Autobus- Luftfahrt- & Schifffahrtunternehmungen

Autobus-, Luftfahrt-, & Schifffahrtunternehmungen

Sparte: Transport & Verkehr

Fachgruppenobmann Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen

Andreas Osinger

Andreas Osinger

Mein Team

  • Harald Kollmann
  • Martin Bacher
  • Maximilian Wildt
  • Johann Reinsberger
  • Johannes Wiegele
  • Paul Schmalzl
  • Nina Lex
  • Andreas Egger

Forderungen Fachgruppe

  • Transformation der Mobilität:
    Wir fordern finanzielle Unterstützung und Subventionen, um den Übergang zu moderner, umweltfreundlicher Busflotten zu ermöglichen. Dies beinhaltet Investitionen in Elektro- und Wasserstoffbusse sowie den Ausbau der Lade- und Betankungsinfrastruktur. Um die wirtschaftlichen Risiken während dieser Transition abzufedern, fordern wir Steuererleichterungen und eine umfassende Kostendeckung.
  • Bürokratieabbau im Reisebusverkehr:
    Die Busunternehmer benötigen eine deutliche Entlastung von bürokratischen Hürden, wie den 27 unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen im Personenverkehr oder der Pflicht zur Mitführung von EU-Fahrtenheften. Wir fordern eine Harmonisierung der Steuervorschriften, die Abschaffung des EU-Fahrtenhefts und die Einführung einer digitalen, mehrsprachigen Meldeplattform. Klare, einheitliche Vorschriften für den grenzüberschreitenden Verkehr müssen geschaffen werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
  • Förderung der Buslenkerausbildung:
    Wir setzen uns für die Wiedereinführung der Förderung der Ausbildung zum Buslenker ein. Diese war bis Ende 2023 eine wichtige Maßnahme zur Deckung des wachsenden Personalbedarfs im Öffentlichen Verkehr. Angesichts der Pensionierungswelle und des weiteren Ausbaus des Öffentlichen Verkehrs ist diese Förderung unerlässlich, um dem Personalmangel entgegenzuwirken und die steigende Nachfrage im ÖV bedienen zu können.

Erfolge Fachgruppe

  • Aufnahme von Buslenkern in die Mangelberufsliste
    Seit dem 1. Januar 2024 wurde der Beruf des Buslenkers in die Mangelberufsliste 2024 (Fachkräfte-VO 2024, BGBl. II/439/2023)  aufgenommen. Gleichzeitig wurde auch das Ausländerbeschäftigungsgesetz (BGB. I/175/2023) geändert und die D95-Führerscheinausbildung als Berufsausbildung anerkannt. Den Erläuterungen des Gesetzes ist zu entnehmen, dass der Fokus auf Lenkpersonal liegt, welches im öffentlichen Verkehr zur „Unterstützung der Mobilitätswende“ benötigt wird.
  • Lenk- und Ruhezeiten für die Bustouristik
    Die entsprechende Verordnung (EU) 2024/1258 wurde am 2. Mai 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 22. Mai 2024 in Kraft. Die neuen Vorschriften bieten eine größere Flexibilität bei der Planung von Lenkpausen, täglichen Ruhezeiten und der Anwendung der 12-Tage,-Regelung, auch im Inland.
  • Eigene Busmautkategorie ab 1.1.2025 erreicht!
    Ab 1.1.2025 wird für Busse eine eigene Busmautkategorie geschaffen. Der CO₂-Kostenanteil des Mauttarifs wird um 25% rabattiert. Da die ASFINAG erst im Laufe des Jahres 2024 alle GO-Boxen für Busse eindeutig mit Hilfe der Busunternehmen identifizieren wird (lt. ASFINAG fahren bis jetzt auch sehr viele LKWs mit GO-Boxen für Busse, da bei diesen die Achsen nicht verstellt werden können), startet die Busmautkategorie erst mit 1.1.2025. Nur GO-Boxen für Busse erhalten den Rabatt. Damit wird es aber auch erstmals möglich sein, das Mautsystem unabhängig von anderen politischen Vorgaben für Busse weiterzuentwickeln. Wir sehen die CO₂-Rabattierung jedenfalls erst als Anfang!
  • Schülerbeförderung mit Bussen und Pkw
    Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre im SJ 2023/24 um 22 Mio. Euro2023/24 + Verbesserte Rahmenbedingungen ab September 2023.
    In den Verhandlungen über die Tarife 2023/24 ist es gelungen, einen nachhaltigen Beitrag für die Finanzierung der Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr zu erreichen. Für das Schuljahr 2023/24 erfolgt neben einer Valorisierung der Tarife um 7 Prozent (das entspricht rund 7 Millionen Euro) zusätzlich eine außerordentliche Anpassung ab dem Schuljahr 2023/24 im Ausmaß von 15 Millionen Euro. Das entspricht einer Gesamterhöhung in Relation zum Vorjahr um mehr als 22 Prozent. Zusätzlich: Abschaffung des Pauschaltarifs bei Beförderungen von drei bis vier Kindern, Erhöhung der Vergütung für echte Leerfahrten von 60 auf 80% des Kilometertarifs, Einführung eines Zuschlags für Allradfahrzeuge auf Bergstrecken