Neue Regelungen – was gilt?
Die Bundesregierung verkündete die ersten Maßnahmen zur Lockerung des Lockdowns. Die aktuellen Schritte sind ein wichtiges Signal für die Betriebe, die es gemeinsam mit ihren Mitarbeitern nicht mehr erwarten können wieder loszulegen.
So geht es für die Betroffenen weiter:
In Handel, Museen und Tierparks wird die Kundenanzahl beschränkt. Es müssen 20m² pro Person zur Verfügung stehen. In allen Bereichen gilt die FFP2-Maskenpflicht.
Bei den körpernahen Dienstleistern (z.B. Friseure und Kosmetiker) gilt ebenso die FFP2-Maskenpflicht. Außerdem müssen Kunden einen maximal 48 Stunden alten negativen Antigentest vorweisen, um vor einer Ansteckung zu schützen. Die Angestellten mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen spätestens alle sieben Tage einen negativen Test vorweisen. Kann ein negativer Nachweis nicht erbracht werden, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Getestete Mitarbeiter müssen trotzdem einen herkömmlichen MNS-Schutz tragen.
In den Volksschulen beginnt nach den Semesterferien wieder der Präsenzunterricht. In den Unter- und Oberstufen wird ein zweitägiger Schichtbetrieb eingerichtet. Alle Schüler werden vor Schulbeginn getestet und dieser hat eine Gültigkeit von 48 Stunden.
Im privaten Bereich dürfen sich ab dem 8.Februar wieder 2 Haushalte – maximal 4 Erwachsene – treffen. Die nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 6 Uhr bleibt bestehen.
Auch im Bereich der Pendler wurden Änderungen beschlossen:
Am 10. Februar tritt die neue COVID-19-Einreiseverordnung in Kraft und bringt Verschärfungen mit sich. Das bisherige Pendler-Privileg entfällt und Pendler müssen sich mittels eines Pre-Travel-Clearance Online-Formulars registrieren. Diese Registrierung ist eine Woche gültig, sofern sich keine gesundheitlichen oder persönliche Daten ändern.
Zusätzlich müssen Pendler über einen negativen Test (PCR oder Antigen) oder ein ärztliches Zeugnis verfügen. Der Test darf nicht älter als max. 7 Tage sein. Liegt kein Test vor, muss der Pendler binnen 24 Stunden einen Test durchführen. In Quarantäne muss der Pendler währenddessen jedoch nicht.
Um die Einhaltung dieser Maßnahmen zu gewährleisten, appelliert die Bundesregierung an die Vernunft der Bürger, kündigte aber auch strenge Kontrollen und scharfe Sanktionen an.