RWR-Karte – Entlastung durch Reform
Der Stellenmonitor zeigt; es herrscht ein Rekordwert an 17.980 offenen Arbeitsstellen in Kärnten. Die aktuelle demografische Situation trägt dazu bei, dass sich diese Entwicklung verschlimmert.
Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung einen Gesetzestext zur Reform der RWR-Karte in Begutachtung geschickt.
Um das Hauptziel – die Rahmenbedingungen an den modernen Arbeitsmarkt anzupassen – zu verwirklichen, sollen Prozesse optimiert und der Zugang erleichtert werden.
So werden häufig IT-Spezialisten temporär für spezifische Projekte gebraucht und benötigen schnell eine Arbeitsgenehmigung. Berufe und Branchen werden heutzutage häufiger gewechselt, weswegen die Qualifikationsanforderungen angepasst werden.
Berufsfelder in kritischer Lage wie Tourismus, Pflege etc. werden besonders berücksichtigt.
Unternehmen wissen am besten, was sie benötigen, jedoch werden RWR Karteninhaber auf Kompetenz geprüft und Lohnauszahlungen gerecht geregelt.
Was ist besser?
- Sprachzertifikate sollen länger gültig sein.
- Spezialisierte Beratungsstelle „ABA-Unit“ wird eingerichtet.
- Restriktionen bezüglich Vermittlung von Arbeitskräften aus dem Ausland werden gelockert beziehungsweise
Was ist schneller?
- Durch paralleles Arbeiten können Verfahrensdauern v
- Die Digitalisierung wird vorangetrieben, um Schnittstellenprobleme zu lösen.
- Die Ersatzkraftverfahren sollen rasch und bedarfsgerecht durchgeführt werden.
Was ist noch neu?
- SpezialistInnen können für ein Projekt 6 Monate nach Österreich kommen. Nur Visum und Beschäftigungsbewilligung nötig. Kein umfassendes Verfahren.
Später Umstieg auf RWR-Karte möglich.
- Fachkräfte in Mangelberufen erhalten erleichterte Bedingungen für die RWR-Karte einfacher, wie: LAP gleichwertig zu Universitätsabschlüssen, Deutsch und Englischkenntnisse gleichwertig bei englischer Unternehmenssprache.
- Berufserfahrung ist mehr wert.
Was gilt für sonstige Schlüsselkräfte?
- Rücksicht auf häufigeren Stellen- bzw. Berufswechsel.
- Mehr Fokus auf allgemeine Berufserfahrung anstatt Erfahrung im einschlägigen Bereich.
- Berufserfahrung wird auch dann angerechnet, wenn sie in einem anderen Bereich erworben wurde.
Was gilt für StudentInnen?
- Keine Gehaltsgrenzen (früher € 2.551,50).
Was gilt bezüglich der Blue Card EU?
- Vorgesehene Regelungen bezüglich Blue Card (geplant 2023) werden bereits mit der RWR-Karte umgesetzt.
- Gehaltsobergrenze gesenkt auf Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten (€ 3171,00 x 14)
- IT-Kräfte bekommen bei dreijähriger Arbeitserfahrung eine Zulassung, auch wenn sie kein Studium abgeschlossen haben.
- Bei Betriebswechsel kann nach einer Frist von 30 Tagen direkt gewechselt werden, auch wenn der Prozess noch nicht abgeschlossen ist.
Was gilt für Saisoniere?
- Ab drei Jahren kann man zum Stammsaisonier werden.
- Nach zwei Jahren als Stammsaisonier kann eine RWR-Karte als Stammmitarbeiter beantragt werden.