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers können erstattet werden, sofern Unternehmerlohn und Beitrag in Summe € 2.666,67 pro Monat nicht übersteigen

 

Alle Details hier

Covid-Maßnahmenpaket im Überblick

Es ist momentan nicht leicht, den Überblick über alle Förderungen und Unterstützungen zu behalten. Was wird wie gefördert und wer kann wofür welche Unterstützung ansuchen? 

Die Coronakrise hat auch unsere Wirtschaft hart getroffen. Gemeinsam mit der Bundesregierung haben wir Maßnahmen erarbeitet, um unsere heimische Wirtschaft wieder hochzufahren.
So schaffen wir neue Arbeitsplätze und erhalten den Wohlstand in Kärnten!

 

 

Stabilisierungsfond des KWF

  • Mit dem Stabilisierungsfond hat der Kärntner Wirtschaftsförderungsfond ein Instrument geschaffen, Bundesförderungen zu ergänzen und zu erweitern. Ein echter Bonus für Kärntner Unternehmen.
    Nähere Infos? Hier klicken…

 

Zusätzliche Maßnahmen durch das Land Kärnten

Das Land Kärnten hat verdichtend einige Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt, um jenen zu helfen, die bei den Bundesförderungen nicht ausreichend Hilfe erfahren, wie etwa:

 

Darüber hinaus gibt es in vielen Gemeinden individuelle Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung und Marktbelebung.

Kärntens Unternehmen fordern Reform der Wirtschaftsförderung

WK-Präsident Mandl legt Analyse und aktuelle Umfrage zur Wirtschaftsförderung in Kärnten vor: Unternehmer wollen neue Förderschienen, mehr Informationen, geringere Mindestinvestitionshöhen und einfachere Antragstellung.

 

Wie sehr das Thema Förderungen die Kärntner Unternehmerinnen und Unternehmer bewegt, zeigt die rege Teilnahme an einer aktuellen Onlineumfrage: Mehr als 1.050 ausgefüllte Fragebögen wurden retourniert. Gefragt wurde nach der Zufriedenheit mit dem bestehenden Förderangebot und der Abwicklung von Förderungen, aber auch nach Wünschen für neue Förderschienen. Die Ergebnisse will die Wirtschaftskammer nun zum Anlass nehmen, um mit dem KWF in konstruktive Gespräche und Verhandlungen für neue Förderprogramme in der neuen kommenden Förderperiode 2021-2027 zu gehen. WK-Präsident Jürgen Mandl: „Wir brauchen in Kärnten eine Wirtschaftsförderung, die zu unserer Wirtschaftsstruktur passt!“

 

Verfehlte KWF-Förderpolitik

Laut einer Studie der Wirtschaftskammer, basierend auf den KWF-Jahresberichten, gehe die Förderpolitik des KWF in die falsche Richtung – man fördere schlicht an der Struktur der Kärntner Wirtschaft vorbei. „Kärntens Unternehmen verlangen deshalb eine grundlegende Reform der Wirtschaftsförderung“, unterstreicht auch der Leiter der wirtschaftspolitischen Abteilung der Kammer, Gerhard Genser: „Betrachtet man die vergebenen Fördervolumina, so zeigt sich ein gegensätzliches Bild. Im Förderjahr 2018 stellten die Kärntner KMU bis 249 Mitarbeiter 90 % der Anträge, erhielten jedoch nur 37 % der ausgeschütteten Förderungen. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 war dies noch ganz anders, da stellten diese KMU 94 % der Anträge und erhielten immerhin 86 % der Fördermittel.“

 

KMU bekommen immer weniger

Somit hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Fördersituation der Klein- und Mittelbetriebe drastisch verschlechtert: Gingen 2014 nur 14 % der Fördermittel an Großbetriebe und sonstige Organisationen wie Schulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen wie, so waren es 2018 knapp zwei Drittel der KWF-Mittel. Mandl: „Es ist nicht Aufgabe des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds, Schulen, Universitäten und sonstige Organisationen zu unterstützen, sondern die Betriebe der Kärntner Wirtschaft. Bildungsförderung sollte aus dem Budget des Landes erfolgen!“

Arbeitsplätze entstehen nur in KMU

Es fällt auf, dass in Großunternehmen, Bildungs- und sonstigen Einrichtungen trotz hoher öffentlicher Fördermittel kaum Arbeitsplätze entstehen. Denn die Analyse zeige, dass 2018 mit den KWF-Fördermitteln in Summe 764 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden, so Genser: „Davon entstanden 645 neue Jobs in den Kärntner KMU, in Großunternehmen waren es 120, bei den Bildungseinrichtungen und sonstigen Forschungseinrichtungen kein Einziger!“

Kleine Betriebe können nicht mithalten

Die Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmen zählt nur am Rande zu den Schwerpunktfeldern der KWF-Strategie und wird seitens des KWF gerne als „Gieß-kannenförderung“ bezeichnet. Mandl: „Hier wird seit Jahren an der Kärntner Unternehmensstruktur vorbeigefördert. Im Rahmen der Förderprogramme, Calls und Förderkriterien legen die Förderstellen den Fokus immer mehr in Richtung F&E und Innovation – hier können aber kleine bzw. traditionelle Betriebe oft nicht mithalten.“

 

Online-Umfrage bestätigt Kritik

Im Befragungszeitraum vom 28. Jänner bis 10. Feber 2020 wurden 1.058 vollständig ausgefüllte Fragebögen retourniert. Die Ergebnisse sind eindeutig: Rund 50 % der Betriebe geben an, noch niemals eine Förderung beantragt zu haben. Als Hauptgründe dafür nennen sie, keine entsprechenden Informationen erhalten zu haben (43 %), weiters sei die Informationsbeschaffung zu mühsam und das Verfahren zu aufwändig (40 %). Für knapp 30 % der Betriebe sind die Förderprogramme mit Mindestinvestitionen von über 10.000 Euro schlicht und einfach nicht passend, da kaum in diesen Größenordnungen investiert wird.

Betriebe, die bereits Förderungen beantragt haben, haben sich zu 75 % um einen Investitionszuschuss bemüht. Förderprogramme für Ausbildung wurden zu 28 % beantragt, die Nachfrage nach Darlehen (unter 20 %) und Besicherungen durch die öffentliche Hand (3 %) ist gering. Mandl: „Die Wirtschaftskammer nimmt diese Zahlen zum Anlass, ihre Informationsarbeit bezüglich Förderungen zu intensivieren. Aber auch alle Förderstellen sind aufgefordert, die Informationen noch besser an die Unternehmer zu bringen.“

Viel Ärger mit der Förderung

Hat das Unternehmen erstmal ein passendes Förderangebot gefunden, so ist es mit der Förderabwicklung grundsätzlich eher zufrieden. Gelobt wird die Onlineantragstellung (40 %) und teilweise die Betreuung durch die Förderstellen (35 %), wobei es auch hier etliche kritische Stimmen gibt. Mit der Dauer der Abrechnung waren jedoch nur 16 % zufrieden. Ärgerlich finden viele den hohen Aufwand für die Beantragung und Nachreichung von Unterlagen (45 %) und die oft langwierige Abwicklung (30 %). 21 Antworten wurden mit „nichts hat funktioniert“ abgegeben. „Wir brauchen mehr Transparenz für die Unterlageneinreichung, klare Beschreibungen und schnellere Durchlaufzeiten bei den Abrechnungen“, verlangt Mandl.

Fehlende Förderschienen

Besonders wichtig sind den Kärntner Unternehmerinnen und Unternehmern Förderungen für Investitionen in Geräte und Maschinen sowie für Baumaßnahmen (33 %). Auch die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern (30 %) und Ersatzinvestitionen (ohne Erweiterungen) und Unternehmensgründungen (höher Startförderungen) sollten besser gefördert werden (28 %).

Um Betriebe in den dezentralen Lagen zu unterstützen, wünschen sich 25 % höhere Förderungen für Investitionsprojekte in den Regionen. Wichtig ist den heimischen Betrieben auch die geförderte Aus- und Weiterbildung der Unternehmer selbst (25 %). Viele Nachfragen gab es auch für eine bessere Unterstützung für kleinere Digitalisierungsmaßnahmen.

Kleinere Investitionen nicht berücksichtigt

Ein Drittel der Betriebe investiert jährlich durchschnittlich von 10.000-100.000 Euro, rund 27 % jährlich zwischen 5.000-10.000 Euro und immerhin 23 % jährlich bis 5.000 Euro. Höhere jährliche Investitionen als 100.000 Euro sind eher die Seltenheit. Dass rund 50% der Unternehmen ein durchschnittliches jährliches Investitionsvolumen von unter 10.000 Euro haben, ergibt sich aus dem Investitionsverhalten. 64% geben an, dass sie nur investieren, wenn es der Cash-Flow zulässt – und dann in kleinen Schritten. Mandl: „Die Konsequenzen sind klar. Die Betriebe brauchen ein Standardförderungsprogramm für Digitalisierungsmaßnahmen inklusive der Beratung für Kleinstunternehmer und Gründer mit einer fünfzigprozentigen Förderung ab 2.000 Euro, eine Neuauflage des Investitionsschecks für Kleinstunternehmer für Investitionen ab 5.000 Euro und eine gezielte Arbeitnehmerförderung – etwa durch Anpassung des Qualifizierungsschecks – als Investition in die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.“

Investieren nur, weil es Förderungen gibt?

Auf die direkte Frage, welchen Stellenwert eine Förderung für die Unternehmen hat, zeigt sich, dass für mehr als 45 % Förderungen der wichtige Anreiz ist, um Investitionen zu tätigen. Für knapp 30 % sind Förderungen eine Notwendigkeit, damit das Investitionsprojekt realisiert werden kann. Nur 8 % der teilnehmenden Unternehmen sind überhaupt nicht an Förderungen interessiert.

Zuschüsse gefragter als Darlehensfinanzierung

Während die Förderstellen behaupten, die Darlehensfinanzierung mit günstigen Zinsen wäre besonders attraktiv, zeigt die Umfrage das Gegenteil: „85 % der Unternehmen – quer durch alle Sparten – bevorzugen die nicht rückzahlbaren Zuschüsse. Grundsätzlich ist die Förderung ein wichtiger Impuls für Investitionen“, analysiert die Studienautorin Patricia Radl-Rebernig.

Next Step: Gespräche

Da der KWF zu 80 % als erster Ansprechpartner für Förderungen für die heimischen Unternehmer gilt, wird die Wirtschaftskammer Kärnten die Verantwortlichen des KWF demnächst zu konstruktiven Gesprächen über die Programmgestaltung für die nächste Förderperiode 2021-2027 einladen.

Foto: WKK/Fritz-Press

 

WK begrüßt neue Nahversorgerförderung

„Ein wichtiger Beitrag für den ländlichen Raum“, unterstreichen WK-Präsident Mandl und Handelsspartenobmann Haberl.

 

Was lange währt, wird endlich gut: Wie die Kärntner Landesregierung heute auf Antrag der Landesräte Martin Gruber und Sebastian Schuschnig beschlossen hat, wird es bald wieder die lange geforderte Nahversorgerförderung in Kärnten geben. Damit soll eine engmaschige Versorgungsinfrastruktur – nicht nur im Lebensmittelhandel, sondern auch bei Fleischern und Bäckern – aufrechterhalten und das Angebot regionaler Lebensmittel unterstützt werden. Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl begrüßt diese Lösung: „Das ist ein ganz wichtiger Beitrag, um den ländlichen Raum attraktiv zu halten.“

Raimund Haberl, Obmann der Sparte Handel, hat sich aktiv für die Unterstützung eingesetzt: „Kärnten war jahrelang das einzige Bundesland in Österreich, das die kleinen Nahversorger trotz ihrer großen Bedeutung für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und das Angebot regionaler Lebensmittel im Regen stehen lassen hat. Ich danke den Landesräten Gruber und Schuschnig, dass sie nun eine Lösung gefunden haben, die unseren letzten Außenposten des Handels in den Talschaften das wirtschaftliche Überleben ein klein wenig leichter macht.“

Präsident Mandl erinnerte daran, dass es in vielen Fällen Fehlentwicklungen in der Raumordnung seien, die die regionale Handelsstruktur ausdünnen würden: „Wenn an jeder Taleinfahrt ein Supermarkt steht, tut sich der kleine Händler naturgemäß schwer, bei Angebot und Preis mitzuhalten. Das sieht man auch in Mörtschach, wo erst kürzlich der letzte Nahversorger nach mehr als 100 Jahren seine Pforten geschlossen hat.“ Die aktuell zur Diskussion stehende Raumordnungsnovelle würde durch weitere dezentrale Einkaufszentren diesen Trend beschleunigen, warnte Mandl: „Das trifft nicht nur die einheimische Bevölkerung, das ist auch eine Belastung des Tourismus und eine vergebene Chance für unsere bäuerlichen Produzenten, wenn der Gast vor Ort nichts mehr einkaufen kann. Umso wichtiger ist es, dass die Landesräte für Landwirtschaft und Tourismus nun gemeinsam ein Modell entwickelt haben, das dem ländlichen Raum hilft. Und zwar nicht erst, wenn es zu spät ist, sondern ab März.“

Foto: LR Gruber /Taltavull

WB-Roadshow informierte in Völkermarkt über Fördermöglichkeiten

Experten von KWF und RLB zeigten die Vielfalt der Fördermöglichkeiten für Unternehmer auf.

Die Roadshow des Wirtschaftsbundes Kärnten hielt im Gasthof Karawankenblick. Thema dieser Roadshow waren die Fördermöglichkeiten des Kärntner Wirtschaftsförderungs-Fonds (KWF). Experten von KWF und der Raiffeisen Landesbank (RLB) erklärten, wer und was gefördert wird. Mit dabei, WB-Bezirksobmann KoR Werner Kruschitz und WB-Direktorin Sylvia Gstättner.

 

Marliese Fladnitzer-Ferlitsch vom KWF erklärte, Aufgabe des KWF sei es, durch Förderprogramme Kärntens Unternehmer und den Wirtschaftsstandort Kärnten zu stärken – mit einem Jahresbudget von 30 Millionen Euro. 90 Prozent der Förderungen gehen an Klein- und Mittelbetriebe.

 

Nur 41 Förderprojekte

Laut Fladnitzer-Ferlitsch wurden 2018 im Bezirk Völkermarkt lediglich 41 Förderprojekte von 602 Förderfällen in Kärnten abgewickelt. Das entspricht 0,4 Millionen Euro von 31,4 Millionen Euro gesamt in Kärnten an Wirtschaftsförderungen. Unter wibis.kwf.at können alle vom KWF geförderten Maßnahmen eingesehen werden.

 

Wer und was wird gefördert?

KWF-Förderungen können bei Unternehmensgründungen bis hin zu unternehmenserhaltenden und -stabilisierenden Maßnahmen in Anspruch genommen werden, und zwar von allen Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer (WK) sind, sowie von Ziviltechnikern. Ausgenommen sind landwirtschaftliche sowie gesundheitliche Berufsgruppen.

 

Gute Zeit zum Investieren

Klaus Kogler von der Förderbetreuung RLB Kärnten ruft die Unternehmer auf, Förderungen verstärkt zu nutzen. Die RLB bietet Unternehmern dabei Beratung und kompetente Unterstützung während des gesamten Förderprozesses. „Das Zinsniveau bleibt niedrig und die Konjunktur brummt weiterhin“, sagt Kogler und empfiehlt zu investieren.

 

 

Fotos: Wirtschaftsbund Kärnten

Bei WB-Roadshow klärten Experten von KWF und RLB über Fördermöglichkeiten auf.

Förder-Durchblick für Betriebe

Heuer wurde bei der kärntenweiten Informationsreihe der Kärntner Wirtschaftsförderungs-Fonds (KWF) „ins Visier“ genommen und von Experten erklärt, wer warum gefördert wird. Bei der Roadshow mit dabei waren auch WB-Direktorin Sylvia Gstättner, WB-Obmann und WK-Präsident Jürgen Mandl sowie WB-Bezirksobmann Max Habenicht und Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig.

 

90% Förderungen für KMU

KWF-Vorständin Sandra Venus informierte über die unterschiedlichen Aufgabenfelder des KWF, der versucht, den Wirtschaftsstandort zu stärken – bei einem Jahresbudget von 30 Millionen Euro.

2018 wurden laut Venus über 600 Förderfälle abgewickelt – 125 davon in Klagenfurt mit einem Volumen von 8,1 Millionen Euro. Venus zeigte auf, dass 90 Prozent der Förderungen an Klein- und Mittelbetriebe gehen. Seit 2014 sind zudem alle vom KWF geförderten Maßnahmen öffentlich zugänglich (wibis.kwf.at).

 

Antrag vor Förderbeginn

Andreas Starzacher, KWF-Leiter Technologie, appellierte, nie ein Projekt zu starten, bevor nicht der Förderantrag abgegeben ist. Als Projektstart gilt, „wenn der Vorgang unumkehrbar wird“. Also: Angebote einzuholen ist vor Antragstellung in Ordnung, ein Angebot zu bestätigen nicht mehr.

 

Fördersupermarkt

„Es ist eigentlich kein Förderdschungel, sondern ein Fördersupermarkt, es gibt meist das Passende, man muss nur wissen, wo man steht.“ Die Beurteilung über die Förderwürdigkeit erfolgt individuell und ist abhängig vom jeweiligen Projekt.

 

Jetzt investieren

Auf die Rolle der Banken im Zusammenhang mit Förderungen und Finanzierungen ging Klaus Kogler, Förderbetreuung Raiffeisen Landesbank, ein. Die RLB bietet Unternehmern Beratung in sämtlichen Phasen des gesamten Förderprozesses. Aktuell sieht er beste Voraussetzungen, um zu investieren, da weiterhin ein niedriges Zinsniveau prognostiziert wird.

 

Fotos: Wirtschaftsbund Kärnten