Nahversorger-Paket für mehr Entlastung & Regionalität

Mit der Wiedereinführung der Nahversorgerförderung
wurde eine langjährige Forderung umgesetzt!

 

AUSGANGSLAGE

Immer wieder werden Fälle bekannt von Nahversorgern, die zusperren müssen – weil kein Nachfolger gefunden wird oder weil sie die wirtschaftliche Situation in die Knie zwingt. Ein aktuelles Beispiel: erst vor Kurzem hat der letzte Nahversorger in der Gemeinde Mörtschach nach über 100 Jahren seine Pforten geschlossen.

So wie Mörtschach geht es leider vielen Kärntner Landgemeinden: die Landbevölkerung geht zurück; wer bleibt, muss meistens zum Arbeiten auspendeln und erledigt seine Besorgungen sehr oft am Arbeitsort. Insgesamt sinkt somit die Kaufkraft, was den Überlebenskampf für die kleinen Nahversorger weiter verschärft.

Wir wollen da nicht länger zusehen! Es muss etwas getan werden. Wir müssen die Nahversorger in unseren Gemeinden retten. Denn sie sind viel mehr als „nur“ ein Lebensmittelgeschäft:

Sie gewährleisten nicht nur die Versorgung der Bevölkerung, sie sind eine Basisinfrastruktur im ländlichen Raum. Sie sichern Arbeitsplätze am Land und haben auch eine gesellschaftliche Funktion – als Treffpunkt, als identitätsstiftender Teil einer Gemeinde. Und all das trägt wesentlich zur Lebensqualität am Land bei.

Wir wollen die selbstständigen Kaufleute im Lebensmittelhandel, Fleischereien und Bäckerein unterstützen und entlasten – und verbinden das mit einem zweiten großen Ziel, nämlich mehr regionale Kärntner Produkte in den Handel zu bringen.

 

NAHVERSORGER-PAKET

 

Gemeinsam mit den Landesräten Martin Gruber und Sebastian Schuschnig wurde deshalb ein Nahversorger-Paket in der Höhe von 100.000 pro Jahr ins Leben gerufen. Dieses Paket soll für eine Entlastung der Betriebe, aber auch für mehr Regionalität im Lebensmittelhandel sorgen.

Pro Betrieb werden 3.000 Euro zur Verfügung gestellt: einerseits sollen sie einen –Entlastungs-Bonus erhalten, um ihre Fixkosten, wie etwa Sozialversicherungsbeiträge, zu decken oder Investitionen tätigen zu können. Andererseits werden sie durch Marketingleistungen unterstützt.

Im Gegenzug verpflichtet sich jeder Betrieb, der das Paket in Anspruch nimmt, eine vorgeschriebene Menge an Genussland-zertifizierten Produkten ins Sortiment zu nehmen sowie eine entsprechende Regalfläche für regionale Lebensmittel zur Verfügung zu stellen.

Das Genussland-Kärnten steht den Betrieben als starker Partner zur Seite und schnürt für sie ein Werbepaket: vom Regalbranding über Tragetaschen bis hin zur Bewerbung in Magazinen und auf Websites.

Damit erzeugen wir zwei wesentliche Effekte: wir entlasten unsere Nahversorger und bringen noch mehr heimische Lebensmittel in die Regale. Somit ist das Nahversorger-Paket sowohl eine Maßnahme zur Stärkung der regionalen Wirtschaft als auch eine weitere Aktion im Rahmen unserer Regionalitätsoffensive.

Es wird aus Mitteln des Gewerbe- und des Agrarreferats sowie der Regionalentwicklung finanziert.  Der Start der Aktion erfolgt am 1. März 2020.

Sollte die Nachfrage sehr groß sein, werden die Mittel nachdotiert.

 

Anspruchskriterien? Wie viele Nahversorger sind davon betroffen?

Unterstützt werden sollen Lebensmitteleinzelhändler sowie Fleischereien und Bäckereien, mit einem Nettoumsatz von unter 1 Mio. Euro sowie maximal 10 Mitarbeitern.

Was passiert mit Handelspartnern, die bereits Mitglied beim Genussland Kärnten sind?

Auch sie können das Paket in Anspruch nehmen und bekommen einen Bonus ausbezahlt. Vom Genussland erhalten sie Zusatzleistungen, die über die üblichen Marketingleistungen für Genussland-Handelspartner hinausgehen.