Wie die eigene Medizin schmeckt
Es kann einfach mal passieren: Man hält das Zahlungsziel nicht ein. Liegt es am unternehmerischen Alltagsstress, ist die Buchhalterin krank oder gibt es technische Probleme – und schon ist die Frist verstrichen. Mit UnternehmerkollegInnen ist die Situation meist schnell besprochen und der Betrag nachgezahlt.
Passiert einem das bei Zahlungen an Sozialversicherungsträger oder Finanzamt, dann ist jedoch im Regelfall mit einem Säumniszuschlag beziehungsweise Verzugszinsen zu rechnen. Die zusätzlichen Kosten sind in der Regel zwar nicht exorbitant hoch, jedoch werden sie meist ohne Nachsicht penibelst verrechnet und vorgeschrieben.
Den Institutionen kann man dieses Vergehen oft nur bedingt vorwerfen, da der Gesetzgeber hier einen recht engen Rahmen vorgibt. Schließlich erwarte man sich eine zeitgerechte Erfüllung seiner gesetzlichen (Zahlungs-)Pflichten.
Doch wenn schon, sollten solche Sanktionen für alle gelten!
Denn der Bund wie die Länder selbst setzen in puncto Versäumnis der gesetzlichen Zahlungspflichten vollkommen neue Maßstäbe. Ich denke da an die Entgelt-Vergütung nach dem Epidemiegesetz. Hier besteht Rechtsanspruch für die Unternehmen, eine Auszahlung lässt mitunter Jahre auf sich warten. Allein in Kärnten hängen derzeit rund 120 Millionen Euro in der Bürokratie fest. Was die Behörden wohl meinen würden, wenn die betroffenen UnternehmerInnen hier Verzugszinsen verlangen würden? Wendet man beispielsweise den Verzugszinssatz der ÖGK in Höhe von 3,38% an, kämen über 4 Millionen Euro mehr in die Kassen der heimischen Betriebe.
Vielleicht ist dieser Verzug durch die öffentliche Hand eine gute Gelegenheit, über mehr Kulanz den Betrieben gegenüber nach zu denken. Zumindest Sichtweise und Umgang mit unseren UnternehmerInnen müssen sich hinkünftig dringend ändern, denn unverändert sind Sie es, die für Wertschöpfung, Innovation und soziale Sicherheit im Land stehen!
Meint Ihre